franzi1406
Ich habe heute von meiner anwältin bzw. dem Familiengericht die Info bekommen, Ist bei der Trennung der Gemeinsam Sorgeberechtigten Eltern, ein Elternteil damit einverstanden, das das Kind bei dem anderen Elternteil wohnhaft/gemeldet ist, hat der dauernd betreuende Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht, und der andere Elternteil das Umgangsrecht. Sind sich die Eltern nicht einig, muss das Familiengericht über das ABR entscheiden. Das sollte schriftlich gemeinsam mit dem JA schriftlich niegergeschrieben werden, wenn beide Elternteile eine außergerichtliche Einigung anstreben. Jetzt bin ich beruhigt, ich habe alles richtig gemacht, bin dem Vater immer entgegen gekommen, und nie war er zu frieden immer wollte er mehr oder was anderes. Ich möchte das mein Kleiner seinen Vater jederzeit sehen kann und darf, und werde das auch so gut es mir beruflich möglich ist, ermöglichen. Aber ich werde und muss, mein Leben nicht nach dem ermessen und willen des Vaters richten, nur weil er mein Handeln nicht für richtig emfindet. Wenn er will das sich etwas ändert kann er das nur gerichtlich beantragen! Werde ihm immer wieder Kompromisse vorschlagen das er den kleinen so oft wie möglich bei sich hat, aber wenn ich es ihm nicht recht machen kann, hat er pech. Alles kann nichts Muss.
Außergerichtliche Klärung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes? Ich bin seit einem jahr vom Kindesvater getrennt, wir haben beiderseitiges Sorgerecht. wir haben uns außergerichtlich, aber vorm Jugendamt und schriftlich darauf geeinigt das der Kleine (3) bei mir lebt und wohnt, und er ist auch bei mir gemeldet! der Vater ist seit der Trennung nicht mehr hier gemeldet!!! Habe ich damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht? es ist vorm und mit dem jugendamt niedergeschrieben das der kleine bei mir wohnhaft und gemeldet ist. Weil das jugendamt meinte, wenn er das Kind zu sich holen möchte für immer, kann er das jetzt nur noch gerichtlich, Dann habe ich doch das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder? Antwort von RA Bader: Hallo, Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht u er hat ein Umgangsrecht. Er kann das Kind nicht holen, wann er will, dass sollte schon in geregelten Bahnen laufen. Wenn das nicht klappt u das JA nicht helfen kann, hilft nur der gerichtliche Weg Liebe Grüsse, NB
ist doch schön das du es hast... nun hast du es dir solange gedreht bist du DEINE Aussage bekommen hast, die du wolltest... nun nerve doch hier nicht rum...
wir sind hier keine Juristen und wenn du eine fachlich kompetente Antwort möchtest rufe beim Jugendamt oder Anwalt an... und frage nicht hier und vorallem höre auf dein eines Posting 20 tausend Mal zu posten...
so wie du, hat nichts mit drehen zu tun, mein Anwalt und das Familiengericht haben die Fakten
du hast dieses "Ich hab das ABR hat Frau Bader gesagt, mein Anwalt und das Familiengericht" nun insgesamt 7 mal auf einer Seite gepostet... wozu? Erwartest du jetzt Beifall oder was? Und ich nerve, weil ich keine Ahnung habe? Ja sorry, das ich in Rechtskunde immer geschwänzt habe... wußte ja nicht das du mir mal über den Weg läufst... ich habe dir unten gut gemeinte Tipps gegeben... kommt nie wieder vor...
Dafür danke ich dir ja auch, es gab aber genug die gesagt haben keine chance... du hast nichts zu erwirken und so weiter
ABR ist nun einmal nicht ASR, so einfach ist das!
verwirr sie doch nicht mit fakten und abkürzungen..
schlau machen kann er sich ja, was will er denn dann? mehr als ihm ständig anbieten da er sein kind öfter sehen kann, kann ich ja nicht tun
der Aufenthaltsbestimmungsberechtigte, bei dem das Kind lebt, darf alle Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine entscheiden. Das gemeinsame Sorgerecht findet nur noch Anwendung in Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Als Angelegenheiten des täglichen Lebens dagegen gelten: An- und Ummeldung des Wohnortes, Kita- oder Schulalltag, Anmeldung in Kita, zu einem Nachhilfeunterricht oder Sportverein, Essensfragen, Fernsehkonsum, Kleidung, Umgang mit Freunden, Besuch von Sport- oder Kulturveranstaltungen, die gewöhnliche medizinische Versorgung, Taschengeld, Verwaltung üblicher Geldgeschenke durch Verwandte, Zustimmung nach § 110 BGB (Eigentumserwerb durch Verwendung von Taschengeld) und alle anderen häufig vorkommenden Situationen, die eine sorgerechtliche Entscheidung erfordern, deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes aber ohne Aufwand wieder abänderbar sind.
Schön für Dich, allerdings hättest Du m.E. das Kind nicht ohne seine Erlaubnis in einer neuen KiTa anmelden dürfen. Bei einer Fremdbetreuung hat der andere Sorgeberechtigte auch ein Wort mitzusprechen.
recht hast, DAS hätte man gemeinsam machen müssen. Aber selbst hier nach meinem Umzug hat mich NIRGENDS auch nur irgendwer gefragt, wo meine Bestätigung über das alleinige SR denn wäre...
Warum fragste dann hier?
.. ich wünsche Dir schon fast bei deiner laienhaften Arroganz, dass der KV gaaaanz schnell das ABR beantragt...
Du feierst hier einen sehr infantilen Psedotriumph auf der Basis verdrehter und nicht mehr nachvollziehbarer Fakten.
UND: Der KV tut mir leid, denn Deine Aussage kommt rüber wie: "Äääätsch! Ich hab das ABR...Hähääää... ich hab was und duhu nihicht..."
Dir zu antworten ist echt vegebene Liebesmühe. Nein, wir sind keine richterliche Instanz, die Jura studiert hat und deswegen immer zu allem kompetent stichhaltige Antworten geben können. Und Ja, hier sind einige, die sich auch über die Grenzen des Netzes hinaus im AEAlltag gegenseitig helfen und unterstützen. Und nein, ich glaube nicht, dass viele noch Lust haben, Dir groß zu helfen solange es Dir nur um infantile Besserwisserei geht.
bin dem Vater immer entgegen gekommen, und nie war er zu frieden immer wollte er mehr oder was anderes. Ich möchte das mein Kleiner seinen Vater jederzeit sehen kann und darf, und werde das auch so gut es mir beruflich möglich ist, ermöglichen. Aber ich werde und muss, mein Leben nicht nach dem ermessen und willen des Vaters richten, nur weil er mein Handeln nicht für richtig emfindet. Werde ihm immer wieder Kompromisse vorschlagen das er den kleinen so oft wie möglich bei sich hat, aber wenn ich es ihm nicht recht machen kann, hat er pech. Alles kann nichts Muss. Aber ich sehe nicht mehr ein mich tyrannisieren zulassen, hinterher telefonieren lassen, und kontrollieren lassen muss ich mich durch den Vater nicht, und alles was den kleinen betrifft muss und werde ich ihm mitteilen und alle anderenwie KiA und Kita sind ja zur Auskunft sowieso verpflichtet.
Franzi, das muss hier auch keiner sehen. WIR sind nicht der Vater, der mit der Situation und Dir klarkommen muss.
Sehr eloquent, dass Du immer wieder Deine eigenen Aussagen kopierst und weiter unten reinstellst. Ist das eine Profilneurose? Und glaubst du allen Ernstes, dass Kindergarten und Ärzte bei jeder Untersuchung und allem, was wichtig ist, gleich den Hörer nehmen und Daddy anrufen? oder einen wichtigen Brief per Einschreiben aufsetzen? Logo, die Instanzen scheuen keine Kosten und Mühen, um DEINE Aufgaben zu erfüllen! Mensch Mädel Du bist in der Informationspflicht!! das ist ganz klar DEIN JOB!!!!
In der Informationspflicht bin ich nur bei schwerwiegenden dem Kind beeinträchtigenden Situation. Ich muss ja wohl kaum jeden arztbesuch dem Vater melden. Wenn er wissen möchte ob ich regelmäßig zu den U Untersuchungen gehe oder wie sein Kind in der kita integriert ist, ist er alt genug selbst nachzufragen, werde ihn wohl kaum über jeden schritt informieren
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteils aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend. (2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
... warum hast Du dann euer Kind ohne seine Kenntnis in einem anderen Kindergarten angemeldet?
DAS ist ja wohl kaum eine Entscheidung des täglichen Lebens. Zumindest nicht bei mir. Ich habe das einmal gemacht und mangels Umzug auch dabei bleiben.
Und: Die Wahl des Kindergartens kann tatsächlich Einfluss auf die Entwicklung haben. Immerhin gibt es da verschiedene Konzepte.
Kein Wunder dass Dein Egon die Biege gemacht hat
Dein armes armes Kind, hoffentlich ist Egon so schlau, ganz bald das ABR zu beantragen!
Ich habe mich getrennt von Egon... aber was gehts dich an... Er will das ABR garnicht weil er dann sein ganzes LEBEN umkrempeln müsste, will halt nur das ich mich wenn es um sein Umgangsrecht geht danach richte wann er zeit und Lust hat das Kind zu sehen, ich wollte immer das er das kind kontinuierlich und regelmäßig sieht er will ständig was anderes... was rechtfertige ich mich eigentlich ihr kennt mich doch garnicht!!! GUTE NACHT
warum postest Du dann?
Den Paragraphen kenne ich erst seit heute nachmittag nachdem ich einen Rückruf meiner Anwältin bekommen habe
Weil ich meinungen wollte und keine Beratung
Deine Faktenverdrehenden Postings sind Meinungsmache gegen Deinen Ex! Hätt ich auch früher drauf kommen können! Ich muss Dich enttäuschen: Mit den Inhalten die Du so von Dir gibst, hast Du viele gegen DICH aufgebracht. Wie Dein Ex auftritt, kann und mag ich nicht beurteilen, aber Du kommst nicht koscher rüber.
Trotzdem Danke für die vielen antworten, und die investierte Zeit. Jetzt weiß ich das man als Mutter die alles Versucht um den Kontakt zwischen kindsvater und Kind sogut wie möglich zu managen, als doofe Kuh dasteht wenn man dann wenn der vater ständig querschießt versucht sich abzusichern über rechte und pflichten
sie postet, weil wir alle keine AHnung haben und uns das nichts angeht... weißte doch
Ich zitiere: "Ich muss ja wohl kaum jeden arztbesuch dem Vater melden." Ich finde es sehr traurig für das Kind, wenn die Mutter oben stehende Aussage macht. Gesetze und Paragraphen kümmern ein Kind nicht. Wenn ich das Kind wäre, würde ich mir ganz einfach wünschen, dass verletzter Stolz meine Mutter niemals daran hindern würde, den Papa über einen Arztbesuch zu informieren. Ein wenig Abstand hilft manchmal, die Sache von aussen zu betrachten. Für Untalentierte gibt's auch Kurse dafür. Fürs WOLLEN gibt's keine Kurse. Alles Gute.
Stimmt. Sie will ja keine Beratung
......das alles hier sehr abendfüllend.....
...auch Chips?
das ist doch die Hauptsache
Hab gerade ne Knabberbox geöffnet.........
dass die Gute nichtmal bereit ist, ihn über die Regelmäßigkeiten der U-Untersuchungen zu informieren. Genau solche Dinge sind DIE Kriterien zur Erkennung kindeswohlgefährdender Tendenzen wie Vernachlässigung und Co. ICH würde wissen wollen, welche U's wann gemacht wurden und wie sie ausgingen
Teilst Du sie?
Jetzt weiß ich das man als Mutter die alles Versucht um den Kontakt zwischen kindsvater und Kind sogut wie möglich zu managen, als doofe Kuh dasteht wenn man dann wenn der vater ständig querschießt versucht sich abzusichern über rechte und pflichten
Anne, mit dir doch gerne!
vergessen?
dankeschööön *knusper* und *freu*
die Tatsache wird sie auch noch verdrehen
ein vater hat nicht nur rechte sondern auch pflichten und laut JA ist es seine pflicht sich Informationen selbst einzuholen, da die Mutter nicht dafür zuständig ist. solange er sich dafür nicht interessiert gebe ich auch keine auskunft, auf nachfrage gern
...kindeswohlgefährdend
sondern nur noch um eure belustigung, so ist das wenn das eigene leben zu langweilig ist da muss man über andere herziehen und deren leben bewerten
deswegen essen wir schon chips
genau... du bist irre spannend... und leicht größenwahnsinnig...
also, wenn mal eins glauben kannst, dann die Tatsache, das hier keiner ein langweiliges leben hat! Hier geht es auch nicht um dein anliegen, oder um deine sorgen und gedanken, sondern wie du das präsentierst. Vielleicht ist der ein oder andere Beitrag auch nicht ganz fair, aber du solltest mal ganz objektiv deine eigenen beiträge betrachten, in welcher weise sie hier rüber kommen. Oftmals bemerkt man das selbst nicht! Ich bin wirklich keiner, der über irgendwen hier im Forum herfällt, aber mal ganz ehrlich, du hast mit dem wie du das hier so bringst wirklich nicht gerade das beste Bild hinterlassen. Und nein, wir kennen dich nicht persönlich und vielleicht bist eine ganz tolle frau. Das wissen wir nicht. Was du aber geschrieben hast, das wissen und lesen wir ja hier!
scheint ja so... und ihr naiv, primitiv und dumm, sonst würdet ihr euch nicht an den problemen anderer weiden
und so gaaar nicht beleidigend... hut ab vor dem niveau deiner schreibweise
wenigstens ein intelligenter, objektiver und unvoreingenommerner Mensch heute hier... Danke dir aufrichtig für deine ehrlichkeit darüber wie meine postings rüber kommen. Und kann dich verstehen, da solche foren immer sehr unpersönlich sind und die fragen meist nicht so rüber kommen wie sie gemeint sind und selten darstellen welche bedenken dahinter stehen. Ich möchte doch einfach nur das mein kleiner seinen papa reglmäßig sehen kann und es nicht ständig wiedr streitigkeiten darüber gibt. Möchte einfach so harmonisch wie möglich wenigstens die elternebene gestalten jetzt wo wir kein paar mehr sind. Aber er wirft mir bzw sich selbst immer nur steine zwischen die beine, da kann man ja keine gemeinsame Lösung finden
L. A.
Ich denke das vieles einfach nur etwas zeit braucht und einer muss dabei viel geduld haben! Man kann auch nix erzwingen und muss dann noch viel über sich ergehen lassen, bis für die kinder alles stimmt. Ich persönlich mach meine Prinzipien allerdings nicht abhängig davon, was meine Ex treibt, oder nicht. pflichten erledige ich nicht, weil sie sich so oder so benimmt. Ich erledige diese, weil es vom Prinzip her richtig ist. Ich informiere sie, wenn es sein muss, oder ich verpflichtet bin, oder der Meinung bin, das es das beste für das kind ist und dabei interessiert mich gar nicht, ob sie es wissen will, oder nicht. So mache ich das und ich hab dann ein reines gewissen und dem kind gehts auch besser damit, wenn es weiss, das die mutter auch bescheid weiss.
Damit werde ich es in Zukunft auch mal versuchen, dann habe ich mir nichts vorzu werfen. Da hast du Recht.
Dann wünsch ich euch, das ihr einen vernünftigen weg finden werdet!
... bist DU denn entsprungen?
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