Stella_1975
Hallo liebe Mamis/ Papis..... Ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt.... ich müßte also im Dez 2013 wieder anfangen..... Zur Zeit lebe ich vom Elterngeld und bissel aufstockend Harz 4 :-(..... zur Zeit komme ich gut klar.... Aber nach 2 Jahren fällt auch mein Elterngeld weg, habe es Splitten lassen.... Ob ich einen Kita Platz bekomme steht noch in den Sternen.... habe es rechtzeitig angemeldet....schon im Dez 2011 :-).... Ich frage mich selbst wenn ich das 3te jahr dran hängen würde und einen Kita Platz habe, steht mir Gesetzlich ja das 3te Jahr zu.... wie sieht es da finanziell aus? Harz 4 oder bekomme ich Alg1 ? Von Harz 4 mag ich natürlich nicht leben wollen, dann gehe ich lieber arbeiten.... Ich bin alleinerziehend und der Erzeuger zahlt keinen Cent..... Hat jemand Erfahrung damit???? LG Stella
Der Erzeuger zahlt keinen Cent schreibst Du. Könnte er denn ? Wenn ja und auch wenn nein, ab zum Jugendamt und Beistandschaft einrichten, Unterhalt fordern und Unterhaltsvorschuss beantragen. Wenn er könnte, dann auch per Anwalt Betreuungsunterhalt einfordern ! Ansonsten kannst Du natürlich ALG1 beantragen wenn das Kind Betreuung hat und Dein AG Dich nicht einsetzen kann. Aber vielleicht kann er das ja auch. Meiner war bei der Tagesmutter bis wir einen Kindergartenplatz hatten, die Lösung war für uns super.
Hallo.... Na so hin und wieder könnte er das schon. Aber an ihn ist irgendwie kein ran kommen. Beistandschaft läuft schon seit der Geburt, doch immer wenn die herrausfinden wo er arbeitet ist er da nicht mehr am arbeiten. Einen Titel habe ich auch aber der GV findet ihn nicht an seiner Meldeadresse. Es ist nur eine Meldeadresse, denn er wohnt mal da und mal da. Anzeige habe ich im Juli letzten Jahres gestellt, aber irgendwie kommen die auch nicht in die Hufe.... Meine RA hat es auch schon mit einer Auskunftsklage versucht, aber der gute Mann reagiert auf keinerlei Schreiben. Nicht vom JA nicht vom RA und auch nicht vom Gericht. Meine Rechtsanwältin sagte sie kann nicht mehr viel machen. Wenn der nicht aufzufinden ist haben wir keine Chance. Somit ist er Clever sich den Unterhalt zu entziehen..... Ja das es mit einer Tagesmutter geht das weiß ich, meine Frage war eigentlich ob es Sinn macht fürs Kind das 3te Jahr zuhause zu bleiben oder es finanziel besser ist doch arbeiten zu gehen....Ob ich das mit meinen AG so hinbekomme das die Zeiten mit der Kita dann passen, werde ich sehen.... Aber es geht bei uns bei einigen und es gibt ja nun mal ein Gleichstellungsgesetz :-) Liebe Grüße
Es ist immer besser arbeiten zu gehen und sich selbst zu finanzieren ! Außerdem werdet ihr dann doch auch mehr Geld zur Verfügung haben. Doof mit dem KV, da hast ja wirklich alles durch und versucht. Viel Glück, dass man ihn irgendwann zu fassen bekommt und er dann doch noch zahlt. Hat er denn Umgang Vielleicht den Gerichtsvollzieher da mal mit einladen :-)
Neeee Umgang nicht wirklich.... an besonderen Tagen, wie Geb oder Weihnachten da macht er einen auf tollen Daddy.... kann er sich auch schenken.... er brauch nicht mehr kommen. Wenn er nicht einmal einen Cent über hat muß er auch nicht 2 mal im Jahr Papa spielen....:-)
Zum nächsten Geburtstag würde ich ihn aber einladen, da kann er dann den GV treffen.
...wenn du dich mit staatlicher Unterstüzung finanzierst. Dabei ist egal ob Hartz4 oder ALG1 (dass Du eh nur bekommst wenn Du arbeiten KÖNNTEST, sprich dein Kind versorgt hättest). Also werden dir die SB von der Arge Druck machen Dein Kind so schnell wie möglich in eine Kita zu bringen, damit Du von Deiner Hände Arbeit leben kannst. Und mit Sicherheit werden Sie sehen wollen, was du alles dafür tust dein Kind unterbringen zu lassen. Du wirst Dich also bei jeder Kita und Tagesmuutervereinen im weiten Umkreis anmelden müssen und dies schriftlich bestätigen lassen um nachzuweisen, dass Du alles tust um aus Hartz4 raus zu kommen. Dazu zählt eben auch dein Kind so schnell wie möglich betreut zu haben. So schade es ist, wenn man gerne die ersten Jahre mit seinem Kind zu Hause bleiben möchte (und ich gönne jeder Mutter jeden Tag), das geht nun mal nicht auf Staatskosten. Auch nicht wenn es nur "ein bisschen" ALG2 ist. Wenn man es sich nicht leisten kann zu Hause zu bleiben (sprich zahlungsfähigen Vater des Kindes oä) MUSS man arbeiten. Jeckyll die aber mehr als einen Fall kennt wo das Geschwisterchen binnen einen Jahres kam nachdem das Große einen Platz in einer Kita bekam. SO hat man wieder ein/zwei Jahre Ruhe von der Arge... ohne jemanden etwas unterstellen zu wollen
bis das kind 3 ist hat sie trotz h4 anrecht auf elternzeit.
wieviel elterngeld bekommst du denn dass es nur bissl aufstockend ist wo nichtmal unterhalt da ist? was willst du machen wenn du die elternzeit verlängern willst und nicht arbeiten gehst, da musst du wohl von h 4 leben oder??
Hallo.... Ich lasse mein Elterngeld Splitten.....so das ich 2 Jahre was von habe und somit bissel mehr als das reine harz 4, denn 300 Euro Elterngeld sind ja nun mal nicht anrechenbar....nach den 2 jahren fehlt mir natürlich die 300 Euro die ich nirgens wo her bekomme und das ist schon eine Summe.... Deshalb ja meine Frage ob mir dann Alg 1 zusteht denn das wäre ja mehr als Harz 4..... Und das Amt kann mich in den ersten 3 Jahren nicht zu was zwingen, denn diese 3 Jahre stehen mir gesetzlich zu......:-)
Hast Du das Schwarz auf Weiß? Wäre das erste mal dass ich davon höre, dass die Arge einen nicht versucht zu zwingen in Lohn und Brot zu kommen. Kenne einige Mütter die eben so entsetzt waren als der SB von ihnen verlangte, dass Kind in den Krippen anzunmelden und sich eine Arbeit zu suchen. und alle diese Kinder waren weit unter zwei Jahren. Aber wahrscheinlich tickt jeder Sb da anders. Und was ich davon halten soll, wenn es denn so ist, weiß ich auch nicht. Aber gut. Wenn ich hier falsches Wissen verbreitet habe tut es mir natürlich leid Jeckyll
neind as ist so, elternzeit gilt für alle aber das elterngeld wird doch angerechnet wo sind 300 euro frei?
300€ sind vom Elterngeld bei H4 frei, wenn das Elterngeld erarbeitet wurde !!! Elternzeit 3 Jahre ohne arbeiten kann man halten wie man es will, aber es gibt definitiv nur ALG1 ! wenn man dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht. Will man das nicht, dann bleibt H4 ! ALG1 und nicht arbeiten wollen funktioniert nicht.
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