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Ausbildungsvertrag vom Exmann - Frage dazu

Ausbildungsvertrag vom Exmann - Frage dazu

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Und zwar mein Exmann hatte jetzt die Chance mit 29 Jahren im August seine Lehre als Schreiner zu beenden. Er hatte zuvor keinen Beruf erlernt. Da er nun seit ca. einem halben Jahr keinen Kontakt mehr zu den Kindern hat und er meinte er hätte keine Zeit dafür, da er auf Arbeit sei, platze mir die Hutschnur. Daraufhin teilte er mir mit dass er nun in der Systemgastronomie Branche tätig sei und auch We arbeiten müsse. Er wurde im Frühjahr gekündigt. Zu mir meinte er, er wäre durch seinen Leistenbruch 3 Monate krank gewesen und daraufhin hat der Chef der Schreineri ihn gekündigt. Mit der Begründung er würde das Ausbildungsziel nicht erreichen. Meine Frage an Euch? Will er mich für blöd verkaufen? Vertrag = Vertrag und selbst wenn er durch die Prüfung fallen würde, könne man diese doch wiederholen... Er arbeitet nun bei Burger King... habe ich durch Zufall erfahren. Er zahlt natürlich kein Unterhalt... Auf sms ob er sich zumindest a bisserl am Schulmaterial beteiligen könnte ignoriert er.... wie gesagt, habe seit Wochen, Monaten nichts mehr von ihm gehört... Er war zuvor in Haft - 2 Jahre lang... kam dann für weitere 2 Jahre auf Bewährung raus (vorzeitige Entlassung). Durch die Haft kam er zu der Ausbildungsstätte... Er meinte noch im Mai er bemühe sich einen Ausbildunggsplatz zu finden der ihn weiter lernen lässt was er selbst sagte, dass das kaum möglich ist eben wegen seiner Vorgeschichte... Ich denke ein Ausbildungsvertrag kann nicht einfach so gekündigt werden... Er hat seine Chance einen Beruf zu erlernen und "richtig" Geld zu verdienen vermasselt. Den Grund den er mir nannte glaube ich nicht. Ich bin nahe dran Anzeige wegen Unterhaltspflichtsverletzung zu statten. Logisch... er verdient natürlich "so" nie und nimmer soviel um jemals Unterhalt zahlen zu können. Aber ein Kind konnte er noch zeugen, dass im Sept. zu Welt kommt... Jetzt verstehe ich auch die damalige Aussage, als er meinte "Du wirst von mir nie u. nimmer auch nur einen Cent sehen." Beistandschaft beim JA... hmmm... angeblich machen sie eine Lohnpfändung. Aber ich bin sichtlich enttäuscht vom JA ich bekomme keinerlei Auskünfte bzw. Einsicht was nun Sache ist. Seit Februar bekomme ich gesagt, sie machen eine Lohnpfändung - jetzt ist ende August und bislang hab ich nix mehr von gehört. Ausser dass ich den Prozesskostenhilfeantrage für die beiden Mädls stellen musste. Sorry ist lang geworden *seufz* wollte eigentlich nur wissen - Kann man in der Ausbildung einfach so gekündigt werden? Das war meine eigentl. Frage, seit mir net bös, dass es so ausschweifend geworden ist. Gruss Tina


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Hallo, nein, einen Ausbildungsvertrag kann man nicht so einfach künigen. Dafür müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, z.B. Diebstahl, wiederholte andere Vergehen, die vorher abgemahnt werden müssen. Wegen Krankheit schon garnicht. Wir wollten mal einen Azubi loswerden, das war unmöglich, wenn sie sich einigermassen normal verhalten. LG D.


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Ich kopier dir mal was rein: Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis vom Ausbilder nur noch außerordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit für den Ausbilder unzumutbar geworden ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel: Wiederholtes Schwänzen der Berufsschule Häufiges zu spät kommen in der Arbeit Eigenständiger Urlaubsantritt Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen in der Arbeit Trotz Aufforderung nicht geführte schriftliche Ausbildungsnachweise Diebstahl Bei der Prüfung des wichtigen Grundes, muss der besondere Charakter des Ausbildungsverhältnisses berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass bei Pflichtverletzungen, schlechten Leistungen oder leichten Vergehen eine fristlose Kündigung des Azubis erst dann zulässig ist, wenn trotz aller Erziehungsmaßnahmen - zum Beispiel Ermahnungen und Abmahnungen - keine Besserung eintritt. Der Kündigung müssen deshalb normalerweise mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen. Ausnahme: Bei besonders gravierenden Verfehlungen wie zum Beispiel nachweislicher Diebstahl oder ein tätlicher Angriff auf den Ausbilder kann auch ohne Abmahnung gekündigt werden. Aber was nützt dir das? Wenn er die Brocken hingeworfen hat, wird ihn auch eine Klage von dir sicher nicht wieder in die Ausbildung reinbringen :-/