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ALG2 und Sparbuchfrage

ALG2 und Sparbuchfrage

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Weiß das jemand, wie das ist, wenn man z.B. ein Sparbuch auflöst, sagen wir mal, es sind 300 Euro drauf. Kann ich über das Geld frei verfügen? Also vielleicht 200 aufs Girokonto einzahlen und den Rest "ausgeben" Oder überhaupt vom Sparbuch was abheben und aufs Girokonto einzahlen? Das kann man doch machen, oder?


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Man darf 750 Euro für wichtige Anschaffungen sparen. Ich würde entweder alles abheben, oder einen Teil auf dem Sparbuch lassen, aufs Girokonto würde ich nichts einzahlen. Ob man Quittungen für Anschaffungen vorlegen muss, weiß ich nicht. Hast du dein Sparbuch auf dem Antrag angegeben? Ansonsten könnten sie dir da einen Strick drehen! Dann noch was für die Altervorsorge, da darf man aber nicht ran. LG Taram


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Ich habe alles Sparbücher angegeben, musste ich ja. Eins habe ich gekündigt und das Geld aufs Girokonto einbezahlt, also einen Teil. War wohl nicht so gut, oder? Aber ich darf doch Sparguthaben haben, darf das nur auf dem Sparbuch liegen? Darf ich davon nichts ausgeben, muß ich das alles belegen für was? Ich habe auch z.B. ein Sparbuch, auf das mein Geld einging, für meine selbständige Arbeit. Habe ich abgehoben und ausgegeben. Klar warum auch nicht, die Rechnungen hat die ARGE ja und damit kann ich doch machen was ich will, oder?


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hallo also habe das gleiche problem gehabt. du musst erstmal beim alg antrag das sparbuch mit angeben und dann ist es so das man schon sparen darf is nichma so wenig.enau kann ichs nicht mehr sagen, über dein sparkonto kannst du frei verfügen wenn du aber zb das sparbuch auflöst und dann ich sag mal auf einmal 3000 euro auf deinem konto hast du das amt das mitbekommt musst du erstmal von den 3000 euro leben und bekommst nur begrenst alg da es ja dann nicht mehr als sparanlage gilt. lass es lieber aufm sparbuch und nimm nur weg was du brauchst. zahlst du allerdings auf dein konto um eine abbuchung zu decken is das natürlich in ordnung. sollte nur ni ewig da liegen obwohl du es nicht brauchst. lg


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Da Du das Sparbuch sicher beim ALG-Antrag angegeben hast, ist das kein Problem. Es ist Dein Geld und Du darfst es ausgeben ;-). Gruß, Elisabeth.


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