Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, mir stellt sich die Frage, warum der Umgangsberechtigte, den zu zahlenden Unterhalt um die Hälfte des Kindergeldes reduzieren darf, auch wenn seit Jahren kein Umgang stattfindet und in Zukunft auch nicht stattfinden wird. Kann mich jemand aufklären? Lieben Dank Ivette
Weil ihm auch die Hälfte vom Kind "gehört" :-D somit hat er auch Anspruch auf hälftiges Kindergeld!
Unterhalt und Umgang haben nichts miteinander zu tun. Kindergeld steht beiden Eltern zur Hälfte zu, da Du als betreuender Elternteil aber das Kindergeld komplett ausbezahlt bekommst, ist der Zahlbetrag der Düsseldorfer Tabelle bereits um die Hälfte des Kindergeldes gekürzt.
Kindergeld ist ein pauschalierter Steuerabzug und steht denen zu, die für das Kind finanziell aufkommen - was Dein KV durch die Unterhaltszahlungen tut. Das ist keine Belohnung fürs Kindbespaßen.
Kindergeld steht jedem Elternteil zu der sein Kind mit Naturalien unterhält! Völlig unabhängig vom Gehalt oder irgendwelcher Unterhalte.
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