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Außergerichtliche Klärung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes?

Außergerichtliche Klärung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes?

franzi1406

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Ich bin seit einem jahr vom Kindesvater getrennt, wir haben beiderseitiges Sorgerecht. wir haben uns außergerichtlich, aber vorm Jugendamt und schriftlich darauf geeinigt das der Kleine (3) bei mir lebt und wohnt, und er ist auch bei mir gemeldet! der Vater ist seit der Trennung nicht mehr hier gemeldet!!! Habe ich damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht? es ist vorm und mit dem jugendamt niedergeschrieben das der kleine bei mir wohnhaft und gemeldet ist. Weil das jugendamt meinte, wenn er das Kind zu sich holen möchte für immer, kann er das jetzt nur noch gerichtlich, Dann habe ich doch das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von franzi1406

Nein. Genauso wie das SR kann auch das ABR nur gerichtlich geklärt werden. Wieso ist der Vater nicht MEHR "hier" gemeldet? Du bist doch umgezogen - also war er "hier" nie gemeldet, oder?


franzi1406

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Er ist Monate vorher aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen lange bevor ich umgezogen bin.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von franzi1406

Aber dann ist das nicht "hier", denn auch Du wohnst nicht mehr dort. Mir ist das zu doof. Kommunikation mit Dir ist verdammt langatmig, weil Deine Angaben sehr unpräzise, mißverständlich oder schlicht mal so mal so sind. Geh zum Anwalt - der bekommt Geld dafür, sich mit Halbwahrheiten und unpräzisen oder unterschlagenen Informationen herumzuschlagen.


franzi1406

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Das werde ich, Termin habe ich schon und das JA meinte am Telefon, ich habe alles versucht um es außergerichtlich zu lösen und dem Vater immer wieder die möglichkeit gegeben sein Kind zu sehen die er jedoch entweder nicht wahr genommen hat oder gegen den Kompromiss war. Ich habe ihm ein weiteres WE angeboten da diese jetzt durch den Umzug kürzer werden. Danke für deine sachlichen und netten Antworten, du hast recht so ein Thema ist zu heikel um es in einem Forum zu diskutieren. Danke


Ralph

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Antwort auf Beitrag von franzi1406

Erst wird verzweifelt um Antworten gebeten ("Hilfe!!!"), weil man ja ach nicht weiter weiß, dann werden ganz wichtige Informationen nicht genannt und zur Krömung noch beleidigte Leberwurst gespielt, wenn die Antworten nicht genehm sind. Kann Emfut verstehen und wünsche Dir gute Reise! Ralph


franzi1406

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Außergerichtliche Klärung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes? Hallo, Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht u er hat ein Umgangsrecht. Er kann das Kind nicht holen, wann er will, dass sollte schon in geregelten Bahnen laufen. Wenn das nicht klappt u das JA nicht helfen kann, hilft nur der gerichtliche Weg Liebe Grüsse, NB PS. Nachzulesen im Expertenforum


susafi

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Antwort auf Beitrag von franzi1406

Du bist doch die gleiche wie im Posting unten drunter... wo der Vater sein Kind aller 2 We´s hat und öfters in der Woche... wieso meldet er sich jetzt mit einmal seit der Trennung nicht mehr? Willst uns verar... ???


susafi

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Antwort auf Beitrag von susafi

wie er dir droht, wenn er sich seit der Trennung (also seit einem Jahr) nicht mehr gemeldet hat...


susafi

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Antwort auf Beitrag von susafi

deinen anderen Nick zu benutzen


mf4

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Antwort auf Beitrag von susafi

Was isn hier los? Ich denke hier will uns jemand mächtig verarschen und wir machen uns einen Kopf, geben Rat usw.


susafi

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Antwort auf Beitrag von mf4

jup... bin auch gerade leicht angesäuert... sie dreht alles solange bis wir sagen "Ja du hast das ABR." Dann geht sie mit ihrer Märcheninfo friedlich schlafen...


franzi1406

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Antwort auf Beitrag von susafi

Lies die postings richtig habe mit keinem wort geschrieben das er sich nicht meldet, habe geschrieben das er seit einem jahr nicht mehr in der gemeinsamen wohnung gemeldet war


mf4

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Antwort auf Beitrag von franzi1406

Mich wundert nicht, wenn manche getrennte KV nicht mit den KM umgehen können, wenn diese so einen Ton an den Tag legen und dann ist er immer der böse, der sie psychisch fertig macht. Ich denke, daß ich in den fast 25 Jahren, die ich Mutter bin noch nie wirkliche Probleme mit beiden KV hatte und ich nie fertig gemacht worden bin... könnte auch an meiner Kompromissbereitschaft liegen und das ich erkenne, daß es meinen Kindern besser geht, wenn der Kontakt gut ist und bleibt. Für mich las sich die Beschreibung deines Ex so als wäre er ein liebevoller Vater, der sich gut und gern kümmert. Wenn du seine Hilflosigkeit nicht verstehst und alles gleich als Bedrohung siehst hast vielleicht eher du ein Problem.


susafi

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Antwort auf Beitrag von franzi1406

lies ebenfalls richtig... ich habe meinen Fehler schon gesehen... entschuldige...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von franzi1406

der vater ist seit der trennung nicht mehr gemeldet. nicht: der vater hat sich seit der trennung nicht mehr gemeldet.


susafi

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stimmt... jetzt wo du es sagst... aber wenn sie getrennt sind ist es doch logisch das der da nicht mehr gemeldet ist und warum stellt sie die Situation nochmal vor, obwohl es doch genau unten drunter schon mal steht?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von susafi

deswegen hab ich weiter unten gefragt, was daran wichtig ist, wer wann wo wie lange gemeldet ist. ich glaube, sie hat sich im forum geirrt, das sollte wahrscheinlich zu nicola bader. da stehen aber auch beide postings drin...


Luna511

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Antwort auf Beitrag von franzi1406

Nur mal so zur Info, selbst wenn du das ABR hättest, müßtest Du ihn wegen Kindergartenwechsel, Schule etc fragen. Du darfst lediglich die Belange des täglichen Lebens allein regeln. Also löst dies Dein Problem in keinster Weise, zumal kein Gericht Dir es wg dieser Gründe allein zusprechen würde. Einig Dich mit dem KV, ihr seid in erster Linie Eltern. Du wolltest umziehen, er ist Dir da entgegengekommen, Ihr solltet Eurem Kind zuliebe eine gemeinsame Lösung finden. Vllt fährst Du das Kind morgends hin und er bringt es Nahmittags/Abends zurück oder umgekehrt. LG


fsw

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Antwort auf Beitrag von Luna511

hmmm...und wann bekommt man das Aufenthaltsbestimmungsrecht überhaupt???


Luna511

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Antwort auf Beitrag von fsw

Ich denke, wenn einer der Eltern immer querschießt, z.b. wichtige OPs verweigert etc, eben wenn ganz klar das Kindswohl gefährdet ist. Geht ja dabei ums Kind und nicht um die Bequemlichkeit der Erwachsenen


franzi1406

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Antwort auf Beitrag von Luna511

Hallo, Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht u er hat ein Umgangsrecht. Er kann das Kind nicht holen, wann er will, dass sollte schon in geregelten Bahnen laufen. Wenn das nicht klappt u das JA nicht helfen kann, hilft nur der gerichtliche Weg Liebe Grüsse, NB PS. Nachzulesen im Expertenforum


Luna511

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Antwort auf Beitrag von franzi1406

Naja, aber das ABR hast Du nicht, ergo kann er sich dagegenstellen, daß Euer Kind den KiGa wechselt, denn darum geht es Dir doch.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von franzi1406

da hat auch frau bader nicht richtig gelesen, denn er hat auch ein sorgerecht. kommt vor. auch bei experten.


franzi1406

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Tja aber das Sorgerecht beinhaltet nur schwerwiegende veränderungen wie schulwechsel und op´s Mit ABR darf ich das Kind ummelden, in Kita und wohnort


franzi1406

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Antwort auf Beitrag von franzi1406

Ich habe heute von meiner anwältin bzw. dem Familiengericht die Info bekommen, Ist bei der Trennung der Gemeinsam Sorgeberechtigten Eltern, ein Elternteil damit einverstanden, das das Kind bei dem anderen Elternteil wohnhaft/gemeldet ist, hat der dauernd betreuende Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht, und der andere Elternteil das Umgangsrecht. Sind sich die Eltern nicht einig, muss das Familiengericht über das ABR entscheiden. Das sollte schriftlich gemeinsam mit dem JA schriftlich niegergeschrieben werden, wenn beide Elternteile eine außergerichtliche Einigung anstreben. Jetzt bin ich beruhigt, ich habe alles richtig gemacht, bin dem Vater immer entgegen gekommen, und nie war er zu frieden immer wollte er mehr oder was anderes. Ich möchte das mein Kleiner seinen Vater jederzeit sehen kann und darf, und werde das auch so gut es mir beruflich möglich ist, ermöglichen. Aber ich werde und muss, mein Leben nicht nach dem ermessen und willen des Vaters richten, nur weil er mein Handeln nicht für richtig emfindet. Wenn er will das sich etwas ändert kann er das nur gerichtlich beantragen! Werde ihm immer wieder Kompromisse vorschlagen das er den kleinen so oft wie möglich bei sich hat, aber wenn ich es ihm nicht recht machen kann, hat er pech. Alles kann nichts Muss.


franzi1406

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Außergerichtliche Klärung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes? Ich bin seit einem jahr vom Kindesvater getrennt, wir haben beiderseitiges Sorgerecht. wir haben uns außergerichtlich, aber vorm Jugendamt und schriftlich darauf geeinigt das der Kleine (3) bei mir lebt und wohnt, und er ist auch bei mir gemeldet! der Vater ist seit der Trennung nicht mehr hier gemeldet!!! Habe ich damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht? es ist vorm und mit dem jugendamt niedergeschrieben das der kleine bei mir wohnhaft und gemeldet ist. Weil das jugendamt meinte, wenn er das Kind zu sich holen möchte für immer, kann er das jetzt nur noch gerichtlich, Dann habe ich doch das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder? Antwort von RA Bader: Hallo, Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht u er hat ein Umgangsrecht. Er kann das Kind nicht holen, wann er will, dass sollte schon in geregelten Bahnen laufen. Wenn das nicht klappt u das JA nicht helfen kann, hilft nur der gerichtliche Weg Liebe Grüsse, NB


franzi1406

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Antwort auf Beitrag von Luna511

Außergerichtliche Klärung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes? Ich bin seit einem jahr vom Kindesvater getrennt, wir haben beiderseitiges Sorgerecht. wir haben uns außergerichtlich, aber vorm Jugendamt und schriftlich darauf geeinigt das der Kleine (3) bei mir lebt und wohnt, und er ist auch bei mir gemeldet! der Vater ist seit der Trennung nicht mehr hier gemeldet!!! Habe ich damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht? es ist vorm und mit dem jugendamt niedergeschrieben das der kleine bei mir wohnhaft und gemeldet ist. Weil das jugendamt meinte, wenn er das Kind zu sich holen möchte für immer, kann er das jetzt nur noch gerichtlich, Dann habe ich doch das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder? Antwort von RA Bader: Hallo, Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht u er hat ein Umgangsrecht. Er kann das Kind nicht holen, wann er will, dass sollte schon in geregelten Bahnen laufen. Wenn das nicht klappt u das JA nicht helfen kann, hilft nur der gerichtliche Weg Liebe Grüsse, NB