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anwalt wechseln,bzw mandat entziehen??

anwalt wechseln,bzw mandat entziehen??

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hallo, is hier evtl jemand unter euch der während der scheidung den anwalt gewechselt hat??oder weiss jemand ob bzw wie das funktioniert LG Dani


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du bist nicht dazu verpflichtet, beim gleichen anwalt zu bleiben, du hast ja sicherlich noch die vollmacht, da steht das alles drauf. der nachteil, du hast doppelte kosten, da der andere ja auch abrechnet. und sich in den fall neu einarbeiten muss... warum willst du wechseln?


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weil mein mann ziemlich linke dinger a bzieht plötzlich und ich einen anwalt brauche der ihm auf deutsch gesagt vorn koffer sch......wenn ich das mal so sagen darf...damit er endlich mal merkt was los is,und bei meiner anwältin is das nicht so gegeben fürchte ich LG Dani


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ich hab sowas gemacht, nachdem sich rausgestellt hat, daß mein erster Anwalt Alkoholiker war beim neuen Anwalt einfach einen Termin machen, die Sache erklären, dem unterschreibst du eine neue Vollmacht und der teilt auch deinem Ex-Anwalt schriftlich mit, daß er dich ab sofort vertritt. Bei meinem neuen Anwalt musste ich zwar 100 Euro für ein erstes Gespräch zahlen, daß wurde mir nach Abschluß aber wieder zurückgezahlt. ich habe übrigens die ganze Zeit über Prozeßkostenhilfe bekommen, das war trotzdem kein Problem. lg, matiz