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"Freiwillige" Isolation?

Thema: "Freiwillige" Isolation?

Hallo alle zusammen, ich habe mich letzten Sonntag aufgrund starker Symptome positiv getestet. In diesem Zusammenhang kam die Frage auf, wie es sich rechtlich verhält, wenn man 48 Stunden symptomlos ist, demnach die Isolation endet, man aber weiterhin einen positiven Test hat? Entscheidet dann der Arbeitgeber, ob man wieder arbeiten "darf"? Mal angenommen Homeoffice ist nicht möglich. Man wird ja noch ansteckend sein, wenn der Test positiv ist. Ist ja für die anderen Mitarbeiter nicht so toll, wenn da jemand wissentlich postiv ist. Krankmeldung geht ja dann eigentlich auch nicht mehr, weil ja keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, oder? Ist eine rein theoretische Frage, ich habe leider immernoch recht starke Symptome, also bin ich weiter in Isolation.

von faye81 am 31.07.2022, 17:31



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Welches Bundesland?

von LillisMama am 31.07.2022, 17:36



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Hier in NRW kann!!! man nach 5 Tagen freitesten, sonst ist man 10 Tage in Quarantäne.Mein Mann ist bei Tag 7 und hustet immer noch etwas und der Test heute war wieder fett positiv. Der bleibt jetzt die 10 Tage zu Hause, danach ist es ja automatisch vorbei. Ich dürfte nur mit neg Test auf die Arbeit, allerdings arbeite ich im Krankenhaus.

von sternenfee75 am 31.07.2022, 17:49



Antwort auf Beitrag von LillisMama

Sorry, hab ich vergessen, Baden-Württemberg.

von faye81 am 31.07.2022, 18:03



Antwort auf Beitrag von faye81

Generell kenne ich es eher nicht, dass wenn man krank ist, die Symptome 48 h wirklich weg sind bevor der Test auch negativ wird. Eher anders herum, die Symptome dauern länger als das das Ergebnis irgendwann negativ ist (kommt darauf am, was Du als Symptome zählst) Aber es gibt wohl Leute, die nur einen Tag Kopfschmerz haben und sonst nichts. Baden Württemberg. : die Seite des Sozialministeriums hat eine ganz gute FaQ -Seite, da gibt es Deine Frage sogar: Ich beende meine Absonderung, weil 5 Tage vorbei sind und ich seit 48 Stunden keine Symptome mehr habe. Ich mache trotzdem einen Test und dieser ist positiv. Muss ich dann wieder in Absonderung? Wenn der Test innerhalb von 15 Tagen nach dem ersten positiven Test positiv wird, zählt dies zu Ihrer bisherigen Infektion. Sich müssen sich nach dem Ende Ihrer Absonderung nicht erneut absondern. Ein positiver Test nach den 15 Tagen zählt als neuer positiver Test. Sie müssen sich erneut in Absonderung begeben. 48 H Symptomlos heisst in BaWü also nach 5 Tagen Ende der Absonderung. Egal was der Schnelltest sagt.. Nur in medizinischen Berufen braucht man noch eine Freitestung . https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/

von Lavendel79 am 31.07.2022, 18:44



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Ich hatte 3 Tage Symptome, aber mindestens 10 Tage einen positiven Test (nach den 10 Tagen habe ich aufgehört zu testen, blieb aber noch zuhause, da meine Kinder eh noch in Isolation waren) Bei meiner Schwester und meiner Tochter war es genauso. Also hier kann ich nicht behaupten, dass der Test nach 48h symptomfreiheit auch negativ war

von lena567 am 31.07.2022, 19:27



Antwort auf Beitrag von lena567

Ok, dann hättest Du nach der Rechtssprechung von BaWü nach 5 Tagen auch wieder arbeiten gehen können/müssen (ob das Sinn macht....), ausser du arbeitest im Gesundheitswesen., dafür hättest du einen negativen Test gebraucht...

von Lavendel79 am 31.07.2022, 21:11



Antwort auf Beitrag von Lavendel79

Ja... so unterschiedlich ist das... In NRW ist die Lage anders. Nach 5 Tagen ist ein Freitesten möglich. Nach 10 Tagen endet die Isolation unabhängig vom Test/Symptomen.

von lena567 am 31.07.2022, 21:42



Antwort auf Beitrag von faye81

huhu die Frage ist ja, wenn man positiv getestet ist, wie bleibt man daheim, mit Krankschreibung oder per Bescheid / Test - ich vermute wenn der test noch positiv ist würde ggf der Arzt einen weiter krankschreiben. In meinem Bescheid war nur auf Symptome eingegangen (brb) nicht auf ein negatives Ergebnis an sich. Ich hatte aber nach der Woche noch extrem Husten und konnte kaum reden, ich wurde weiter krankgeschrieben, ich war 12 Tage positiv. Allerdings habe ich auch Betretungsverbot mit positivem Test bei der Arbeit, weiss aber auch nicht wie das von der Bezahlung dann geregelt wäre, der AG zahlt dann halt weiter weil er einen nicht ansteckend vor Ort möchte. Spannend wäre die HO-Frage, wir haben Rechner zwischenzeitlich endlich die auch daheim nutzbar wären, aber wer weiss denn vorher dass er ab Morgen positiv ist und nimmt den Rechner dann mit heim ? Raus den Rechner holen darf man ja auch nicht...

von Ellert am 31.07.2022, 20:12



Antwort auf Beitrag von Ellert

Genau, das war die Frage. Dachte, dass dazu eventuell jemand Erfahrungen aus der Praxis hat. Unten schrieb auch jemand, dass der Arbeitgeber positiv getestete ohne Symptome bezahlt freistellt. Das ist natürlich löblich, aber nicht jeder Arbeitgeber kann sich das leisten. Und nicht jeder Arbeitgeber sieht das als nötig an.

von faye81 am 01.08.2022, 08:32



Antwort auf Beitrag von faye81

Rein rechtlich könnte man bei uns nach 5 Tagen wieder arbeiten gehen, wenn man da 48h symptomfrei war. Testen muss man dann nicht mehr. Wie es ist, wenn der Test noch positiv wäre, das kann ich nirgendwo finden (weil man ja nicht mehr testen muss). Mein Arbeitgeber besteht allerdings auf einen negativen Test am Ende und zahlt den Lohn auch so lange weiter, bis man wirklich wieder negativ ist (auch ohne Krankschreibung und nach der Isolationspflicht). HO ist bei uns nicht möglich.

von Frida19 am 31.07.2022, 21:40



Antwort auf Beitrag von faye81

Woher soll der AG den wissen das man keine Symptome (mehr) hat? Kontrolliert der das täglich? AU wirst du ja mit Sicherheit auch nicht täglich verlängern müssen.

von Neverland am 01.08.2022, 00:49



Antwort auf Beitrag von Neverland

Sehr gute Rückfrage! Im Normalfall hat der AG keine Ahnung, ob man Symptome hat oder nicht!

von Frida19 am 01.08.2022, 05:39



Antwort auf Beitrag von Neverland

Dass man das einfach "deichseln" kann, wenn man nicht mit positivem Test arbeiten gehen möchte, ist mir schon klar. Deswegen schrieb ich ja, dass es eine theoretische Frage ist. Mich interessiert da eher die rechtliche Seite. Leute mit positivem Test, die theoretisch ja ansteckend sind, auf der Arbeit rumhüpfen lassen? Ich bin Erzieherin. Mein Arbeitgeber hat ja nicht nur eine Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Mitarbeitern sondern natürlich auch den Kindern gegenüber. Ich finde solche Fragestellungen rein rechtlich halt interessant (siehe Österreich, die sind ja auch gerade dabei die rechtlichen Auswirkungen, die das Ende der Isolationspflicht mit sich bringt, zu klären.)

von faye81 am 01.08.2022, 08:25



Antwort auf Beitrag von faye81

Wir haben hier in der Familie selbst gerade Cirona gehabt. Da meine Tochter letzte Woche wieder in die Schule wollte, habe ich im Gesundheitsamt nachgefragt. Die Info war, dass man 5 Tage in Quarantäne bleiben muss, wenn man starke Symptome wie Husten oder Fieber über 38,5 Grad hat, verlängert sich die Quarantäne um 48 Stunden aber auf maximal 10 Tage. Ein Freitesten ist nicht erforderlich. Ich würde in dem von dir genannten Fall einfach mit dem Arbeitgeber sprechen, wenn er will, dass man zur Arbeit kommt, kommt man eben und die Kollegen müssen sich schützen.

von Annaleena am 01.08.2022, 09:46