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Ausraster des KV, welche Konsequenzen? achtung seeehr lang, aber wichtig!

Ausraster des KV, welche Konsequenzen? achtung seeehr lang, aber wichtig!

Mitglied inaktiv

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Hallo und Guten Abend, ich war bisher nur stille Leserin. Jetzt habe ich eine Frage an Euch. Ich bin 35 Jahre alt, habe 3 Kinder (Sohn 10, Töchter 8 und 1 Jahr alt). Seit 4 Jahren sind wir vom KV meiner beiden Grossen getrennt. Meine Kleine Maus hat sich so eingeschlichen , Bisher war es so, dass ich zum KV der Grossen ein eigentlich gutes Verhältnis hatte. Die Trennung damals ging von mir aus. Vielleicht ist das Wichtig. Mein Exmann ist eigentlich schon früher schnell aufbrausend und ungeduldig gewesen, aber auch sehr liebevoll zu den Kindern. Die letzten Monate war er wieder öfter Gast in unserem Leben, hat sich auch um meinen Zwerg super gekümmert. Die Kleine hängt seehr an ihm. Leider gab es seit ungefähr 2 Vorfälle, die echt schlimm waren. Jedesmal gab es Streit zwischen KV und meiner älteren Tochter. Vor ca 2 Wochen war es "nur" ein heftiger Streit. Vorgestern sind ihm aber die Sicherungen durchgebrannt und er hat die Kleine heftig auf Oberarm und Schulter gehauen. Wir saßen beim Abendessen und es kam durch eine Lapalie soweit. Er wollte eine Gruselgeschichte erzählen und meine Tochter wollte sie nicht hören, sagte ihm das aus. Ich ebenfalls, habe gesagt, er soll das lassen kurz vorm Schlafen. Aber er nur "halt den Mund" zur Kleinen, dann wollte er weitererzählen, aber sie ist wieder dazwischengegangen und hat ihm gesagt, dass er aufhören soll. Ich auch wieder. Und da ist es passiert. Er ist ausgerastet, hat die Kleine gehauen, und ich habe mein Kind sofort weggeholt. Sie hat geweint und geschrieen, hatte totale Panik. Hätte ich sie da nciht weggeholt, hätte er nochmal zu gehauen. Er ist dann aufgesprungen, und hat rumgebrüllt, dass die Maus total verzogen ist und solche Sachen, meine Kleine hat sich kaum beruhigen lassen. Ich habe nur versucht sie zu trösten, und hab ihm gesagt, dass es damit aufhören soll. mit dem Brüllen meine ich, er ist dann zum Glück gegangen. Mein Kind war total geschockt, ihr Bruder und ich ebenso. Heute klagte meine Maus über schmerzen im Schulterbereich, bin daraufhin mit ihr zum Arzt. Die FÄ stellte eine Prellung fest. Wir sollten den KV deshalb anzeigen, so die Aussage vom Jugendamt, welches die FÄ anrief. Ich war aber irgendwie heute nicht in der Lage dazu. Ich stand irgendwie neben mir. Meine Kleine hat jetzt natürlich Angst, dass ihr Vater zu ihr kommt, aber das darf er jetzt nicht, so sagte auch die FÄ. Heute abend bekam ich eine SMS vom KV, dass er sich selbst angezeigt hätte, ihm wurde geraten uns erstmal in Ruhe zu lassen, damit 1. Ruhe einkehrt, 2. die Mäuse keine Angst mehr haben brauchen und 3. keine Eskallation mehr passiert, und daraufhin eine erneute Falschaussage getroffen werden kann. Was soll das denn jetzt? Wieso Falschaussage? Er hat der Kleinen wehgetan!!!! Ich werde morgen auf jedenfall auch meine Anzeige aufgeben. Nur was passiert dann? Ich finde es nur furchtbar traurig, dass es soweit gekommen ist. Ich kenne den KV seit fast 17 Jahren, aber ich hätte nie gedacht, dass er mal sowas macht. Es tut mir leid, dass es so lang geworden ist, hat mir aber gut getan, dass mal aufzuschreiben und vielleicht hat jemand bis hierher durchgehalten und einen Tip für mich. Hat sowas schonmal jemand erlebt? Ich danke Euch schon mal. LG

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CKEL0410

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Hallo Was du tun sollst,ihn anzeigen,trotz selbstanzeige,sowas geht garnicht !


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Antwort auf Beitrag von CKEL0410

das werden wir morgen auch tun, ich dachte nur, dass hier vielleicht jemand Erfahrung mit soetwas hat, vielen Dank trotzdem für Deine Antwort


Sascha1811

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.......im Forum! Hab schon lange nichts mehr geschrieben hier Hoffe euch gehts allen gut!!!! @daniela: Zeig ihn an...........egal welches Problem dein ex gerade hat, was ihn dazu veranlasst hat, es ist keine entschuldigung. So etwas darf keinesfalls passieren und man darf so etwas keinesfalls dulden, oder tolerieren. Eine ausgerutschte Hand.....darüber könnte man noch diskutieren.......aber in diesem fall sollte es keine diskussion geben...... LG Sascha


CKEL0410

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Nein Gott sei dank ist sowas noch nie passiert,mir selber schön aber der Herr hat es mit doppelter wucht zurück bekommen. Sowas darf nicht passieren,auch nicht die hand ausrutschen!!!


Sascha1811

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Antwort auf Beitrag von CKEL0410

Schlagen geht überhaupt nicht! Ich denke, da sind wir uns alle einig. In einer bestimmten Situation unter bestimmten umständen, passiert es den besten eltern, das die hand mal ausrutschen kann.....natürlich sollte das auch nicht passieren....keinesfalls....es kann aber und man kann dann auch abwägen, ob man schritte einleitet, oder anzeige erstattet. In diesem Fall, wie es hier beschrieben wird, ist es keine Frage...........auf jeden fall anzeigen......... So meinte ich das........ich meinte nicht, das eine ausgerutschte hand in ordnung ist......


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sascha1811

Vielen Dank erstmal für Eure Antorten. Ich habe ihn heute angezeigt und er hat ein Betretungsverbot für unsere Wohnung bekommen. Wurde ihm auch schon so mitgeteilt. Glücklich bin ich wahrlich nicht darüber, eher todunglücklich. Aber alle, FÄ und Kommissar, habe mir bestätigt, dass es richtig war. In den ganzen Jahren, die ich ihn kenne, gab es nie soclhe Probleme. Wieso jetzt? Wir waren dabei uns wieder anzunähern, ich versteh das ganze nicht. Aber für meine Kleine ist es richtig. Traurige Grüsse