Mitglied inaktiv
eckdaten: ergänzendes hartz4 zum 1.2. arbeitslos geworden, im februar das januar-gehalt bekommen (WIE IMMER im folgemonat!) ab 1.2. alg1-anspruch mitte märz erstmalig alg1 bekommen - für februar. der alg1-sachbearbeiter hat extra gesagt, dass dieser zahlungsmodus "geld für den laufenden monat kommt immer erst im folgemonat" beibehalten wird - es gab also auch im märz KEINE zweimalige alg1-zahlung. wir bestreiten also den märz mit dem februar-geld (alg1-anspruch). den februar haben wir mit dem januar-gehalt bestritten. nun hat die arge für den februar das einkommen von januar UND das im märz gezahlte alg1 als einkommen angerechnet und möchte nun das komplette alg2 für märz zurückhaben. aber wir HABEN niemals in irgendeinem monat zwei einkommen gehabt (also erwerb und alg1)!! und als gipfel der unklarheit (sind keinerlei berechnungsbögen dabei) heißt es noch, dass sich die rückforderungen für den monat MÄRZ ergibt - wo wir ja nun definitiv nur alg1 hatten (und einen alg2-anspruch über 400 euro). ich hab zeitnah einen termin erstreiten können, aber wie kann ich argumentieren was den punkt angeht, dass wir eben KEINE zwei einkommen im februar hatten?? ich hoffe es ist verständlich was ich meine, bin grad ziemlich durch den wind. weiß jemand von euch rat? danke und grüße von MF
Hm, kannst Du nicht einfach Dein Einkommen belegen, anhand von Kontoauszügen muß ja genau ersichtlich sein, wann Du welches Geld bekommen hast, oder? LG fru
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