Mitglied inaktiv
Ich hätte mal eine Frage an Euch (vielleicht auch @ Ralph?): Zählt zu MEINEM anrechenbaren Einkommen auch der Unterhalt bzw. UVG für mein Kind? Ich meine, klar, ich bekomme das Geld, um es für das Kind auszugeben, aber es ist doch nicht MEIN Einkommen - oder hänge ich mich da jetzt an falschen Gedankengängen auf? LG twohearts
Wenn Du Alg2 erhälst, wird es mit angerechnet. LG
Und warum? Bei "Selbstverdienern" nicht mehr? Wo steckt da die Logik hinter?
Das Einkommen des Kindes wie UVG, Unterhalt und Kindergeld deckt den Bedarf des Kindes und wird daher zunächst dem Kind (!!!!!) vom Bedarf abgezogen, das KIND bekommt also weniger ALG2. Und weil Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, wird ein Überhang dann von Deinem Bedarf abgezogen. Ihr bekommt BEIDE ALG2, nicht nur Du alleine. Schließlich gibt es einen eigenen ALG2-Satz für Kinder, den bekommt das Kind, und wenn das Kind anrechenbares Einkommen hat, wird das abgezogen. Was ist daran unlogisch? Und wovon soll es denn bei Selbstverdienern abgezogen werden? Gruß, Elisabeth.
Elisabeth, es geht mir nicht darum, ob UVG bei meinem Kind vom ALGII abgezogen wird oder ähnliches - das war nicht meine Frage.
Ich möchte (muß) wissen, ob es korrekt ist, daß MIR der Unterhaltsvorschuß bzw. gezahlter Unterhalt meines Kindes auf MEIN anrechenbares Einkommen geschlagen wird, wo UVG doch (meinem Verständnis nach) das "Einkommen" meines Kindes und nicht meins ist.
DA hab ich Verständnisprobleme... ![]()
dann erklär doch mal den genauen Hintergrund der Frage ?!?! Wenn es tatsächlich um ALG II geht, dann wurde Dir Deine Frage bereits beantwortet. LG Sue
Es geht schlichtweg um die Berechnung des "anrechenbaren Einkommens" hinsichtlich Kindergartengebühr, da ich jetzt (! - am Ende des gelaufenen Kindergartenjahres) eine Nachforderung für das ganze Jahr in mehrfacher dreistelliger Summe erhalten habe und nachvollziehen möchte, ob die Berechnung meines Einkommens für 2006 korrekt ist oder nicht.
Ok, ich dann auch nochmal *g* Du und dein Kind: Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft. Alle Gelder werden zusammengerechnet und alles, was ihr beide als Einkommen habt, wird vom ALG wieder abgezogen. Das ist in meinen Augen logisch oder ich verstehe deine Frage absolut nicht.
Okay ... dann gilt also das Einkommen meines Kindes (UVG oder Unterhalt) als mein Einkommen. Mehr wollte ich nicht wissen! Danke.
genau genommen - ja. Du hast natürlich im Grunde recht, wenn Du sagst, es ist ja das Einkommen meines KINDES. Hast Du noch diesen Wisch, wo damals die Grundlage der Berechnungen der Kigagebühren draufstanden? Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht mehr, ob das bei uns angerechnet wurde. Bekommst Du Vorschuss vom JA oder Unterhalt vom F? Ist es nicht auch so, dass der Kindsvater sich an den Kigagebühren beteiligen muss, da kam doch neulich was vom JA, ich glaube im Juni oder so. Ging auch an "meinen" F zu. LG Sue
Sue, nee, ich habe diesen Wisch nimmer ... aber habe mir die KiGa-Gebührensatzung im INet gezogen.
Ich hab den Gebühren-Nachforderungsbescheid vorletzte Woche völlig unvorbereitet bekommen und um Zusendung einer aufgeschlüsselten Berechnung meines anrechenbaren Einkommens gebeten.
Diese hab ich inzwischen erhalten und nun zweifelte ich eben an der Richtigkeit, daß der Kindsunterhalt auf MEIN Einkommen angerechnet werden darf.
Wenn der Kindsunterhalt (meine Mücke bekam 2006 von Jan bis März noch Unterhalt, ab April dann UVG) auf mein "anrechenbares Einkommen" draufgeschlagen werden kann, erreiche ich mehr als 15.000€ Einkommen und muß nachzahlen, wenn nicht, bleibe ich unter dieser Grenze und bin gebührenbefreit.
Es geht also schon "um was" ... denn ich kann mir verständlicherweise keine mehrfach dreistellige Summe eben mal schnell aus den Rippen schnitzen.
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... und da gehört Unterhalt/UHV definitiv dazu. Es kommt also alles in einem Topf. Die berechnung wäre dann korrekt. Ralph/Snoopy
Danke Ralph! ![]()
ich habe mal eine fette Nachzahlung bekommen, die kurz vor einer vierstelligen Zahl lag. Habe mit der Gebührenstelle eine Ratenzahlung vereinbart, also wenn Du das nicht mit einem Rutsch zahlen magst, dann mach sowas aus... Ich suche hier mal nach der Gebührenordnung. Lg sue
.
Ich bekommen auch ALG2. Egal ob Unterhalt, Kindergeld usw. wird alles als mein (bzw. UNSER, weil Bedarfsgemeinschaft) Einkommen gerechnet. Ist doch ganz logisch und auch in Ordnung so... wenn nicht hätten ALG2-ler wohl mehr Kohle als Doppelverdiener-Paare. lG kerstin
soweit ich weiß, bekommt sie aber kein ALG 2 :o)
Jap
so nach und nach klimperts selbst in meinem Gehirnskasten
lG Kerstin,
heut noch n bissl Kopfweh hat
... lies mal bitte im heutigen neuen Posting "oben"! Sonst geht meine Frage hier vollkommen unter ... LG und schönen Tag!
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