franzi1406
ich bin seit einem jahr vom Kindesvater getrennt, wir haben beiderseitiges Sorgerecht. wir haben uns außergerichtlich, aber vorm Jugendamt und schriftlich darauf geeinigt das der Kleine (3) bei mir lebt und wohnt, und er ist auch bei mir gemeldet! der Vater ist seit der Trennung nicht mehr hier gemeldet!!! Habe ich damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht? darf ich mit dem Kind 37km umziehen und ihn in einer anderen kita anmelden? Denn das darf laut gesetz das elternteil der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat/ bei dem das Kind wohnhaft ist! es ist vorm und mit dem jugendamt niedergeschrieben das der kleine bei mir wohnhaft und gemeldet ist. Weil das jugendamt meinte, wenn er das Kind zu sich holen möchte für immer, kann er das jetzt nur noch gerichtlich, Dann habe ich doch das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder?
Ihr habt beide das Sorgerecht und wenn ich da richtig unformiert bin somit auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Vater zog weg, er braucht keine Erlaubnis aber wohl du, wenn du mit dem Kind den Ort wechseln willst. Das wird er wohl bei den wenigen km nicht verhindern dürfen. Das JA meinte das sicher so, daß er ja wegzog, das Kind bei dir lebte und er es nicht einfach aus seiner Umgebung nehmen kann. Wenn er dir nicht das ABR allein übertragen hat hat er es auch noch. Definition: Das elterliche Sorgerecht besteht aus der Personensorge und der Vermögenssorge. Die Personensorge umfasst auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, d.h. das Recht der/des Sorgeberechtigten, den Wohnort und die Wohnung des Kindes zu bestimmen.
Hallo Ich glaube 37 km werden wohl kein Problem sein. Ziehst du wegen dem Job um ? Wenn er Stress machen sollte kannst du ihm ja anbieten das du ihm die Kinder bringen kannst.
...einmal gelesen oder gehört zu haben, dass Entfernungen unter 40 km unproblematisch sind ?!
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