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Wohnungsgeberbestätigung

Wohnungsgeberbestätigung

Mitglied inaktiv

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Hallo, vielleicht weiß das ja jemand von Euch: Ist eine Wohnungsgeberbestätigung nicht erforderlich, wenn der Vermieter im gleichen Haus wohnt wie die neu eingezogenen Mieter? Unsere Mieter bekamen diese Aussage auf dem Bürgerbüro - ich weiß von so einer Ausnahme aber nichts und kann auch im Netz nichts dazu finden... Danke & Grüße Andrea


Soie

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Hier sind 3 Ausnahmen aufgeführt aber dein Fall ist da nicht dabei. http://news.immowelt.de/tipps-fuer-mieter/artikel/3149-neues-meldegesetz-ab-november-das-muessen-mieter-jetzt-wissen.html


NAG-Hasi

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Die Bestätigung ist immer nötig, auch im gleichen Haus. Zumindest wird es in BaWü so gehandhabt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von NAG-Hasi

Ja, danke, wir sind auch B-W. Ich habe jetzt mal alles an die Gemeinde geschickt - lieber einmal zuviel als zu wenig. Die anderen Ausnahmen hab ich auch gefunden, aber zu dieser Konstellation halt nichts...


Caot

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...bei uns macht das Derjenige der die Wohnung übergibt. in der Regel der Makler oder der Eigentümer. Kommt mit ans Übergabeprotokoll bei Einzug und die Abmeldung ans Abnahmeprotokoll bei Auszug. Gilt für alle gleich.


Mitglied inaktiv

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Das kann richtig absurd werden..... Wir sind im November ins Eigenheim gezogen bzw im Laufe des Novembers. Ende November fiel Männe ins Koma - als Immobilieneigentümer. selbst als gesetzlicher Betreuer musste ich erst das OK bekommen auch über seien Finanzen zu verfügen, und nicht nur über den Aufenthalt, bevor ich ihn ins seinem !!! Haus anmelden konnte im Einwohnermeldeamt. Und dann erst auch uns. Aussage der Mitarbeiterin hier, er könnte ja 7 Immobilien besitzen und ich kann ja nicht einfach festlegen in welcher er seinen Wohnsitz haben will - das wär ja sein Eigentum. Den Hund den wir aber übernommen haben, denn konnte ich problemlos auf seinen Namen anmelden ...