Luni2701
Hallo, bin eigentlich nicht hier, hoffe aber hier evtl. Antworten bekommen zu können. Es betrifft eine gute Bekannte die seit ein paar Monaten getrennt ist. Und zwar ist der Vater 250km weggezogen (er hat auch vorher schon so weit entfernt gearbeitet und kam nur am Wochenende heim) Nun hat sie von der Versicherung erfahren, dass er die KFZ-Versicherung nicht gezahlt hat. Das Auto läuft (zumindest versicherungstechnisch) auf Sie, ob sie auch in den Papieren steht weiß sie nicht genau, ist aber schon denkbar. Der Brief der Fahrzeugs liegt noch bei der Bank. Nun möchte sie natürlich das Auto irgendwie abmelden, sie nutzt es gar nicht, er hats mitgenommen und bis dato auch bezahlt. Sie hat aber weder Brief (weil bei der Bank) noch Schein (den hat er) noch die Nummernschilder. Gibts da ne Lösung? Ich hatte die Idee es einfach der Versicherung zu melden und diese zu kündigen (evtl. aufgrund eines halterwechsel) Wenn er sich dann nicht darum kümmert müsste der wagen doch stillgelegt werden oder nicht? LG
Abmelden geht ohne Brief erstmal nicht. Hat sie mal mit ihm gesprochen wie er sich das mit der Versicherung vorstellt? Dann soll er ihn auf sich versichern bzw. Das geld an sie zahlen. Hat die Versicherung sich denn schon gemeldet besteht noch versicherungsschutz? Wenn er das nicht macht bein Straßenverkehramt anrufen das der Wagen nicht mehr versichert ist. Stillgelegt wird wr nur wenn er in eine Kontrolle kommt und dort dann festgestellt wird das er keiner Versicherung mehr hat.
stimmt nicht direkt. mir haben sie das auto auch schon zu hause auf dem parkplatz wegen versicherung stillgelegt, die kommen dann und kratzen plakette. selbiges ist meinem Ex auch passiert
So geht es: Bank anrufen, Brief zur Zulassungsstelle schicken lassen wegen Stilllegung. Das müssen die machen, sich selber schicken lassen geht nicht. Bitte sofort, da das Fahren ohne Versicherung eine Straftat (keine Ordnungswidrigkeit) darstellt, 4 Punkte bringt und eine hohe Geldstrafe. Außerdem verlangt die Polizei ca 230 EUR fürs Zwangsentstempeln.
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