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1 Fall und die Rechtsschutzversicherung hat gekündigt...

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... gerade erhalte ich ein Schreiben von meiner Rechtsschutzversicherung per Post: sie kündigt mir! Kürzlich hatte ich den einmaligen Beratungsanspruch gestellt und sie genehmigten ihn mir. Ich bin über ein Jahrzehnt dort versichert. Sie schreiben mir, dass die Summe der Fälle übersteigt etc.. Mir fiel dann ein, dass ich vor Jahren doch einen Fall über die Rechtsschutzversicherung hatte und zwar wegen einer Schimmelwohnung (Mietrecht). Aber der Fall und der Beratungsgutschein übersteigt das Budget??? Ich bin überrascht, einerseits auch nicht, da unsere Zeit ja nur noch mit Einsparungen hervorgeht. Aber ist es nicht so, dass man nun als Versicherungsteilnehmer eine Art "roter Kunde" ist und es schwer hat, eine neue abzuschließen? Hm. Ganz so schlimm finde ich es grundsätzlich auch nicht, da die schon sehr teuer ist. Hat jemand einen Tipp für eine sehr gute Rechtsschutzversicherung? ... ich vermute, dass ist nun auch passiert, weil ich früher alle Versicherungen bei der Gesellschaft hatte (über 1000,00 Euro im Jahr verteilt auf alles mögliche was man an Versicherungen hat und braucht) und ich habe fast alle - außer der Rechtsschutzversicherung - zum 1.1.2009, also diesen Jahres, gekündigt. Im Moment glaube ich, dass sie mir die Beratung genehmigten, um mir zu kündigen... heißt im Tenor: sie wollen einen solange als Versicherten, solange man keinen Fall hat???


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kriegst gleich ne pn....


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Wegen zwei kleinen Fällen in 10 Jahren - ich würde nachfragen, ob das ein Versehen ist. Vielleicht ist da wirklich was schiefgelaufen. Das kann ich mir ja so nicht vorstellen. Oder ist bei der Beratung herausgekomen, daß sich ein Prozeß im Fall XY für dich lohnen würde und die haben Sorgen den jetzt bezahlen zu müssen ? Klasse, wenn das der Sinn vom Beratungsgutschein ist, daß die Versicherung schnell genug kündigen kann bevor man sie in Anspruch nimmt ?!


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...mich hat die R+V Rechtsschutzversicherung (darf man den Namen hier erwähnen?) auch rausgeschmissen, nachdem wir innerhalb eines Jahres 2 Schadensfälle hatten (eine Arztsache bei mir und ein eBay-Betrug bei meinem Mann). Wir erkundigten uns bei allen möglichen Stellen und bekamen überall gesagt, dass dies leider gängige Praxis sei:( Wir haben dann alle möglichen Rechtsschutzversicherungen abgeklappert und die ARAG nahm uns schließlich als Neukunden auf...allerdings zahlen wir trotz B-Tarif im Jahr fast 100 € mehr als früher bei der R+V :( lg Murmeline


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Ein Fall, von den Beiden, läuft seit 2006 und zieht sich wie ein Gummiband hin. Aber ich habe gute Chancen, würde bedeuten, dass die Gegenpartei auch was von den Anwaltskosten übernehmen muss? ich kenne mich da so was von nicht aus! dieser Fall ist noch offen und da so recht anwaltlich gar nichts läuft, kann ich mir nicht vorstellen, dass die das überhaupt noch richtig auf "dem Schirm" haben. Den einmaligen Beratungsschein habe ich jetzt im Mai 2009 bekommen. Da gibt es überhaupt keine Zusammenhänge. Fakt ist, dass ich die Kündigung nicht hinnehmen werde. Ich habe schon ohne Ende gegoogelt und es gibt keinen Grund, mir zu kündigen.


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Also ich habe so ein Buch "Richtig gut versichert" von der Verbraucherzentrale. Da steht leider drin, dass die Rechtsschutzversicherungen individuell in ihren Bedingungen festlegen können, dass man bei 2 Schäden in 12 Monaten rausfliegen kann:( dagegen ist der Kunde dann machtlos*grr* Bei unseren Schäden ist es ähnlich wie von Dir geschildert...die Arzthaftungssache läuft immer noch, und in der eBay-Betrugssache bekam mein Mann Recht! Trotzdem interessierte das die Versicherung nicht und es blieb bei dem Rauswurf:( Ja es stimmt was Du vermutest...wenn jemand vor Gericht gewinnt, muss der Unterlegene auch die Anwalts- und Gerichtskosten des Gewinners bezahlen! lg Murmeline


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Ich habe meinen Rechtsschutzvertrag nun durchgelesen, darin gibt es einen §. Er lautet: "Bejaht der Versicherer seine Leistungspflicht für einen Rechtsschutzfall, sind der Versicherungsnehmer und der Versicherer innerhalb eines Monats nach Annerkennung der Leistungspflicht berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen." Ist ein Beratungsschein überhaupt ein Rechtsschutzfall? meines Erachtens nein, weil, der kommt ja nur infrage, wenn man den Fall nicht abgibt...


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aus meiner Versicherungszeit.... in den AGB steht, dass bei JEDEM (also auch beim 1. Fall) beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht haben. Da kommt man als Kunde auch nicht wirklich gegen an. Billigversicherungen nutzen dies natürlich. Ich hatte eine teure - und ca. 10 Fälle - allerdings kam keine Kündigung. Hab auch bis auf einen alle gewonnen. Ich hab dummerweise gekündigt, da ich mir die Beiträge sparen wollte. Vielleicht hast du einen direkten Versicherungsvertreter? Der könnte dann vielleicht noch was ändern? LG Ursel


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Müßt ihr "bewußt" deswegen mehr zahlen oder ist die ARAG einfach wesentlich teurer als die R&V, die ja bekanntlich gut und günstig ist? (ich habe mein Auto deswegen bei der R&V versichert, die waren auch mal Testsieger.


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...es liegt einfach daran, dass die ARAG generell wesentlich teurer ist. Schon ärgerlich, weil wir ansonsten alles supergünstige Versicherungen haben (HUK usw., aber z. B. die HUK hat unseren Antrag auf Rechtsschutzversicherung abgelehnt). Rein theoretisch könnten wir möglicherweise auf eine Rechtsschutzversicherung verzichten, denn Verkehrsrechtsschutz gibts "solo" z. B. über den ADAC, wo wir Plusmitglied sind, recht günstig, und beruflich sind wir beide gewerkschaftlich organisiert (Dt. Beamtenbund), so dass wir bei dienstrechtlichen Streitigkeiten dort auch Hilfe bekämen. Aber wir sind beide auch eher Menschen, die denken nach dem Motto "man weiß ja nie..." und lieber auf Nummer Sicher gehen...also haben wir auch lieber eine Rechtsschutzversicherung. lg Murmeline


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... ist ein Tagesgeldkonto mit guter Verzinsung auf der Einzahlst, was Du bisher an die Rechtschutzversicherung bezahlt hast. Mit der Kündigung der Versicherung stehst Du auf der schwarzen Liste. Wahrscheinlich wirst Du keine mehr bekommen. Daher: spar Dir das Geld selbst an. Wie Du merkst, sind Versicherer keine Wohlfahrten. Sobald Dein eingezahlter Betrag auch nur annähernd von den Kosten aufgefressen werden sollte wird Dir gekündigt. Ich hatte noch nie eine RSV und lebe sehr glücklich damit. Die Rücklage wird bei mir eben auch mal fällig, wenn eine neue Waschmaschine, ein Auto oder ähnliches ansteht... Aber das nennt sich finanzielle Freiheit! ;o) Gruß Corinna


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Ja, ich habe heute auch schon drüber nachgedacht, ob eine Rechtsschutzversicherung überhaupt sooo wichtig ist. Ich hatte sie eigentlich aus beruflichen Gründen (brauchte ich bisher aber gar nicht). Und heute fragte ich mich auch, ob ich nicht einfach selber Geld beiseite lege und was es überhaupt kosten würde, wenn man mal einen härteren Streitfall hätte??? Trotzdem komme ich mir gelackmeiert vor, ganz ehrlich. Es handelt sich nicht um eine Billigversicherung, im Gegenteil, sie ist einer der teuren. Ich zahlte rund 200 Euro jährlich. Oder ist das günstig? ich weiß es nicht...