MadamePompadour
Ich glaube ich bin hier mit meiner Frage am besten aufgehoben.
kurz zum Sachverhalt:
http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/Exmann-in-Haft_323772.htm
mittlerweile war ich beim Anwalt. Zuvor natürl. den Beratungsschein geholt und einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt.
Bislang habe ich aber noch keine Benachrichtigung zwecks der Beihilfe bekommen.
Die Anwältin stellte einen Antrag aufs alleinige Sorgerecht. Das Jugendamt kam mit ins Boot. Eine Sozialpädagogin besuchte mich zu Hause und ich musste sozusagen Stellung nehmen. Erklären wieso, weshalb, warum...
Mit meinem Exman sprach sie zuvor schon per Telefon. Und würde wohl nochmals Kontakt zu ihm aufnehmen.
Heute rief sie mich an. Sie erhielt von meinem Exmann ein Schreiben in dem er freiwillig das alleinige Sorgerecht auf mich übertragen möchte.
Sie lässt heute noch ein Brief ans Gericht senden in dem wohl nochmal ausfühl. alles geschildert wird.
Wie lange das Gericht dann noch braucht, bis ich es schriftl. habe kann sie mir nicht sagen...
Aber meine Frage ist nun...
Es gibt also keinen Prozess. Mein Exmann "fügt" sich sozusagen freiwillig.
Demzufolge ist dann der Prozesskostenantrag hinfällig oder?
Dennoch.... die Anwältin setzte ein Schreiben für das Gericht auf.
Das werde ich nun bezahlen müssen?
Wisst ihr wie das abläuft?
Oder gibt es dennoch Gerichtskosten, da das Gericht ja nun sozusagen beglaubigen muss, dass ich das alleinige Sorgerecht dann habe?
Oder die Sozialpädagogin werde die ich bezahlen müssen?
Ich bin da gerade völlig Planlos und habe schon ein wenig Angst, dass jetzt eine Welle von Rechnungen auf mich zukommt.
Meine Schwester hat ebenfalls einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht gestellt, mein Schwager hat, ebenso wie Dein Ex, freiwillig darauf verzichtet, zur Gerichtsverhandlung mussten sie dennoch beide erscheinen, und dies dem Richter quasi persönlich bestätigen. Es ist zwar relativ einfach, beim Jugendamt das Sorgerecht dem Vater mit zu übertragen, aber ihm selbiges wieder abzuerkennen, um einiges schwieriger. Ich würde also nicht davon ausgehen, dass es keine Verhandlung geben wird. Zu den Kosten kann ich nichts sagen. Bei einer geringfeügigen Beschäftigung deinerseits, werden sich Deine Kosten gegen Null belaufen, ob allerdings das Einkommen Deines mannes mitberechnet wirs, ist mir nicht bekannt.
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