Birgit22
Meine Frage betrifft hier wohl eher Alleinerziehende mit schon älteren Kindern. Ich habe mich meinem Papierkram gewidmet, und aussortiert, dabei fiel mir auch wieder der Ordner meines Sohnes in die Hände, in dem sich allerhand Schriftverkehr von Anwälten, Jugendamt, Familienhilfe vom Gericht, Gutachten befindet. Und ich hab mir mal wieder die Frage gestellt, was machen damit ? Kontakt zwischen Vater und Sohn (22) besteht nicht, Sohn will schon lange nicht mehr, Und Vater hatte noch nie wirkliches Interesse. Was machen also mit dem alten Krempel ? Gebraucht wird es nicht mehr. Noch mal Jahre im Schrank verwahren, Kind dazu befragen ? Einfach entsorgen ? Es widerstrebt mir, ihm das zum lesen vorzulegen, da stehen ja auch wirklich unschöne Sachen drin, deshalb tendiere ich zum entsorgen, bin aber unsicher.
Ich würde diese Dinge aufheben. Vielleicht kommt mal der Tag, an dem dein Sohn der einen oder anderen Seite Vorwürfe macht, weil zu wenig Interesse gezeigt oder angeblich der Kontakt unterbunden wurde. Dann kannst du ihm schwarz auf weiß zeigen, welche Anstrengungen die eine oder die andere Seite unternommen bzw. unterlassen hat. Pack die Akte in den Keller oder auf den Dachboden, und wenn er dann mal selbst Familie hat, kannst du ihn darauf ansprechen, ob er sie haben möchte oder du sie entsorgen sollst. Silvia
Heb es auf - gib es später deinem Sohn. Mich hätte sowas in meinem späteren Leben unglaublich interessiert - leider gabs da nix... Und vielleicht muss dein Sohn mal sein Verhältnis zum Vater nachweisen, weil dieser Unterhalt braucht... dann hat er Schriftverkehr Beweise...
Noch ein Stimme für aufheben. Kann ja auch später wichtig sein: stell dir vor, der Vater (bzw. das Sozialamt) kommt in 25 Jahren und will vom Sohn Unterhalt für den mittlerweile bedürftigen Vater....dann kann so ein Schriftverkehr, wo womöglich so was drin steht wie dass der Vater eigentlich gar nie freiwillig bezahlen wollte und keinen Umgang u. U. bares Geld wert sein...
kommt auf das Kind an, mein kind1 hat null und überhaupt kein Interesse, kind2 ist da schon um einiges neugieriger... ich habe aber bis dato noch nichts entsorgt, das mach ich beim nächsten umzug!
Stimmt, diesen Punkt hab ich noch nie bedacht. Etwaige Unterhaltsforderungen des Vaters. Ich werd den Ordner aufheben, danke !!
Bin auch fürs Aufheben. Ich habe da auch so unschöne Briefe in meinem Ordner, aber vielleicht wird es mal wichtig für den Sohn. Irgendwann will er vielleicht doch wissen, wie das alles ablief
Ich heb alles auf. Grund dafür gibt es nicht, der KV ist inzwischen verstorben.
Der leibliche Vater meiner Schwester hat sich nach mehr als 50 Jahren bei ihr gemeldet und über soziale Netzwerke Kontakt aufgenommen. Jetzt gehen sie manche alten Dinge gemeinsam durch... Ich bin auch unbedingt für aufheben.
Definitiv aufheben! :-) Meine beiden Töchter werden eines Tages die Ordner mit ihren Unterlagen bekommen, dann dürfen sie selbst aussortieren, was sie behalten wollen und was nicht.
Die letzten 10 Beiträge
- Ferienwohnung, wie mit dem Kind im großen Bett schlafen, ohne das er rausfällt
- Elternabend, wenn nur ein Elternteil verfügbar ist?
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt