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Kennt sich jemand mit Abrechnungssätzen von Zahnärzten aus ? / Beihilfe

Kennt sich jemand mit Abrechnungssätzen von Zahnärzten aus ? / Beihilfe

Gold-Locke

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Hallo, ich bin als Lehrerin Beamtin und zur Hälfte privat versichert, andere Hälfte Beihilfe. Nun musste mir kürzlich ein Zahn gezogen werden und er soll ersetzt werden durch ein Implantat / Stiftzahn / Krone. Dazu habe ich den Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt zur Bewilligung bei der privatehn Krankenversicherung und der Beihilfestelle eingereicht. Die PKV will ihre 50 % übernehmen, die Beihilfestelle meint, der Zahnarzt hätte mit einem 5-fachen Satz die voraussichtlichen Kosten viel zu hoch angesetzt und es wäre nur ein 2,3 facher Satz notwendig und üblich. Das habe ich meinem Zahnarzt mitgeteilt und der regte sich wiederum über die Beihilfestelle auf und meinte, 5 facher Satz wäre Standard. Jetzt bin ich überfragt, ob mein Zahnarzt Wucherpreise verlangt oder ob die Beihilfestelle kniepig ist ... Leztlich muss ich selbst ja alles zahlen, was die Beihilfestelle sich weigert zu übernehmen. Wer kennt sich aus ? Liebe Grüße, Gold-Locke


Loraley

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Mit welcher Begründung verlangt er den 5-fachen Satz?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Ich wechsle bei solcher Wucher den ZA - unser derzeitiger ist jetzt wieder fällig, weil er 700 € für zwei Kinderplomben berechnet hat...


lalaluna

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Also ich bin seit 20 Jahren privat versichert, aber einen 5-fachen Satz hat noch kein Zahnarzt von mir verlangt. Das höchste waren mal 2,8fach, aber das hat die Beihilfe auch schon nicht übernommen. Ich würde definitiv den Arzt wechseln.


Kolkrabe

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChrenordnung_f%C3%BCr_Zahn%C3%A4rzte Ich habe noch nie etwas von dem fünffachen Satz gehört. Okay, mein letzer Kontakt mit der Abrechnung ist jahre her, aber: (...) Besondere Honorarvereinbarung [Bearbeiten] Verlangt der Zahnarzt einen Steigerungssatz, der das 3,5-fache überschreitet, dann muss er vor der Behandlung schriftlich mit dem Patienten eine besondere Gebührenvereinbarung treffen. Das ist insbesondere bei angesehenen Fachspezialisten denkbar. Dort sind dann keine Grenzen für den Steigerungsfaktor gesetzt. Allerdings erstatten die meisten privaten Krankenversicherungen regulär nur bis zum 2,3-fachen oder 3,5-fachen Steigerungsfaktor. Bei höherem Steigerungsfaktor ist eine vorherige Anfrage bei der PKV erforderlich, die meist negativ oder ausweichend („Suchen sie bitte einen gleichwertigen billigeren Spezialisten. Wir sind ihnen gerne dabei behilflich.“) beantwortet wird. (...) Vermutlich wird er den höheren Steigerungssatz mit dem Implantat bzw. der chirurgischen Implantation erklären, aber ich würde mir dennoch einen zweite Meinung bei einem weiteren Spezialisten einholen. Allerdings sollte es auch wirklich ein guter Zahnarzt sein, denn gerade bei Implantaten kann viel schief gehen! LG K.


Booki

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Antwort auf Beitrag von Kolkrabe

Hallo, ich habe auch noch nie was von fünffachen Sätzen auf meinen Rechnungen gelesen, das ist wirklich sehr hoch gegriffen! Ohne Begründung und nur mit dem Satz "das ist Standard" wird die Beihilfe da mit SIcherheit nicht zahlen... LG Booki


Häsle

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Wenn der Zahnarzt den Satz nicht verringert, würde ich mir einen anderen suchen. Sag ihm einfach, dass du nicht gewillt bis, so viel selber zu zahlen. Er kann nämlich schon was dran ändern, wenn er will. Witzigerweise sieht man bei den Zahnärzten hier in der Gegend schon an der Möblierung, wie hoch der Satz ausfallen wird. Mein Mann ist beim Schickimicki-Arzt, Töchterchen und ich bei der Dorf-Ärztin. Allerdings ist der Schickimicki-Arzt immer bereit, die Rechnung zu reduzieren, wenn die Beihilfe Ärger macht. Der Schickimicki-Orthopäde letztens auch. Deshalb werden sie nicht ausgetauscht. Wir sind auch 50/50 versichert, allerdings mit Beihilfe-Ergänzungs- und Zahnzusatz-Tarif. Da lief bisher alles ganz gut.


miebop

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Fü-üüünf-faach? Was hat er Dir denn angedichtet, was Du auf dem Zahnarztstuhl angestellt hast, um den begründen zu können? (So von wegen erschwerte Bedingungen) ;-) 2,6-fach kenne ich, 3,8 auch noch. Aber 5-fach ist enorm. Ich würde wechseln...


Celine2

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Antwort auf Beitrag von miebop

Ich bin ebenso versichert wie du. Das Höchste, was ein Zahnarzt mal berechnete, war der 3,5 fache Satz. Dieser wurde dann auch mit Begründung bezahlt (Diese Rechnung ist aber schon lange her. Ich weiß nicht, ob das noch als Begründung gilt.) 5-fachen Satz hatte ich noch nie. Normalerweise ist es 2,3 oder 2,8(?)-fach. Der 3,5er war ne Ausnahme und wurde durch spezielle Fortbildungen des Arztes und des Praxisteams begründet. 5-fach werden sie Dir wohl nicht zahlen. Wenn er nicht auf mind. 3,5 runtergeht, würde ich auch wo anders hingehen. Kann auch bei 3,5 passieren, dass sie es nicht zahlen, aber bisher hatte ich Glück. LG, Cel


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Celine2

Hi ich arbeite beim Zahnarzt! ganz ehrlich suche dir schnellstens einen neuen! PKV Leistungen die also dementsprechend nicht dem Regelbedarf entsprechen,werden normalerweise immer mit dem 2,3 fachen Satz berrechnet! teilweise sogar nur mit 1,8 fachen.... haben weder in unserer Praxis jemals was von nem 3,5 fachen geschweige denn 5??????? Fachen satz gehört!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

hallo wahnsinn !! der 5-fache Satz ???? normal wäre wie bereits oben erwähnt der 2.3 fache Satz und unter erwschwerten Bedingungen wird mal der 3,5 fache Satz angesetzt aber der von dir oben genannte ist entweder ein tippfehler oder der za verlangt etwas mehr wie zuviel von dir !! du hast nun die möglichkeit dir bei einem anderen eine vergleich zu holen und den unterschied zu merken oder in den sauteuren apfel zu beissen mfg