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3g am Arbeitsplatz

3g am Arbeitsplatz

Birgit22

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Nächste Woche soll ja 3g am Arbeitsplatz kommen. Ich konnte nichts darüber finden, wer die Kosten dafür trägt. Ist da nun der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer in der Pflicht ? Wir können uns zweimal die Woche auf der Arbeit testen, einen kostenlosen Test gibts im Testzentrum, bleiben noch zwei Tests übrig. Wer übernimmt die dann ? Hier sind die Dinger ja auch alle ausverkauft..... wenn denn die Schnelltests die man mal an jeder Ecke kaufen konnte, überhaupt anerkannt werden. Das kann ja dann noch heiter werden, mit den ungeimpften Kollegen.


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

Schnelltests werden nicht anerkannt. Zahlen muss man selber und es zählt auch nicht als Arbeitszeit. Heute kam die Info von meinem AG. Sie haben alle Zugangsberechtigungen gesperrt. Mann kann das Impfzertifikat oder den Genesenennachweis online hoch laden und wird dann für die Zeit der Gültigkeit wieder frei geschaltet. Alle anderen müssen sich mit Testergebnis an der Pforte anstellen und werden manuell jeweils für den Tag frei geschaltet. Mit erheblichen Wartezeiten, die ebenfalls nicht zur Arbeitszeit zählen, ist zu rechnen


Lavendel79

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Genau so läuft es bei uns auch, wobei jeder der kann, wieder zuhause im HO bleiben soll.


u_hoernchen

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

Der Arbeitnehmer.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

Der Arbeitnehmer. Wird aber auch bereits überall so gesagt. Die AG müssen nur die 2 Tests übernehmem welche die anbieten müssen. Alles andere dürften die ungeimpften selbst tragen. Wer sich weigert, dem droht die Kündigung. Aber evtl hat man j Glück und darf ins Hpmeoffice, sofern möglich


Birgit22

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Antwort auf Beitrag von Felica

Bei mir nicht möglich. Ich kann der Kundschaft schlecht die Post vorlesen


Häsle

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

Hieß es nicht immer "mindestens" ein Test pro Woche sei kostenlos?


mama von joshua am tab

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

Da bin ich auch mal gespannt, denke ich werd mir vom Arzt nen Attest holen müssen. Ich seh es nämlich gar nicht ein, die Dinger selber zu zahlen, kann ja schliesslich nix dafür dass das Krankenhaus die nächsten drei Monate keinen Termin für eine Untersuchung frei hat, die entscheidend für die weitere Behandlung und die Impfbarkeit sind.


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Zählt hier nicht. Nicht geimpft bedeutet Testpflicht, testen lassen kann sich nämlich jeder, ob jemand Lust dazu hat ist natürlich NICHT relevant.


mama von joshua am tab

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Erstens ist es ne Kostenfrage, wenn ich für 2 PCR-Tests jede Woche zahlen müsste, um arbeiten gehen zu dürfen. Zweitens hat das mit Lust wenig zu tun, sondern damit dass ich aufgrund der ersten Impfung gesundheitliche Probleme habe und noch weitere Untersuchungen ausstehen, deren Termin ich nicht beeinflussen kann. Keiner der Ärzte würde mich im Moment impfen, weil es zu riskant ist.


Dream2014

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Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Das mag ja sein, aber wieso sollte ein Arzt ein Attest ausgeben das man sich nicht testen lassen kann? Für mich ist die Begründung wieso man nicht vollständig geimpft ist unrelevant. Wer nicht geimpft ist muss sich nach 3G testen lassen. Fraglich wäre höchstens wie es mit ggf. entstehenden Kosten aussieht. Dafür könnte ja eine Kostenübernahme gelten.


mama von joshua am tab

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Antwort auf Beitrag von Dream2014

Neinnein, wir reden aneinander vorbei. Mit der Testerei hab ich gar kein Problem wenn es denn sein muss. Der Attest soll einfach nur belegen, dass nicht geimpft werden darf und somit die Kosten für die Tests übernommen werden.


mama von joshua am tab

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Nötig ist ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest, der von einem der Coronavirus-Testverordnung entsprechenden "Leistungserbringer" gemacht wird - dazu zählen etwa öffentliche Testzentren oder Arztpraxen. Möglich sind auch Selbsttests im Betrieb unter Aufsicht oder durch vom Arbeitgeber beauftragte Dritte. Das soll sicherstellen, dass die Tests ordnungsgemäß ablaufen. PCR-Tests dürfen maximal 48 Stunden zurückliegen Hier hat gar keiner Zeit die Aufsicht zu führen, deshalb müsste ich ins Testzentrum.


Lenovo

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Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Im Übrigen gilt der Selbsttest beim AG auch nur dort. Sollte man am selben Tag noch woanders hinmüssen, bedarf es dann eines formalen Testzertifikats.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Lenovo

warum sollte der AK betriebliche Tests machen und zahlen wenn der AN die dann privat nutzen will ?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

bei uns wurde letzte Woche festgelegt dass täglich selbst zu testen ist egal ob geimpft oder nicht Test stellt der AG. Bedeutet dies dass die Ungeimpften zusätzlich dazu bereits mit einem Testzertifikat zur Arbeit kommen müssen ? Bei uns gabs zu Beginn des Jahres pro Stelle einen Testbeauftragten vor dessen Augen man einen Selbsttest machen könnte und dann sogar einen Nachweis bekam zum Einkaufen etc - das geht dann nichtmehr ?


Birgit22

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Antwort auf Beitrag von Ellert

So war das bei uns auch. Nun ja..... Die Teamleiterin hat die Tests ausgegeben, man hat die Tests gemacht, und konnte sich einen Nachweis darüber geben lassen. Zweimal wöchentlich.Die Realität sah etwas anders aus. Bin sehr gespannt, wie das nächste Woche ausschaut. Die Teamleiterin ist nicht geimpft, wird sich auch nicht impfen lassen, und Corona....naja, lassen wir das. Wenn die nun dafür zuständig sein soll, Tests auszugeben, und das ganze zu überwachen, dann kenne ich den Ablauf schon.


Lenovo

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Die Bescheinigung, die der AG ausgestellt hat war, auch in Vergangenheit, eigentlich nicht zulässig. Diese durften formal nur von dafür Beauftragten Stellen erstellt werden.


u_hoernchen

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

Hier die FAQ des Bundesarbeitsministeriums https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-Infektionsschutzgesetz/faq-infektionsschutzgesetz.html


Lenovo

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

Via Bürgertestung steht einem pro Woche MINDESTENS eine Test zu. Im Rahmen der Verfügbarkeiten natürlich auch mehr.