-chOcO-
Huhu zusammen, die Frage steht ja schon oben. Gilt der Tag des Auszugs oder der Trennung (sofern beides nicht gleichzeitig stattfand)? Mein Mann und ich haben uns am 16.06.2014 getrennt, aber ausgezogen ist er erst am 01.08.2014. Er ist sogar der Meinung, man könnte einfach irgendein Datum angeben (um sich z.B. sofort scheiden lassen zu können). Lieben Gruß chOcO
Dein Mann hat Recht. Solange der Termin unstrittig ist, kann man jeden Termin nehmen. Wer soll Euch nachweisen, daß der Termin nicht stimmt? Und, vor allem: Wen interessiert's?
Ich dachte man müsste nachweisen das man wirklich getrennt ist. Beispielsweise durch eine Ummeldung oder so. Könnte vielleicht das Gericht bei der Scheidung interessieren ;)
Man könnte sich auf ein Datum einigen... das Trennungsdatum war bei mir 1/4 Jahr vor Einreichung der Scheidung und 1/2 Jahr vor dem Auszug. Ich bin quasi geschieden gewesen bevor das richtige Trennungsjahr um wahr.
Man sollte dann schon glaubhaft erklären können, wie man die Trennung in der gemeinsamen Wohnung durchgezogen hat. Nicht dass nachher noch die Kinder erzählen, dass Papa und Mama sich doch im Sommerurlaub "noch ganz doll lieb hatten".
Die Kinder fragt doch keiner, wann Papa und Mama dies oder das getan haben. Wenn beide sagen Trennung fand statt im September 2013 wäre der Drops jetzt gelutscht. Wie man das vollzogen hat fragt auch keiner.
Ein "Versöhnungsversuch" ist erlaubt und unterbricht die Trennung nicht. Ich bilde mir sogar ein, daß zwei erlaubt sind, aber da bin ich mir nicht sicher. Außerdem werden die Kinder dazu nicht befragt. Das Ganze wird erst dann tricky, wenn man sich nicht einig ist - also wenn ER behauptet, daß man doch schon seit 3 Jahren getrennt sei, SIE aber behauptet, daß er sich doch erst gestern von ihr getrennt hat. Dann - aber erst DANN - wird der Richter beide fragen, ob sie ihre jeweilige Ansicht glaubhaft machen können. Wenn aber beide das gleiche Trennungsdatum bestätigen - warum soll der Richter das dann anzweifeln? Er ist doch nicht der Antragsgegner.
Hi wichtig ist es aber für den Trennungsunterhalt ! Wenn Du Dich da auf etwas einlässt und das Datum rückversetzt, dann ist die Scheidung evtl. schneller durch und Du "verlierst" diese Monate beim Trennungsunterhalt und bei evtl. Rentenausgleich. Gut überlegen ... Lg Heike
War bei mir auch so! Mann wollte die Trennung vordatieren, ich wäre ihm ja schon lange vorher nicht mehr gefügig gewesen, nur Streit, hätte Wunsch nach Trennung ausgesprochen etc. Der Fisch! Der wusste, im Gegensatz zu mir, dass mir dann natürlich Trennungsunterhalt flöten geht. Deshalb: Obacht! LG!
Mein Mann ist seit Monaten arbeitslos und möchte da auch gar nichts dran ändern momentan. Sein Singleleben mit den Vorzügen sind da wichtiger. Es geht da ja auch nicht um Monate (das Auszugsdatum steht ja durch die Ummeldung eindeutig fest und die Trennung war 1,5 Monate vorher) und aktuell ist das mit der Scheidung auch nicht. ER scheint es da witzigerweise eilig zu haben :D
Das Zusammenleben in einer Wohnung ist auch bei einer Trennung in Ordnung. Einigen sich die Ehepartner nicht untereinander, wer die eheliche Wohnung behält, so erfolgt die Zuweisung ggf. erst mit dem Scheidungsurteil. Meist wird das Trennungsdatum in irgendeiner Korrespondenz (z.B. über den Anwalt) der anderen Partei mitgeteilt. Widerspricht diese nicht, gilt das angegebene Datum. Ihr könntet also jedes Datum zwischen dem 01.01. und 31.12.2014 als Trennungsdatum festlegen. Ein Datum in 2013 oder 2015 könnte steuerlich problematisch werden.
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