Mitglied inaktiv
naaaaaaaaabend sagt mal , in diversen reportagen ( gebe zu pro 7 oder sowas *g*) sieht man ja häufig, dass es da kontrollen zuhause gibt, ob ne wg ne wg ist oder ob da mehr dahinter steckt, sprich ehebett und so. jetzt hab ich nen freund, der hat einige klamotten hier gelagert ( wechselwäsche, ca 5 shorts, 5 paar socken, 2 pullover), seine wohnung besteht weiterhin und wir haben auch nicht vor zusammenzuziehen. würde es da ärger geben, wenn ein beamter dann seine zahnbürste hier entdeckt? die frage schwirrt mir seit der letzten reportage im kopf rum, ob ich ihn dann hier angeben müsste. LG Mel
er ist ja nicht bei dir gemeldet, oder? warum sollte dann ein Beamter bei dir kontrollieren kommen??
nee ist ned gemeldet. denke mir halt die wildesten sachen aus *g* , z.B. dass mein nochmann sowas anmeldet, wenn er das auto oft vor meienr tür steht und behauptet dass wir zusammenwohnen. in so einem fall müsste ja auch kontrolliert werden, oder? LG Mel
also ich hab ne freundin, die wohnt seit 1 jahr mit ihrem schatz zusammen, der aber noch ne kleine eigne wohnung laufen hat (wegen dem ganzen harz IV kram) und da ist noch nie jemand zum kontrollieren gekommen. ich kann mir auch nicht vorstellen, das die in die schränke gucken, ob da männerschlüpper drin sind *fg* naja, und zahnbürste und rasierer kannst du doch, wenn du solche befürchtungen hast, im schrank verstauen.
Bei Mel ist die Sache klar, sie wohnen nicht zusammen. DAs der Freund/die Freundin etwas Wechselwäsche deponiert, daß eine Zahnbürste vorhanden ist... man darf ja trotz HArtzIV ein geregeltes Privat- und Sexualleben haben. bei ghostriders Freundin ist es dagegen klarer Betrug. Es soll verhindert werden, daß Einkommen zusammen veranschlagt wird, und die kleine Wohnung kostet weniger als die Freundin/der freund HartzIV erhält. Nur LEBEN diese beiden ja zusammen, verschwiegen bzw. verschleiern dies und bereichern sich damit auf Kosten des Steuerzahlers. So sieht es aus! :-( Und natürlich werde ich, wenn ich auf Hausbesuch bin, um eine eheähnliche Lebensgemeinschaft nachzuweisen, GERADE in die Schränke guucken und nach Entsprechendem suchen (und auch finden), denn am vorhandenen Fernseher kann ich es ja nicht aufhängen. :-) @Mel: Mach Dir keine unnötigen Gedanken. :-) Viele Grüße Ralph/Snoopy
also, einer bekannten von mir ist das passiert. unangemeldet kamen an einem montag 2 vom amt und überrumpelten ihren großen sohn (15 oder 16, weiss ich nicht genau), während sie mit dem minisohn (2) beim einkaufen war. man hatte hinweise, dass sie mit einem mann zusammen lebe. und fanden dann auch in der schmutzwäsche arbeitsklamotten und im schrank eine zahnbürste zuviel sowie einen rasierer. natürlich wurde ihr sofort das geld gestrichen, ohne dass sie sich dazu äussern konnte. sprich, man ab dem jungen einen bereits vorher gedruckten brief, den die beiden vom amt an ort und stelle unterzeichneten, dass sie und ihre kinder sozialbetrüger seien, und mit einer anzeige sei zu rechnen. erst durch vorlage von mietverträgen und geburtsurkunden und durch anwaltliche hoilfe war es meiner bekannten möglich, die vom amt von der wahrheit zu überzeugen. der vermeintliche lebenspartner war ihr bruder, der sich an dem wochenende davor von seiner frau getrennt hatte und für ein paar tage bei ihr untergeschlüpft war. bereits am nächsten wochenende hatte er ja schon eine neue eigene wohnung. einer anderen freundin hatte man mal das geld gestrichen, nur weil sie ein paar mal zusammen mit dem ex (vater der kindes) von ihrem sb gesehen wurde in der stadt. da wurde sie nicht mal in kenntnis gesetzt. erst als sie geld holen wollte und sah, dass nichts da war und auch die miete zurückgebucht war mangels kontodeckung, fragte sie beim amt an. ich wäre also sehr sehr vorsichtig. ich weiss nicht, ob sies dürfen, aber sie tun es. lg Taube
Der erste grenzt an rechtsbruch, denn die Frau war nicht zuhause, ein Betreten der Wohnung unter diesen Umständen halte ich für mehr als fragwürdig. Nur die Klientin in männlicher Begleitung zu sehen reicht wohl nicht ganz aus, zumindest hätte ein Anhörungsschreiben versandt werden müssen. Daß ein Hausbesuch von Natur aus unangemeldet zu erfolgen hat, ist dagegen wohl nachvollziehbar, alles andere ist ja wohl widersinnig. :-) LG Ralph/Snoopy, der sich jetzt wieder der Arbeit widmet...
ich weiss :-(
da werden echt die Schränke durchsucht? Naja, find ich ja krass, aber ist wohl der einzige weg, um betrüger zu entlarven. Sorry wenn ich da etwas unvorsichtig mit meiner unbekümmertheit war, allerdings fehlt mir bei harz IV und sozialhilfe zum glück jede eigene kenntnis.
Richtig richtig und richtig... aber... Wenn Du nicht willst das Sie bei Dir in die Wohnung kommen, dürfen Sie es auch nicht!!! Nur mit einem Beschluß vom Gericht... Jedoch wird das dann halt erstmal folgen haben... jedoch hätte man da dann etwas Zeit gewonnen... Dann wie Ralph so schön sagt, einen nur miteinander sehen reicht nicht aus, ist nicht legitim. Sie müssen dann schon nachweisen das die wieder zusammen wohnen. Selbst wenn diese beiden wieder ein etwas näheres Verhältniss zueinander haben würden, könnten Sie nichts sagen... Die haben also nicht alle Freiheiten der Welt, sondern müssen sich auch an regeln usw. halten. Weil wir bleiben ja Mensch mit bedürfnissen und rechten auch wenn man Hartz V Angestellter ist ;) LG Ralf
Hallo, bei mir waren im Dezember auch 2 mitarbetier der ARGE zur Wohnungsbesichtigung. Warum weiß ich allerdings nicht so genau. Weiß nur das die neue Freundin von meinem Ex wohl angezeigt wurde das sie mit ihm in einer eheähnlichen gemeinschaft leben soll. Laut aussage meines ex, haben die bei ihr aber auch nichts gefunden was darauf hindeuten würde, das er bei ihr lebt, da er seine wechselklamotten grundsätzlich wieder mitnimmt, wenn er mal über nacht oder wochenende bei ihr geblieben ist. Denke das die deswegen bei mir waren, weil sie vielleicht von einer verwechslung ausgegangen sind, da wir frauen dummerweise den selben vornamen haben. Und die haben hier auch in die Schränke und so gesehen. Außer einem Herrenrasierer und 2 Zahnbürsten (eine elektrische und eine handzahnbürste) haben die aber auch nichts zu sehen bekommen. Und den Rasierer benutze ich selbst da ich diese Ladyshaver nicht mag und wenn bei der elektrischen zahnbürste kann ich zur zeit keine neuen Bürsten kaufen, da zu teuer deswegen zweite zahnbürste. Gefragt haben sie zwar nicht aber geld bekomme ich weiter, also werden die wohl nichts dabei gedacht haben. Finde es aber auch Frech, das sie meinem Ex und seiner neuen Freundin gleich das Geld gestrichen hatten, ohne beweise zu haben, denn nur weil man auf dieses ALG II angewiesen ist, darf man jawohl trotzdem eine Beziehung führen und wird nicht gleich zum zusammen ziehen gezwungen.
Nur, wo ist der Unterschied in diesem Betrugsfall zu dem legalen Fall, wo frau zum Beispiel eine Beziehung hat, mit dem sie NICHT zusammenwohnt, aber sich halt gelegentlich mit ihm trifft und er bei ihr uebernachtet? Will man ernsthaft zaehlen, wo er mehr Naechte verbringt? Das ist doch alles ziemlich entwuerdigend. Im Grunde muesste entscheidend sein, ob sich der Mann an den Lebens- und Mietkosten beteiligt. Wenn frau kein Geld von ihm erhaelt, dann ist es auch keine Gemeinschaft, die fuer die Aemter von Belang sein sollte. Mir ist klar, dass auch das nicht so einfach kontrollierbar ist.. LG Berit
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