Hallo,
ich war bereits letztes Jahr im September schwanger und wurde direkt aufgrund Corona ins Beschäftigungsverbot geschickt. Ich hatte leider eine stille Geburt und musste wieder zurück zur Arbeit. Ich befinde mich wieder in der 8. SSW und habe am 14.02. mein ersten Frauenarzt-Termin und möchte, wenn alles gut ist am 15.02. mein Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren. Wisst ihr, ob man im Einzelhandel noch aufgrund Corona ins Beschäftigungsverbot geschickt wird oder wurde das mittlerweile wieder aufgehoben?
Ich würde mich über eure Antworten freuen.
von
Stern am Himmel
am 10.02.2023, 22:29
Nein, ein BV steht dir allenfalls noch zu, wenn du in einer Einrichtung für Kinder arbeitest, also als Lehrerin oder Erzieherin. Und dann auch nur, bis deine Immunität gegen bestimmte Kinderkrankheiten geklärt ist (Ringelröteln, Röteln usw.).
Und natürlich, wenn du eine Erkrankung in der Schwangerschaft hast, die eine Berufstätigkeit ausschließt.
LG
von
Lillimax
am 11.02.2023, 10:47
Danke, für deine Antwort.
Ich arbeite jedoch im Einzelhandel - weißt du, wie hier die Sachlage mittlerweile ist?
von
Stern am Himmel
am 11.02.2023, 10:49
Im Einzelhandel gab es noch nie ein grundsätzliches BV. Auch nicht wegen Corona. Das konnte der AG immer selbst entscheiden. Freundin von mit war 2021 schwanger uns ist bis zum Mutterschutz arbeiten gegangen. Im Absprache mit AG, Arzt und zuständigem Amt.
von
Neverland
am 11.02.2023, 13:27
Die Schwiegertochter meiner Arbeitskollegin arbeitet bei Edeka trotz Schwangerschaft weiter.
Allerdings keine Spätschichten mehr.
von
mirage
am 11.02.2023, 11:48
Nein
Und ich glaube, das gab es offiziell auch nie. Es kam immer auf den Betrieb, oder den Laden an.
Meine Nichte ist auch schwanger arbeiten gegangen, auch Einzelhandel.
Nur schwer heben durfte sie nicht mehr. Darauf hat ihre Chefin geachtet. Und sie durfte ihre Pausen einhalten.
Mitglied inaktiv - 12.02.2023, 13:59