Mitglied inaktiv
Soweit ich weiß darf man auch bei Bezug von ALG2 ein Auto besitzen, für dessen Unrterhalt eben die Regelleistungen herhalten müssen. Und wenn ich richtig informiert bin darf dieses Auto verständlicherweise nur einen bestimmten Betrag wert sein. Aber 1. wieviel darf ein Auto noch wert sein? 2.Wonach wird der Wert des Wagens ermittelt und 3. Kann man das "Sparguthaben" das man bei ALG2 behalten darf auf den Wagen draufzahlen, soll heißen der Wagen ist mehr Wert als er sein dürfte aber daür besitzt man kein weiteres Vermögen? Nur mal so aus Neugier...
Hartz-IV-Empfänger dürfen ein bis zu 7500 Euro teures Auto fahren, ohne dass der Wagen als Vermögen auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet wird.
Das ist aber von 2007 also vielleicht nicht mehr aktuell. Früher waren es mal 5000 Euro.
Über die "Verrechnung" von Auto + Sparguthaben weiß ich nichts
frag doch mal direkt bei der Arge nach. Wie man sich von H4 ein Auto leisten kann wird mir wohl ewig ein Rätsel bleiben. Versicherung, Steuern, Sprit
lG mf4
konnte ich mir auch ein Auto leisten (b Corsa) war zwar ein teurer Spaß aber nötig, um zur Schule zu kommen. dann mit bafög wurde es echt eng, und mittlerweile (seit etwa einem jahr) ist es weg, war mir zu teuer...
Ich habe mich wie amputiert gefühlt als ich vor 3 Jahren plötzlich kein Auto mehr hatte. Ich hatte immer eins und nun schleppe ich meinen Einkauf, laufe sonst wohin, wenn wir was unternehmen dann sind wir ewig mit den Öffis unterwegs... es nervt aber ich würds einfach nicht hinbekommen eins zu unterhalten.
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