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Arbeitgeber - kind krank

Arbeitgeber - kind krank

plymouth

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Hallo, würde Euch um Eure Meinung bitten: Bin in Elternzeit gegangen mit der ausdrücklichen Bitte meines Arbeitgebers, so schnell wie möglich zurück zu kommen. Daher hab ich auch nur 1 Jahr Elternzeit beantragt. Nun bekomme ich am ersten Arbeitstag die Kündigung. Jetzt hat mein Kind hohes Fieber und Erkältung, war schon in der klinik. Würde vom kinderarzt eine krankschreibung bekommen, so dass ich bis ende des Monats krank geschrieben wäre (Eingewöhnung kita geht von vorne los). Soll ich die krankschreibung einreichen? Würde doch für Arbeitgeber bedeuten, dass er nicht zum ende dieses Monats kündigen kann, oder?


sara31

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Antwort auf Beitrag von plymouth

Wie sind die Kündigungsfristen bei euch? Was steht im Tarifvertrag. Bist du hinterher vom jobcenter abhängig, werden sie dir zu einer Klage raten. Natürlich reiche die krankmeldung ein, wegen Kündigung würde ich mich beraten lassen.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von plymouth

Wann wäre denn Dein erster Arbeitstag? Natürlich kann der AG trotz Krankschreibung des Kindes kündigen. Was sollte das damit zu tun haben?


Sternenschnuppe

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Damit hat ein krankes Kind nix zu tun. Krankmeldung kannst Du abgeben. Viel wichtiger ist dass Du so schnell wie möglich zum Arbeitsamt gehst und Dich beraten lässt. Eingewöhnung während Krankschreibung geht nicht. Oder wie war das gemeint ?


plymouth

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Antwort auf Beitrag von plymouth

Danke für eure antworten. Die Frist ist zum Monatsende 3 monate, mein erster Arbeitstag wäre Ende Januar gewesen. Hab heut mit nem Anwalt telefoniert, dadurch, dass firmenumstrukturierung als Grund genannt wird, hab ich wohl keinerlei handhabe. Von der Kündigung hab ich über einen Kollegen erfahren. Hatte irgendwie gehofft, dass ich durch krankschreibung im Januar noch unkündbar wäre. ... schon krass, wie link manche Arbeitgeber sind. Und wie blöd, dass man selbst so gutgläubig (oder blöd) ist, allrs zu glauben und nur 1 Jahr ez einzureichen. Na, da geht's jetzt ab zum Arbeitsamt. .. Gruß!


Pamo

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Antwort auf Beitrag von plymouth

Warum bittest du nicht jetzt sofort schriftlich um eine Verlängerung der Elternzeit um weitere 1 oder 2 Jahre?


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Das ginge nur mit Zustimmung des AG - und wenn der sie loswerden will, dann wird der einen Teufel tun. Fragen kann man sicher, aber würde ich das eher persönlich tun, um die Vorteile für den AG (wenn in ein oder zwei Jahren die Auftragslage besser ist, hat er eine dankbare Arbeitskraft in der Hinterhand) mündlich darzulegen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Möglicherweise woll der AG aber noch lieber als sie loswerden, seine Entscheidungen vertagen. Die Gelegenheit gäbe ich ihm.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Jep, zumal sie dann mit seiner Zustimmung woanders in Teilzeit arbeiten könnte.


plymouth

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Antwort auf Beitrag von plymouth

Hatte schon versucht, von 12 auf 14 Monate zu verlängern, da es mit der Eingewöhnung knapp wurde, das würde abgelehnt....


Zwerg1511

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Antwort auf Beitrag von plymouth

Ganz ehrlich: bei so einem miesen Arbeitgeber, der Dich drängt früher aus der Elternzeit zu kommen, um dir dann zu kündigen zu können (das ist ja pure Berechnung), würde ich erstmal zum Hausarzt. Hol Dir für Dich eine Krankschreibung, dann bekommst Du das volle Krankengeld (Kind krank hat ja immer leichte Abzüge). Das stellt Dir jeder Arzt aus psychischen Gründen aus. Dann pflegst Du Dein Kind und organisierst, wie es weiter geht. Normalerweise sage ich immer, man soll etwas so zu Ende bringen, dass man jederzeit dort wieder anfangen könnte. Aber wie mies ist das denn. Jemanden bedrängen kürzer Elternzeit zu nehmen, um ihm dann zu kündigen.


Garnele08

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Antwort auf Beitrag von plymouth

Wie wäre es Kündigungsschutzklage einreichen? Kann doch nicht sein, der holt Dich früher zurück um Dir dann zu kündigen!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Garnele08

KSK muss eh eingereicht werden, gibt sonst eine Sperre beim ALG1 wenn es doof läuft. Egal wie die Aussichten sind. Und wenn TE zudem nachweisen kann, das sie auf den Wunsch des AG vorher aus der EZ zurückgekommen ist bzw eigentlich gerne verlängern würde aber nicht darf, könnte ich mir vorstellen das das beim Richter auch nicht gut ankommt.