Mitglied inaktiv
Kurze Frage an die Rechtskundigen :o) Ab wann gilt der höhere Unterhalt, wenn die nächste Altersstufe in einem Monat erreicht wird? Ist das tagegenau oder gilt es ab dem Monat in dem das Kind Geburtstag hat oder ab dem Folgemonat??? LG WM
Soweit ich mich erinnere gelesen zu haben, ab dem GEburtstag. GRüßle, tinsche
hallo :-) meine tochter hat am 14.8. geburtstag, der erhöhte unterhalt gilt ab dem 1.8. und sonst? wie geht´s?
es ist noch nicht ganz klar wohin das alles gehen soll, leider scheint ihn die kleine nicht die bohne zu interessieren - er streitet hier mit mir über lauter nebensächlichkeiten. habe angst, dass hier ungewollte mitleser unterwegs sind... hast du ne email? dann schreib ich dir mal... wollte dir schon lang schreiben, aber das hier ist ja alles öffentlich... wie gehts dir????? lg und drück wm
bei uns ist es verdächtig ruhig... gibt nix neues! s.blache@gmx.de
Ich schick Dir einfach mal kommentarlos den email-Wechsel, seit ich ihm geschrieben hab. Sag mir bitte mal was Du denkst!
kann aber bis morgen dauern, mein outlook daheim hat ne meise und in der arbeit bin ich nur bis 13.00. nur damit du dich nicht wunderst...und es kommt auch ein anderer name, gell, nicht daß du mich löscht... :-))
Okay, ich weiß Bescheid. Mail ist wech... Nö, ich lösch Dich doch net :o) Bis bald!!!! Lass Dirs gut gehn und lass Dich nicht ärgern! WM
Immer ab 1. des Monats, in dem das Kind Geburtstag hat. Selbst dann, wenn es am 31. des Monats GebTag hat.
Hallo, genau, ab 1. des Monats in dem das Kind Geburtstag hat. Mein Sohn hat am 24.2. Geburtstag und mein Ex war der Meinung, er zahlt bis zum 23. den niedrigeren Unterhalt, ab 24. dann den höheren. Hat mit mir rumgestritten, seine Anwältin hätte ihm das so gesagt. Da ich aber die Beistandschaft beim Jugendamt habe, hat ein Anruf genügt und er war ganz kleinlaut, hat kommentarlos den fehlenden Betrag im nächsten Monat mit überwiesen. LG Sandra
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