Mitglied inaktiv
Es ist ja so das ich ab dem 01.10.2010 arbeitslos bin. Nun war ich am Freitag beim AA und habe mir dort sämtliche Forumlare mitgeben lassen um Arbeitslosengeld zu beziehen. Nun habe ich mich aber am Samstag von meinem Partner getrennt was defintiv auch so bleibt und nun bin ich grade etwas ratlos. Alleine von meinem ALG kann ich nicht leben weil ich nur rund 250€ ALG bekommen werde. Dazu kommen noch 184€ Kindergeld und 225€ an Unterhalt. Ich kann in unserer gemeinsamen Wohnung bleiben. Mein Ex zieht aus. Ich habe grade 150572384 Forumlare vor mir und verliere grade den Überblick ob es nun besser wäre Arbeitslosengeld zu beantragen oder Hartz4. Da ich erst ab März 2011 einen Kita-Platz habe kann ich auch erst mal nicht arbeiten gehen. Sonstige Betreuungsmöglichkeiten habe ich nicht. Mein Sohn ist jetzt knapp 2 1/2. Ah ich flipp echt aus, überall wo man anruft ist endweder besetzt oder keiner da, oder die wollem einen keine genaue Auskunft geben.
dein sohn ist 21/2 j. u. du hast noch kein kita-platz...??? erst im märz 2011 ?? so spät..?? ich würde an deiner stelle erstmal h4 beantragen, da du da ein mietzuschuss bekommst, mach dich mal nicht verrückt, soviel unterlagen sind das doch nicht, das schaffst du schon.....ich habe das auch alles hintermir....u. ich bekomme jetzt im nov. 2010 ein kita-platz, da ist meine kleine dann 1 j. u. 4 m.........für 5h u. ich versuche dann wieder tz zu arbeiten,...
Wir wohnen auf dem Land hier gibt es nur ganz wenige Kita und die meisten nehmen die Kinder erst ab 3 Jahren. Die wenighen die die Kinder unter 3 Jahren nehmen sind endweder total ausgebucht oder man kann seit Kind bis max.14.30 uhr betreuen lassen. Habe grade noch mal auf dem Arbeitsamt angerufen und die haben mich erst mal rausgenommen als Arbeitsuchend und gesagt ich soll/muss Hartz 4 beantragen und soll mich melden sobald mein Sohn in der Kita ist.
was ??? das habe ich noch nicht gehört...na denke du bist jetzt schon arbeitsuchend....??
Eigentlich schon, die haben mich wieder rausgenommen weil ich dem Arbeitsmarkt keine 15 Stunden/woche zur Verfügung stehe. ich bin auch total ratlos, jeder sagt einem was anderes....
komisch....ich denke mal, du müßtest eigentlich h4 beantragen, du brauchst doch bestimmt ein mietzuschuss o. schaffst du das momentan alles allein.....??
Die Frage ist da, ob man nicht das ALG I beantragen muß und dann das H4 aufstockend bekommt? Weil der Anspruch auf ALG I ja definitiv da ist, der muß sicher erst ausgeschöpft werden. Ich würde da gar nicht groß telefonieren, geh zur ARGE (oder wer auch immer bei Euch dafür zuständig ist) und laß Dich persönlich beraten! Wenn Du in der Wohnung bleibst, ist sie angemessen? LG
Wohnung ist angemessen (schrieb sie im RUB). Das sollte schon kein Thema mehr sein. ALG1 und 2 gibts nicht... dann hat sie nur ALG2. Wichtig wäre natürlich, daß ER nicht mehr im Mietvertrag steht und du anchweisen kannst, daß du in der Wohnung nun allein mit Kind lebst. Wichtig ist auch, daß du schon was schriftliches über den Unterhalt hast, denn der wird dem Kind als Einkommen angerechnet. Kopf hoch, alles halb so wild und Antrag auf ALG2 stellen.
Bin keine Expertin, hab aber hier schon öfter mitbekommen, dass man als Elternteil dem Arbeitsmarkt nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen muss, wenn das Kind unter drei Jahren ist. Hoffe das ist so richtig. Wäre eine Frage an Ralph. In dem Fall wäre es also falsch, dass sie dich rausgenommen haben. Ansonsten stimmt es natürlich, dass du dem Arbeitsmarkt15h/Woche aufwärts zur Verfügung stehen muss, um ALG1 zu erhalten. Das wäre aber aus meiner Sicht günstiger als ALG2. Besteht nicht die Möglichkeit, ALG1 und aufstockende Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag etc. zu bekommen? Wie seht es mit Unterhalt vom KV aus? LG terkey
Also die Wohnung ist angemessen. Zum Glück kann ich hier wohnen bleiben. Ich geh morgen mal zum Landratsamt und dann hol ich mir die Forumlare bzw. lasse mich beraten was am besten ist. Ich hiffe das ich dann endlich mal durchblicke. Sonst werde ich noch irre.
Zunächst einmal: Natürlich kann man grundsätzlich ALG I UND ALG II beziehen. ALG I ist eine vorrangige Leistung, die sogar ausgeschöpft werden MUß, bevor der Lebensunterhalt komplett aus dem SGB II bewilligt wird. Grundsätzlich stehst Du ja dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung, lediglich die Kindesunterbringung ist ungeklärt, insofern könnte durchaus ein Anspruch auf ALG I bestehen. Deshalb unbedingt jetzt bereits den entsprechenden Antrag stellen. Spätestens dann, wenn der Antrag auf ALG II geprüft wird stellt sich dort die Frage, ob und in welcher Höhe Anspruch auf ALG I besteh, und dann mußt Du einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid hinsichtlich des ALG I vorlegen können. Viele Grüße Ralph/Snoopy
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