Mitglied inaktiv
Sorry,
daß ich erst jetzt antworte. Ich muß zugeben, daß ich mich in den Tiefen des Systems bisher einen Kehrricht darum geschert habe, wie genau die Einkommensverteilung bei Unterhalt und Kindergeld ausschaut (das kapiert hier eh niemand wirklich, aber egal).
Fakt ist, daß bei bedarfsdeckendem ARBEITSEINKOMMEN das jeweilige Kind, z.B. ein in der Lehre befindliches, aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheidet und keinerlei Ansprüche hat.
Bei Kindergeld und UH aber bleibt das Kind Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, das übersteigende Einkommen wird innerhalb der BG umverteilt, d.h. das Kind hat nach wie vor Anspruch auf einmalige Leistungen.
Im Ergebnis müßtest Du deshalb die Klassenreise komplett bezahlt kriegen.
Liebe Grüße
Snoopy
Danke Ralph.D.h.er müßte auch das Schulgeld im August bekommen? LG Chrissie
... auch die Schulpauschale. Hilfreich wäre eine aktuelle Schulbescheinigung zu Beginn des Schuljahres einzureichen, da eine automatisierte Zahlung die Software nicht hergibt, und die Sachbearbeiter unmöglich sämtliche Schulkinder im Kopf haben können. LG Snoopy