Elternforum Alleinerziehend, na und?

Alter Schriftverkehr

Alter Schriftverkehr

Birgit22

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Meine Frage betrifft hier wohl eher Alleinerziehende mit schon älteren Kindern. Ich habe mich meinem Papierkram gewidmet, und aussortiert, dabei fiel mir auch wieder der Ordner meines Sohnes in die Hände, in dem sich allerhand Schriftverkehr von Anwälten, Jugendamt, Familienhilfe vom Gericht, Gutachten befindet. Und ich hab mir mal wieder die Frage gestellt, was machen damit ? Kontakt zwischen Vater und Sohn (22) besteht nicht, Sohn will schon lange nicht mehr, Und Vater hatte noch nie wirkliches Interesse. Was machen also mit dem alten Krempel ? Gebraucht wird es nicht mehr. Noch mal Jahre im Schrank verwahren, Kind dazu befragen ? Einfach entsorgen ? Es widerstrebt mir, ihm das zum lesen vorzulegen, da stehen ja auch wirklich unschöne Sachen drin, deshalb tendiere ich zum entsorgen, bin aber unsicher.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

Ich würde diese Dinge aufheben. Vielleicht kommt mal der Tag, an dem dein Sohn der einen oder anderen Seite Vorwürfe macht, weil zu wenig Interesse gezeigt oder angeblich der Kontakt unterbunden wurde. Dann kannst du ihm schwarz auf weiß zeigen, welche Anstrengungen die eine oder die andere Seite unternommen bzw. unterlassen hat. Pack die Akte in den Keller oder auf den Dachboden, und wenn er dann mal selbst Familie hat, kannst du ihn darauf ansprechen, ob er sie haben möchte oder du sie entsorgen sollst. Silvia


kirshinka

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

Heb es auf - gib es später deinem Sohn. Mich hätte sowas in meinem späteren Leben unglaublich interessiert - leider gabs da nix... Und vielleicht muss dein Sohn mal sein Verhältnis zum Vater nachweisen, weil dieser Unterhalt braucht... dann hat er Schriftverkehr Beweise...


Limayaya

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

Noch ein Stimme für aufheben. Kann ja auch später wichtig sein: stell dir vor, der Vater (bzw. das Sozialamt) kommt in 25 Jahren und will vom Sohn Unterhalt für den mittlerweile bedürftigen Vater....dann kann so ein Schriftverkehr, wo womöglich so was drin steht wie dass der Vater eigentlich gar nie freiwillig bezahlen wollte und keinen Umgang u. U. bares Geld wert sein...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

kommt auf das Kind an, mein kind1 hat null und überhaupt kein Interesse, kind2 ist da schon um einiges neugieriger... ich habe aber bis dato noch nichts entsorgt, das mach ich beim nächsten umzug!


Birgit22

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

Stimmt, diesen Punkt hab ich noch nie bedacht. Etwaige Unterhaltsforderungen des Vaters. Ich werd den Ordner aufheben, danke !!


ichbinfrei

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

Bin auch fürs Aufheben. Ich habe da auch so unschöne Briefe in meinem Ordner, aber vielleicht wird es mal wichtig für den Sohn. Irgendwann will er vielleicht doch wissen, wie das alles ablief


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

Ich heb alles auf. Grund dafür gibt es nicht, der KV ist inzwischen verstorben.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

Der leibliche Vater meiner Schwester hat sich nach mehr als 50 Jahren bei ihr gemeldet und über soziale Netzwerke Kontakt aufgenommen. Jetzt gehen sie manche alten Dinge gemeinsam durch... Ich bin auch unbedingt für aufheben.


spiky73

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

Definitiv aufheben! :-) Meine beiden Töchter werden eines Tages die Ordner mit ihren Unterlagen bekommen, dann dürfen sie selbst aussortieren, was sie behalten wollen und was nicht.