Elternforum Alleinerziehend, na und?

Aufenthalts bestimmungsrecht.....

Aufenthalts bestimmungsrecht.....

luna8

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Wie lang war der Prozess bei euch? JA sagt lang (1/2 Jahr), Anwalt sagt, das geht relativ schnell. Danke schon m, wenn wer Antwort hat. Lg


leaelk

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Antwort auf Beitrag von luna8

Hallo, ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht seit der Scheidung. Wir haben gemeinsames Sorgerecht, aber ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Da gab es keinen Prozess. LG leaelk


Limayaya

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Antwort auf Beitrag von luna8

Ich kenne Fälle, da ging es recht fix....andere hat es sogar knapp ein Jahr gedauert.... hängt auch davon ab, WARUM überhaupt verhandelt wird. Sprich: will einer der Elternteile mit den Kindern zusammen umziehen, gibt es Mietverträge die auslaufen, Schuljahre die eingehalten werden sollten, neue Arbeitsstellen die anzutreten sind ect... Oder: ist vielleicht sogar jemand mit den Kindern umgezogen und der andere legt jetzt Veto ein dagegen?.... In solchen Fällen geht es normalerweise recht fix, und ggf. kannst du deinen Anwalt auch mal darauf ansprechen ob evt. eine Antrag auf eine Einstweilige Verfügung Sinn macht. Dann gibt es das aber noch, wo z. B. ABR "nur" darum geht, weil sich die Eltern nicht einig werden können, bei wem die Kinder leben sollen....oder das einer der Eltern den Verdacht hat, der andere könne die Kinder entführen ect. In solchen Verfahren dauert es normalerweise länger, weil dann oftmal auch noch mal Gutachten gemacht werden (welcher der Elternteile erziehungsfähiger ist, die größte Konstante im Kinderleben bieten kann ect.). Solche Gutachten brauchen dann mehr Zeit und daher zieht sich auch der Prozess.... Ich nehme an, du hast bereits alle "friedlichen" Mittel, also z. B. den KV freundlich um Einwilligung zum Umzug bitten,über JA zu vermitteln ect. ausgeschöpft?


luna8

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Antwort auf Beitrag von luna8

Ich meinte mit 'Prozess' eher, die Dauer von Antragstellung....das Prozedere. Friedliche Einigung klappt nicht :( Danke für eure Antworten


Jess1982

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Antwort auf Beitrag von luna8

Ich dachte das Aufenthaltbestimmungsrecht hat immer die Mutter! Oder ist das nur, wenn man unverheiratet war? Ich habe auch das alleinige Sorgerecht, denn ich war nei mit dem Vater meines Kindes verheiratet . . .


luna8

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Antwort auf Beitrag von Jess1982

Ich war auch nie verheiratet, aber wir haben halt das Sorgerecht teilen lassen. Da wir uns nun nicht einig sind, muss ich einen Antrag auf das ABR stellen.


angry.me

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Antwort auf Beitrag von luna8

Dauert im Regelfall tatsächlich ein halbes Jahr, per Eilantrag fünf Monate. Meiner Meinung nach viel zu lange, aber der Gesetzgeber macht es sicht halt einfach.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Jess1982

?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von angry.me

Es kann aber auch schneller gehen, ich kenne einen Fall, da war das in zwei Monaten durch und gegessen. ABER, auch die Väter haben Rechte an ihren Kindern und ich würde als Vater auch nicht kampflos diese Rechte aufgeben. Daher bin ich auch ganz froh darüber, das der "Gesetzgeber" besser darauf achtet, das die Väter auch ein Wörtchen mit zu reden haben, auch wenn ich weiß, das es den meisten hier nicht passen wird.