Elternforum Alleinerziehend, na und?

500€ Elterngeld

500€ Elterngeld

Schnuckelchen2013

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Hallo, ich bekommt 500€ Elterngeld das Job Center meint das es mir die vollen 500€ an rechnet. Das Elterngeld Amt sagt das dürfen die nicht ich würde 300€ bekommen und das Job Center nur 200€. Was stimmt jetzt? Ich müsste eig. Auch eine Nachzahlung von 2 1/2 Monaten bekommen aber das Job Center hat sich das direkt eingesteckt und das Elterngeld Amt sagt aber ich muss das bekommen. Am Anfang stand auf dem Bescheid das ich für 12 Monate Elterngeld bekomme aber weil ich Alleinerziehend bin steht es mir für 14 Monate zu. Das Elterngeld Amt sagt das das Job Center sein OK dazu geben muss das ich es für 14 Monate kriege obwohl das Job Center sagt damit haben wir überhaupt nichts Zutun. Kann mir bitte jemand genau sagen was ich jetzt bekomme und wer recht hat.


Ruhrgirl

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Antwort auf Beitrag von Schnuckelchen2013

Wenn ich nicht völlig falsch informiert bin, dann wird das Elterngeld bis zum Sockelbetrag nicht angerechnet, das sind eben diese 300 ,- Euro, die restlichen 200,- bekommst Du zwar auch ausgezahlt, aber die zieht die Arge eben wieder ab! Wenn Du in der Zeit, für die Du die Nachzahlung erhalten hast, Leistungen vom Jobcenter bekommen hast, dann ziehen die diese Nachzahlung ein, da Du ja in dieser Zeit Leistungen vom Amt erhalten hast! Soweit ist es okay, denke ich! Ich kann zu solchen Fragen immer nur den Tipp geben, geht zu einer örtlichen Beratungsstelle für Arbeitslose, die gibt es in jeder Stadt! Die arbeiten kostenlos und ehrenamtlich und erklären, welche Rechte, aber auch Pflichten man hat und helfen einem Anträge/Einsprüche usw form- und fristgerecht zu stellen! Ebenso können die eine Prüfung des Bescheides durchführen, ob alles rechtens ist! LG und alles gute


nermalkatze

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Antwort auf Beitrag von Schnuckelchen2013

Letztendlich ändert sich nichts an dem Betrag den Du erhältst. Wenn Du mehr EG bekommst, zahlt das Amt weniger...wenn Du weniger EG bekommst, wird mehr H4 draufgezahlt. Es geht hier immer um den Betrag der Bedarfsgemeinschaft. Normalerweise schaut das SBH aber, das es so viel Geld wie möglich von Extern bekommt und dann weniger H4 aufstocken muss. Und ja, wie meine Vorrednerin schon schrieb, wenn Du vorher bereits H4 hattest wird die Nachzahlung verrechnet. Du wirst nicht mehr Geld sehen, nur die Quelle ändert sich etwas... Ich hatte damals auch die 14 Monate beantragt, als AE, aber nicht bekommen. Das hat auch mit dem Amt nichts zu tun, sondern wird rein über die Elterngeldkasse geregelt.


ansano

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Antwort auf Beitrag von Schnuckelchen2013

Hallo! Elterngeld wird aus Bundesmitteln finanziert und somit voll beim ALG II, das ebenfalls bundesfinanziert wird,angerechnet.Das ist seit 2007 so.Du hast nicht mehr oder weniger als vorher.= ein Geldgeber (Bund) Landeserziehungsgeld wird aus Landesmitteln finanziert und darf somit nicht auf das bundesfinanzierte ALG II angerechnet werden.Diesen Betrag hat man dann zusätzlich.(z.B. Bayern 200€) = 2 verschiedene Geldgeber - Land und Bund. LG ansano


mf4

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Antwort auf Beitrag von ansano

Bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird Elterngeld seit dem 1. Januar 2011 vollständig als Einkommen angerechnet und führt damit zu einer Kürzung der Leistungen. Das betrifft auch den bis 2010 anrechnungsfreien Mindestbetrag von 300 Euro und auch diejenigen, die schon vor dem 1.1.2011 Elterngeld bezogen haben. Wichtig /Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren und erst danach die genannten Leistungen beziehen, haben seit 1. 1. 2011 einen Elterngeldfreibetrag, der dem Einkommen vor der Geburt entspricht, jedoch höchstens 300 Euro monatlich beträgt. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld in den genannten Fällen weiterhin anrechnungsfrei, steht also zusätzlich zur Verfügung.


engelchen_lpz

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Antwort auf Beitrag von Schnuckelchen2013

Also in deinem Fall darf die Elterngeldstelle auch nur max. 200 Euro ans Jobcenter über den Erstattungsanspruch auszahlen. Und das Jobcenter muss auch einen Bescheid bekommen mit dem Freibetrag (müsste auch in deinem Bescheid drin stehen). Wenn du 500 Euro Elterngeld beziehst, sind auf jeden Fall 300 Euro anrechnungsfrei, und dürfen weder von der Elterngeldstelle ans Jobcenter ausgezahlt werden, noch dir auf deinen ALG II Anspruch angerechnet werden.