Hannah80
Ich habe derzeit das alleinige sorgerecht für meine Tochter. Der Vater sieht die kleine regelmäßig und ist eine Bezugsperson für sie. Er möchte nun das gemeinsame Sorgerecht, nur aus dem Grund das die kleine ihm kommt wenn mir etwas passieren sollte. Ich möchte das natürlich auch aber hätte gerne eine Regelung ohne das Sorgerecht teilen zu müssen. Wie habt ihr das geregelt? So das es auch Hand und Fuß hat.....
Das Kind kommt auch so in der Regel zu Vater - auch ohne Sorgerecht - das entscheidet das Familiengericht. Das Sorgerecht kannst du ihm trotzdem nicht verwehren, er hat ein Recht darauf und dein Kind auch.
Lena hat recht. Familiengericht prüft in dem fall, wo es dem Kind am besten geht -vorliegend dann wohl beim Vater. Sorgerecht kann er unabhängig davon sogar gerichtlich geltend machen und wird es bekommen. Allein damit kann er ja nix anfangen, die das Sorgerecht ausgestaltenden rechte bleiben nach wie vor bei dir.
Auch mit ASR spricht nichts dagegen, dass der andere Elternteil das Kind "bekommt". Ich habe das ASR und für den Ernstfall alles schriftlich, was die Kinder betrifft eine Sorgerechtsverfügung. Das ist reine Formsache, wenn nicht die Bezugsperson Nr.2, der Vater... wer dann?
Ich weiß das ich das GSR nicht verhindern könnte wenn er es beantragt aber ich finde es einfach praktischer wenn ich die Sachen alleine regeln kann. Natürlich sprechen wir alles vorher ab aber für den fall das wir irgendwann nicht mehr in einer Stadt wohnen möchte ich eben nicht jeder Unterschrift umständlich hinterherrennen müssen. Und ich möchte natürlich auch das er die Kleine bekommt!
Und wie ist das bei GSR und der Erzeuger kümmert sich null um die Kinder? Kommen die dann auch zu einem unbekannten "Onkel" den sie garnicht kennen? Oder kann man schriftlich regeln, dass sie zu ihren Oma und Opa kommen, wo sie jeden Tag Bezug haben und sie geliebt werden. Mache mir auch so meine Gedanken.
Festlegen kannst du in einer Sorgerechtsverfügung auch die Nachbarin. Im Zweifelsfalle prüft das das Gericht und kein Kind kommt zu einem unbekannten Erzeuger, wenn es eine sich-immer-kümmernde Oma gab. Ich halte diese Verfügung für wichtig, denn DU schreibst das ja im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte, wer sich gekümmert hat.
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln