jamelek
Hallo! Mein Großer wird diesen Monat 12 Jahre. Kindesunterhalt wird nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt. Ist die Erhöhung ab diesem Monat fällig oder erst ab nächsten? Oder wird das taggenau berechnet? Auf dem Konto war erstmal der alte Unterhalt. Allerdings, sofern der Vater nicht gesondert auf die Erhöhung aufmerksam gemacht wurde, hat er es wohl auch einfach vergessen. Und, eigentlich habe ich eine Beistandschaft. Hätte das Jugendamt den Vater nicht diesbezüglich anschreiben sollen? Zweite Frage, kann man sich auf die Berechnungen des Jugendamtes eigentlich verlassen? Als ich gerade nachschlug, wieviel die Erhöhung beträgt, fiel mir auf, dass Junior in der untersten Gehaltsklasse Unterhalt zugeteilt bekommt. Also Netto bis 1.500,- EUR. Der Vater ist ausschließlich unserem Sohn zu Untehalt verpflichtet, gab es da nichtmal die Regel, dass bei nur einem Unterhaltspflichtigen ein oder zwei Stufen hochgestuft wird? Außerdem, der Vater fährt nen Firmenwagen (BMW) -fallen solche Vergünstigungen mit ins Gehalt? Hat ne normale 3 Zi Wohnung, die ca. 600 EUR/warm kosten dürfte, fliegt einmal im Jahr mit Freundin nach Kuba und einmal im Jahr mit Sohni nach Spanien und läuft ansonsten relativ modern gekleidet durch die Gegend. Kauft seine Lebensmittel schon immer sehr gesundheitsbewusst ein (bio). Sprich, er wird kein Großverdiener sein, aber die unter 1.500 EUR nehme ich ihm auch nicht so ganz ab. Würdet ihr das Thema anleiern, wenn dafür bisher der Unterhalt immer zuverlässig gezahlt wurde??? LG Jamelek LG Jamelek
Normalerweise wird der KV vom JA informiert, dass sich der Unterhalt erhöht. Der höhere Unterhalt ist in dem Monat fällig, wo das Kind 12 wird. Bei uns war das damals so, als mein Sohn 6 wurde und der KV den höheren Unterhalt nicht zahlen wollte. Ich habe auch eine Beistandschaft. Mein Sohn hat am 24. Geburtstag und der Vater wurde informiert, dass er ab 1. den höheren Betrag zahlen muss. Hat er dann auch rückwirkend gemacht. LG
Der Dienstwagen gilt als Einkommen, der sollte in die Berechnung eingehen. Der Unterhalt erhöht sich im Geburtsmonat (ausser der Geburtstag fällt auf die letzten paar Tage im Monat). Ergo sollte die Erhöhung diesen Monat drauf sein (ausser das Kind hat ab ca. dem 20. diesen Monats Geburtstag). Ich würde mich nicht auf eine automatische Überprüfung durch das JA bzw. Beistandschaft verlassen. Nimm deine Unterlagen, geh dahin und besprich das persönlich mit dem zuständigen Mitarbeiter. Wenn du glaubst, dass sich das Einkommen des KV erhöht hat, kannst du immer eine Überprüfung veranlassen. Wenn das JA versucht dich abzuwimmeln, entzieh ihnen die Beistandschaft und nimm dir einen Anwalt, der die Sache ernst nimmt.
"gab es da nichtmal die Regel, dass bei nur einem Unterhaltspflichtigen ein oder zwei Stufen hochgestuft wird?" In der Regel eine Stufe höher, manchmal auch 2 Stufen, ja. ABER ... keine Regel ohne Ausnahme. Was die Gehaltsstufe angeht, so ist das das bereinigte Einkommen. Sprich sein Netto minus 5% (wenn Vollzeitarbeiter, erkennt aber nciht jedes Amt an) minus eventueller anderer Sachen. Zum Beispiel könnte er Raten für einen Kredit abziehen, sofern der beispielsweise vor der Ehe schon da war.
Hallo! Weiß jemand, ob ich das Recht habe im Jugenamt die Unterhaltsberechnung einzusehen? Sprich, welche Gehaltsunterlagen verwendet wurden? Da der Vater einen Großteil auf Provision arbeitet, möchte ich gerne wissen, ob ein Jahresdurchschnitt genommen wurde oder einfach eine einmalige Abrechnung gereicht hat. Außerdem eben, ob der Firmenwagen berechnet wurde. LG jamelek
Du hast immer ein Recht auf Einsicht in deine Unterlagen. Mag ab sein, dass vertrauliche Informationen geschwärzt werden. Antrag schriftlich stellen!
hallo das ja lässt sich nicht mit einer abrechnung abspeisen, sie fordern 12 oder mehr, oder den lohnsteuernachweis. wenn das ja die berchnung vorgenommen hat wird es wohl stimmen,wie gesagt wenn es belegbar ist kann der kv auch andere beträge geltent machen, sei es erhöhte fahrtrkosten usw.
Düsseldorfer Tabelle steht alles genau! LG
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