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Abtrennung von Scheidungsfolgesachen / Versorgungsausgleich

Abtrennung von Scheidungsfolgesachen / Versorgungsausgleich

patchworkmama75

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Hallo, wer von Euch hat schon mal bei Gericht eine Abtrennung von Scheidungsfolgesachen / Versorgungsausgleich beantragt und auch durchgebracht. Ich habe im Januar 2013 die Scheidung eingereicht und bei mir beim Versorgungsausgleich alles erledigt. Nur bei meinem Ex sind immer noch Lücken. Er hat inzwischen Beschlüsse bzgl. Zwangsgeld etc. erhalten und im Februar bei Gericht hat ihm die Richterin erklärt, was er noch braucht und dass er sich darum kümmern soll. Hierfür gab es eine Frist und er hat es auch gemacht. Aber anscheinend fehlt immer noch was und die Frist hierfür zum Einreichen ist abgelaufen und wieder wurde ihm ein Zwangsgeld auferlegt. Nachdem ich jetzt aber keine Lust und Geduld mehr habe länger zu warten, wurde mir empfohlen eine Abtrennung zu beantragen. Allerdings gibt es hierfür bestimmt Voraussetzungen, wie z.B. 1. seit der Rechtshängigkeit des Antrags auf Scheidung (Zustellung des Scheidungsantrags beim Antragsgegner) ein Zeitraum von drei Monaten verstrichen ist und 2. beide Ehegatten die erforderlichen Mitwirkungshandlungen in der Versorgungsausgleichsfolgesache vorgenommen haben und 3. beide übereinstimmend deren Abtrennung beantragt So, zu Punkt 1, die 3 Monate sind schon abgelaufen. Punkt 2, ich habe überall mitgewirkt, nur mein Ex nicht bzw. nur teilweise Punkt 3, was ist wenn er nicht zustimmt, er hat nicht mal einen eigenen Anwalt....braucht er dann einen eigenen Anwalt und könnte er theoretisch auch Prozesshilfekosten beantragen, weil er sich bestimmt den Anwalt nicht leisten kann. Was kann ich tun, dass es bald vorbei ist, ich glaube es ist reine Schikane von ihm...ich möchte endlich damit abschließen...


patchworkmama75

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Antwort auf Beitrag von patchworkmama75

geht anscheinend doch ohne Anwalt, habe das noch gefunden: Der Antrag unterliegt nicht dem Anwaltszwang, so dass dieser auch durch den nicht anwaltlich vertretenen Ehegatten gestellt werden kann.


CKEL0410

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Antwort auf Beitrag von patchworkmama75

Das geht auch nur wenn beide einen Anwalt haben wurde mir daals gesagt.