Elternforum Aktuell

Wer kennt sich aus: Verkauf / Herstellung offener Lebensmittel bei Veranstaltung

Wer kennt sich aus: Verkauf / Herstellung offener Lebensmittel bei Veranstaltung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wie ist das denn rechtlich? mein Sohn hat am Weihnachtsmarkt mit seiner Klasse für's Skischullandheim Sachen verkauft. Da war es aus irgendwelchen hygienetechnischen Gründen nicht erlaubt, z.B. Waffeln oder ähnliches zu backen und zu verkaufen. Nun hat mein Mann Firmejubiläum und es wird überlegt, einen Kuchenverkauf etc. für einen guten Zweck zu organisieren. Evtl. auch Crepe- / Waffelbacken. Was braucht man rechtlich dafür? Gibt's da lebensmitteltechnische Bestimmungen?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wir verkaufen ja vereinsmäßig häufig Essen - es muss immer einer dabei sein, der eine Hygienebelehrung hat, wenn nicht kann es Ärger geben Diese Person weiss auch, wie die Speissen abzudecken sind etc.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wie jetzt? Auf seiner eigenen Party darf man nicht verkaufen was man will? Was ist mit Grillen? Oder gehts um die Waffeln? Nee oder? Verstehe ich nicht. Kuchenbasare gibts doch schon ewig und ich habe noch nie was von rechtlichen Bestimmungen gehört.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

es geht nicht um Privatparties im eigenen Haus, allerdings beim Kuchenbasar sieht es wieder anders aus das hier ist gut geschrieben http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1147332140363142380705/LMSI_Helfer_0506.pdf


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich empfehle die Leküre des Infektionsschutzgesetzes (insb. §§ 42f.) und der Lebensmittelhygieneverordnung. Denkt an die notwendigen kennzeichnungspflichtigen Inhalte und nehmt zu eurer Sicherheit Rückstellproben.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich würde mal bei der Stadt / Gemeinde nach fragen. Ich bin mir nicht sicher, ob es Länderrecht ist. Bei uns ist es üblich, Kaffee und Kuchen und Waffeln zu verkaufen, dafür brauchen wir hier keine Extraerlaubnis. Dabei ist es nicht gewerblich. Das Firmenjubiläum Deines Mannes kann jedoch dann wierder gewerblich betrachtet werden. Gebt auch Obacht mit der GEMA, wenn ihr Musik habt. Das ist auch so ein Fallstrick. Grüße


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ehrlich gesagt würde ich da nicht viel fragen. Da könntet Ihr schlafende Hunde wecken. Es gibt bei uns bei jeder Kindergarten-/Schulveranstaltung/Sportveranstaltung und jedem Basar ein Kuchen-/Brötchenbüffet und es kräht kein Hahn danach. Wenn man aber erst einmal die Gemeinde auf evtl. gesetzliche Anforderungen aufmerksam macht, dann kann man gleich einpacken. Ich würde mich dumm stellen. Selbst wenn es zu einem Samonellenausbruch kommen sollte, was ja bei vernünftigem Umgang mit den Lebensmitteln unwahrscheinlich ist, kann es maximal zu einer Geldstrafe kommen, die dann halt die Firma/der Verein/Kindergarten = Gemeinde zahlen muss. Silvia


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

also an die bestimmungen hält sich bei uns keine klasse, wenn sie sandwich/kuchen/eisbasar macht .. da kräht auch kein hahn danach. beim sandwichbasar bringt jedes kind was mit - butter, wurst, käse ... alles ungekühlt in ihren rucksäcken und in einer stunde/pause oder so wird das zubereitet und dann verkauft. ich glaub, man sollte nicht zuviel fragen ...