Mitglied inaktiv
Hallo, ich hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann. Ich bin im September 2008 erst in meine Wohnung gezogen. Diese lag mit 19 Euro über dem Wert, der mir und meinem Sohn zusteht. Ich zahle diesen Betrag von meinem Regelsatz selbst. (es gab keine günstigeren Wohnungen und der Umzug drängte) Ich bin alleinerziehend, mein Sohn ist 2. Für ihn bekomme ich kein Hartz4, sondern musste Wohngeld für ihn beantragen. Nun habe ich eine Betriebskostennachzahlung bekommen von 429,75 Euro. Auf meinen Antrag an die ARGE zur Übernahme kam nun folgendes Schreiben: Ihrem Antrag auf Übernahme der Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.09.2008 bis 31.12.2008 kann nicht entsprochen werden. Laut Richtlinie der Stadt ...... sind für einen 2-Personen-Haushalt nach der Gesamtbetrachtung maximal 426,00 Euro abzügl. Warmwasserkosten angemessen(KM 276 Eur, BK 63 Eur und HK 87 Eur). Da sich Ihr Sohn nicht im Bezug auf ALGII befindet entfällt somit 1/2 der Kosten auf Sie. Bei Ihnen wurden bereits die vollen Kosten monatlich berücksichtigt. Die monatlich zu zahlenden Abschläge für Heizungs-und Betriebskosten haben bereits die Angemessenheit überschritten, so dass eine weitere Übernahme nicht möglich ist. Die Angemessenheit wurde Ihnen bereits vorab durch Vorlage eines Wohnungsangebotes schriftlich bestätigt. Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.....usw. Also außer dass sie meine Kosten nicht übernehmen, habe ich nichts weiter verstanden. *schäm* Wie kann ich denn nun einen Widerspruch verfassen? Die hohen Kosten sind ja nicht willkürlich entstanden, ich bin ja ausgerechnet zu Beginn der Heizperiode eingezogen. Die Kosten sind nur für die 4 Monate. Ich hielt mich immer für einen sparsamen Menschen, trau mich nun kaum noch, das Warmwasser aufzudrehen. es sind auch überwiegend die heizkosten, aber hier war es auch immer saukalt. hatte ohne heizung nur knapp 10 grad im kinderzimmer, das ding lief dann, wenn wir da waren immer auf 2,5 (erst ab da wurde es warm) oder 3 , ansonsten hatte ich nur im wohnzimmer die heizung laufen am tage, im bad nur beim duschen und im SZ nur wenn ich schon eiszapfen an der nase hatte. war ja auch ein sehr harter winter. und unter mir die wohnung war leer, es war immer sehr fußkalt hier. macht ja auch viel aus. Ich weiß nicht, was genau ich in den Widerruf reinschreiben soll und wäre euch SEHR dankbar, wenn ihr mir mit eurem Wissen behilflich sein könntet! Liebe und dankbare Grüße! LG, L.
Hallo Hm ist schon blöd aber mal ne andere Frage bekommst du so viel Unterhalt für dein Kind das es nur Wohngeld bekommt . Wenn er Wohngeld bekommt vielleicht auch mal Kindergeldzuschlag beantragen. Ich staune auch das du schon eine Betriebstkosten abrechnung hast unsere Kommt erst im Sep.09 für den abrechnungszeitr. Mai08-mai09 Hast du mal genau geschaut ob auch alles rechtens ist mit der abrechnung. LG
... weil die Mietsachen in jeder Gemeinde anders geregelt sind.
In Hamburg ist es z.B. so, daß, wenn jemand während des ALG II-Bezuges ohne Genehmigung oder gar trotz Untersagung in eine zu teure Wohnung umzieht,
1. die bisherige Miete eingefroren wird, d.h. künftige Mieterhöhungen interessieren die Arge nicht mehr
2. keine Betriebs- und keine Heizkostennachzahlung mehr übernommen werden.
Wenn das bei Euch ähnlich geregelt ist, hast Du keine Chance. Das aber ist in den Tiefen der Durchführungsrichtlinien geregelt, das wissen oftmals auch Anwälte nicht.
Allerdings: Hamburg macht die Angemessenheit einer Wohnung ausschließlich an der Nettokaltmiete in Verbindung mit dem Baujahr des Hauses sowie an der Wohnungsgröße fest. Wenn Betriebskosten und Heizung im normalen Rahmen liegen, werden diese ohne Wenn und Aber übernommen. Klar, bei 400,- € Heizkosten würde ich schon mal vorsichtig nachhaken, welcher Palast bitte damit befeuert wird.
Das ist also eine ganz andere Verfahrensweise als in Deiner Gemeinde, deshalb kann Dir hier niemand wirklich helfen. Wende Dich am besten an eine Beratungsstelle wie Caritas o.ä., die haben am ehesten noch den Überblick über die Vorschriften bei Euch.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
Hallo Ralph,
vielen Dank auch für deine Antwort!
Der Umzug fand statt mit Einwilligung der ARGE in meinem früheren Wohnort, da ich aus der Wohnung dringend raus musste wegen Psychovermieter.
Die Wohnung, die ich nahm, wurde auch bewilligt, von der neuen ARGE.
Ich weiß nicht, inwieweit das relevant ist.
LG, L.
hallo bei mir ist es genau andersherum. bevor ich mit meiner tochter in die wohnung gezogen bin, bin ich zur arge und hab mir die erlaubnis geholt. soweit kein problem.... all die jahre habe ich mich gewundert, warum mir die warmmiete nicht komplett übernommen wird. bin aber davon ausgegangen, es wäre normal und ich müßte anteilig warmwasser/heizung dazuzahlen. die gutschrift der betriebskostenabrechung hat die arge natürlich eingezogen. dieses jahr bekam ich wieder ne rückzahlung, diesmal hab ich mich aber ein bißchen schlau gemacht und habe herausgefunden, das die nebenkosten bei mir über dem erlaubten höchstsatz liegen und ich deshalb aufstockend miete dazuzahlen muß. meine sachbearbeiterin hab ich in einem schreiben darüber informiert und hoffe, dass ich das geld, dass ich monatlich aus meiner tasche dazugezahlt habe als meines betrachten darf. den rest der gutschrift, seh ich ein, gehört nicht mir und darf die arge anrechnen... warte noch gespannt auf antwort.... lg
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