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anwalt, amt etc

anwalt, amt etc

sandra4278

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HALLO, ich habe vor in naher zukunft meinen Mann zu verlassen. jetzt will ich vorab schon mal zum anwalt und zum amt.muss dann alg2 beantragen. muss ja dort eine adresse angeben.mein mann soll aber von dem allen noch nichts wissen. aber ich bekomm dann ja post vom anwalt oder vom amt?? kann man dort wohl auch eine andere adresse angeben, wo die post dann hin soll? hat jemand erfahrung damit? Würd mich freun wenn mir jemand helfen kann lg


Savanna2

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Antwort auf Beitrag von sandra4278

solange du nicht weg bist bezweifele ich dass du Gelder beantragen kannst oder hast du schon eine Wohnung?


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von sandra4278

Und wie willst du das machen? Er kommt heim und findet eine leere Wohnung vor? Ich bin immer der Meinung man sollte mit offenen Karten spielen. Wieviel Kidner habt ihr denn und wie alt?


shinead

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Antwort auf Beitrag von sandra4278

Der Anwalt schickt die Post an die von dir angegebene Adresse. Ob du dort wohnst ist egal. Versandadresse ist Versandadresse. Ob das Amt das macht? Ich denke schon. Sie schreiben zumindest brav mit dem Anwalt meines Mannes und ihn eben nicht mehr direkt an. Wenn Dir der nächste Schritt schon so klar ist, solltest du vielleicht mal mit deinem Mann reden. Das hat was mit Respekt zu tun. Man hat sich geliebt und das sollte man auch am Ende honorieren.


Savanna2

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Antwort auf Beitrag von shinead

Hallo, falls ihr GSR habt wovon ich stark ausgehe und die Kinder einfach aus der gemeinsamen Wohnung "entfernst" ist das meines Wissens Kindesentzug, Entführung. Warum sprichst du nicht einfach mit deinem Mann?


sandra4278

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Antwort auf Beitrag von sandra4278

ich will nicht einfach ausziehen und das kind mitnehmen, so jemand bin ich nicht! werd schon vorher mit ihm reden. will mich nur im vorfeld beim anwalt und beim amt informieren was mir zusteht. bin nicht am arbeitet und wir haben vor kurzem ein haus gekauft! nur wenn ich ihm jetzt sage das ich mich trennen will,bevor ich alles weitere geklärt habe, wird er mich rausschmeissen. und dann steh ich da, ohne geld und ohne wohnung! und vermutlich wird er mir dann das kind weg nehmen... deswegen möchte ich mich im vorfeld absichern und informieren!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sandra4278

noch kann er dir das kind wegnehmen. in erster linie ist ER dir zu unterhalt verpflichtet, kommt ganz auf seine liquidität an.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von sandra4278

Der Anwalt schickt die Sachen - wenn es denn was zu schicken gibt - an jede Adresse, die Du ihm angibst. Beim Amt wäre ich mir da nicht so sicher. Aber: Das Amt wird Dir "nur mal eben so zur Info" gar nichts schicken, das passiert alles mündlich. Weil zu viel von verschiedenen Faktoren abhängt und alle Infos nur unverbindlich sein können. Zu viel "wenn ...., dann ....". Diese unverbindlichen Informationen gibt es als Broschüre oder im Internet, und das erläutern die Dir gerne - aber schriftlich gibt es nur einen Bescheid, und den gibt es wiederum nur mit konkreten Informationen und Daten. Und Dein Mann kann Dir das Kind genausowenig wegnehmen wie Du ihm. Rauswerfen kann er Dich auch nicht, denn es ist Eure Wohnung.


Keldana

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Du solltest beim Schreiben etwas drauf achten, wie das ankommt ... für mich laß sich das zunächst so: "noch kann er dir das kind wegnehmen." habe mehrmals gegrübelt, wie Du auf so eine Idee kommst und erst viel später wurde mir klar, dass ich die Überschrift einfach nur weiter geht: "weder kann er dich rauswerfen, noch kann er dir das kind wegnehmen." das ist natürlich korrekt ...