Mitglied inaktiv
Hallo, mein Exmann und ich haben vor Jahren ein Festgeldkonto und einen Sparbrief für unseren Sohn angelegt. Bei der Sparkasse hat man mir gesagt, dass wir beide einzeln verfügungsberechtigt seien. Nun sind wir geschieden und ich möchte, dass wir nur beide gemeinsam über das Geld unseres Sohnes verfügen können. Kann ich das durch eine einseitige Erklärung machen, oder brauch ich dazu die Unterschrift von meinem Exmann? Viele Grüsse Sonja
wenn ihr damals beide die Einzelverfügung vereibart habt, könnte einer allein das Geld abheben. Das Konto kann nur nicht von einem allein aufgelöst werden. Aber heutzutage kann ein Konto mit 0 € bestehen bleiben. Ich denke, dass du einseitig die Veränderung beantragen kannst - geh mit der Scheidungsurkunde hin, notfalls kann eine Sperre vergeben werden, dass zumindest der Betreuer sein OK geben muss. LG Ursel
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