Mitglied inaktiv
ich bin irgendwie irritiert. berkel hat den notarvertrag bei seinem anwalt aufsetzen lassen und nun hat er ihm bereits eine rechnung von 2400 euro gestellt. aufgelistet ist ua der streitwert der scheidung. werden solche kosten nicht erst nach dem scheidungsurteil in rechnung gestellt? da ich beschlossen habe heute mit den jungs abhauen zu müssen ( aktuelle flucht aus meinem aktuellen burn out-gefühl), werde ich erst heute abend evtl. antworten lesen. ähh ja, berkel hat keine idee von was er die rechnung bezahlen soll, sein anwalt wollte sich eigentlich um prozesskostenhilfe kümmern. der notarvertrag an sich muß ja auch noch übernommen werden und wir beide waren der meinung, dass die rechnung bezügl. der scheidung tatsächlich erst nach der scheidung fällig ist. abgesehen die kosten des notars, die haben wir bereits eingeplant.
ich kann dir nur sagen, daß wir den notarvertrag auch sofort bezahlen mußten. vielleicht bezieht sich die rechnung nur auf den? die pkh kannst auch nur du bekommen, wird auf ein zinsloses darlehen rauslaufen, aber dann mußt auch du die scheidung einreichen und ihr belaßt es bei einem anwalt.
Hm, meine Anwältin hat mir ab dem ersten Termin bei ihr Abschlagsrechnungen gestellt. Nachdem sie den Streitwert soweit festgelegt hatte, war klar, was an Anwaltsgebühren anfallen wird, sodass ich bis zum Tag der Scheidung bis auf eine Restsumme alles beglichen hatte. PKH gab es bei mir gar nicht *seufz* Könnt Ihr oder Berkel nicht wegen Ratenzahlung verhandeln? Mal eben 2400 Öcken aus dem Ärmel zaubern ist ja meist nicht, das wissen doch die Anwälte auch! Blöd das. LG Vera
bei uns lief alles auf, aber es war auch nicht viel. bei meiner vor einem jahr geschiedenen freundin ebenso, die hatten auch einen sehr hohen streitwert. anscheinend ist das von anwalt zu anwalt verschieden und evtl auch verhandelbar?
So evtl. 200,00 EUR im Monat? Mehr ist natürlich immer besser. Bei weniger könnte es bei der Summe von 2.400,00 EUR vielleicht Probleme geben. Der Anwalt muss sich aber nicht drauf einlassen, wird er aber wahrscheinlich, weil er froh ist, WENN er was bekommt. Der Anwalt/Notar kann jederzeit Vorschussrechnungen stellen und seine Leistungserbringung von der Zahlung der Rechnung abhängig machen. Das wird zunehmend mehr gemacht angesichts der "Zahlungsmoral" der Mandanten. Sonst würde der Anwalt wahrscheinlich zu oft leer ausgehen und irgendwann selbst pleite sein. LG I.
hier beisst sich die katze eben in den schwanz. berkel will einen kleinkredit aufnehmen, kann er aber nicht so lange der notarvertrag noch nicht unterschrieben ist und er aus der schuldhaftung vom haus raus ist. ich verhandel gerade mit ihm, aber ich kann schlecht seinen anwalt alleine bezahlen.
für eine ratenzahlungsvereinbarung brauchst du doch keinen kleinkredit...???? zudem könnten/würden doch seine eltern als bürgen einspringen können oder?
die? die sind doch selbst am ende...
sie sollen ja nicht zahlen-----bürgen. haben doch ein eigenheim oder?
ja, haben sie. wobei, die rechnung geht auf berkels namen. aber ist halt blöd, wenn er nun so arg blutet. auf der anderen seite wollte er dass es SEIN anwalt macht!
Erstmal- ohne Schuss kein Jus hat man mir mal eingeblaeut. Sprich, wenn die Mandanten mir gegenuber sassen und sich gerade die Augen ausheulten und ich unseren Beistand in Aussicht stellte, musste ich immer auch gleich nach einem Vorschuss auf die Rechnung zahlen. War mir anfaenglich ziemlich peinlich- aber erfahrungsgemaess zahlen die Mandanten immer noch verhaeltnismaessig freiwillig wenn sie im Rechtsstreit sind und hinterher eben nicht mehr. Ausserdem hat der Anwalt ja auch laufende Kosten fuer den Betrieb der LAnzlei und muss ja Gerichtskosten, Gebuehren etc. verauslagen. Von daher- da wartet keiner, bis eine Scheidung durch ist- kann ja ewig dauern bis zur Berechnung des Versorgungsausgleichs, da sind die Forderungen noch verjaehrt. Und sein Geld kriegt der Anwalt von einem Beamten immer- da ist der Sold ja auf ewig sichergestellt. Ein Pfaendungs- und Ueberweisungsbeschluss an die Besoldungsstelle und los geht es. Meine eigentliche FRage- was bedeutet, dass Berkel raus aus der Schuldhaftung soll? Laesst sich da die Bank drauf ein? Ich meine, die verlieren dann doch einen Beamten als Schuldner- ihr haftet doch gesamtschuldnerisch fuer das druch die Grundschuld abgesicherte Darlehen? Sprich, die BAnk verzichtet auf einen leistungsfaehigen Schuldner und sichert sich nur durch die Immobilie und die weniger leistungsafehige Schuldnerin ab? Da schwaecht sie doch ihre Rechtsposition ohne ein Aequivalent fuer zu erhalten? Wuerde mich rein rechtstechnisch interessieren. Benedikte
tja, die frage lässt sich hier nicht beantworten. aber ja, er kommt aus der schuldhaftung raus. und das ziemlich problemlos (für ihn) wir sind ja aber nicht im "streit". der anwalt hat lediglich den notarvertrag aufgesetzt und wir sind uns einig. also so wie das ding endlich unterzeichnet ist, ist auch kein rosenkrieg mehr in sicht, denn es ist ja alles unter dach und fach. die scheidung an sich dürfte demnach dann wohl auch nicht mehr teuer werden, oder?
es gibt den " Rechtsstreit" und den "Rechtsfrieden". Immer, wenn zwei eine gerichtliche Auseinandersetzung haben, liegen sie im Rechtsstreit miteinander, auch wenn die Scheidung ansonsten einvernehmlich ist, sich alle einig sind und so. Die meisten Scheidungen sind ja einversatendlich- alleine des Geldes wegen. Was die Scheidung kostet-hm. Haengt von vielen Faktoren ab. Zu allererst vom Streitwert ( auch wieder " Streit"wert, meint nur die Summe, nach der die Kosten berechnet werden und hat auch wieder nichts mit Streit u tun. Ich kann mich nur schemenhaft erinnern, aber damals waren es fuer die pure Scheidung drei Monatsgehaelter Streitwert. Gemeinsame Montasgehaelter, wenn ich mich recht erinnere, und die fuer jeden Anwalt. Und alles weitere kostete extra, was man so entscehdien liess. Hausrat, Sorgeercht, Versorgungsausgleich. Oder gehoerte der Versorgungsausgleich als notwendige Scheidungsfolge immer in die Kosten fuer die Scheidung dazu? Kann mich nicht erinnern. Aber was ich genau weiss- alles, zu dessen Regelung Ihr einen Anwalt- oder eben zwei, wenn Ihr jeder einen habt, braucht, wird teuer. Aber Du solltest Deinen Anwalt danach befragen, Berkel seinen und ganz klar machen, dass Ihr Euch kostenschonend trennen wollt.Da haben die Anwaelte kein Interesse dran. Vielleicht koennt Ihr auch auf einen Anwalt verzichten- es muss ja auch nur eine PArtei anwaltlich vertreten sein. Bei zwei Anwaelten und drei Gehaltern Streitwert- eine halbe Krankenschwester und ein ganzer Justizhauptsekretaer- kommt was zusammen. Ohne die Details zu kennen, aus dem BAuch heraus- bestimmt nochmal 1o00 Euro mehr als diese Rechnung, die Euch gerade Kopfzerbrechen bereitet. Wenn Du dem link folgst, hast Du eine Idee, wie man das rechnet.Wobei- je nachdem, wioe die SAche laeuft, werden weitere Gebuehren und Zuschlaege faelig. Deshalb solltest Du wirklich Deinem Anwalr klar sagen, dass Du Kosten sparen willst ( was er nicht hoeren will, da er das ja als Einnahmen verliert). Wenn Ihr einvernehmlich vorgeht. http://www.turbo-scheidung.de/web/scheidung-basis/streitwertberechnung.php
danke! du hast übrigens eine pn! ich hab auf meine anwältin nun gänzlich verzichtet, da alles nach meinen vorstellungen läuft.
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