Mitglied inaktiv
Da "getrennt lebend" ja bedeutet, dass zwei Haushalte geführt werden, meine ich. Das Einkommen, die Bemessungsgrenze bleibt zwar gleich, aber die Ausgaben sind dadurch ja viel höher...Wird das vom Jugendamt berücksichtigt? Muss man da in anderen Bereichen auch etwas berücksichtigen/wissen, wo der veränderte Status eine Rolle spielen könnte?
Getrennt lebend ist bei uns hier das gleiche wie alleinerziehend.. LG
Kommt auf die jeweilige Satzung an. Für mich macht es keinen Unterschied. Ich zahle als AE die selben Beiträgen wie ein Ehepaar. Auch das Einkommen wird hier nicht berücksichtigt. Ist überall anders... Gruß Corinna
Frag doch mal beim Jugendamt nach. In Hamburg ist entscheidend, wer und wieviele Leute mit dem Kind im Haushalt lebt. Normalerweise zählt daher das Einkommen des KVs nicht bei der Berechnung. Ob man bei "getrennt lebend" eine Ausnahmeregelung macht, weiss ich aber nicht.
Die letzten 10 Beiträge
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff
- Ferienwohnung, wie mit dem Kind im großen Bett schlafen, ohne das er rausfällt