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@linda761

Thema: @linda761

hallo, noch mal zu dem problem deiner tamu wegen der berechnung vom elterngeld. das problem ist ja, dass eine tamu nicht wirklich ein einkommen hat und schon gar keine steuererklärung - ich nehm einfach mal an, dass deine tamu über s jugendamt vermittelt ist, aber auch wenn nicht, ists teilweise dann zumindest so. am besten sie wendet sich an das jugendamt, die für sie zuständig ist, kann sie auch als nicht vermittelte machen, da sie ja nur eine info haben will und fragt dort mal nach, wie sich das verhält. ich hab den zettel leider nicht mehr, den ich damals bekommen hab. unsere zuständige elterngeldstelle hat mir nicht weiterhelfen können. falls sie keine info bekommen sollte, dann meld dich noch mal, dann frag ich noch mal bei meiner dame vom amt nach. wenn sie sich den elterngeldantrag mal anschaut, steht auch irgendwo, was ist, wenn man z. b. als tamu arbeitet. lg doreen

Mitglied inaktiv - 19.05.2008, 15:41



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Doreen, danke für Deine Hilfe. Bei meiner Tagesmutter ist das alles recht kompliziert. Sie hatte ein paar Kinder übers Jugendamt, die meisten aber privat. Seit dem 01.03.2008 haben grundsätzlich alle Eltern die Möglichkeit, das übers Jugendamt laufen zu lassen (was für die Eltern sehr kostengünstig ist). Leztes Jahr hatte meine Tagesmutter schätzungsweise ein hohes Einkommen, hat eine Steuererklärung gemacht und dennoch wenig Steuern bezahlt (aufgrund der steuerfreien Landeszuschüsse und weil ihr Mann Geringverdiener ist). Jetzt wo alles übers Jugendamt läuft, stellt sie sich erstmal viel schlechter. Ich möchte ihr schmackhaft machen, dass sie dafür deutlich mehr Elterngeld bekommt, weil sie eben bis Februar ein zu versteuerndes Einkommen hatte und dagegen nach der Geburt kein Einkommen, das elterngeldmindernd angesetzt wird. Leider ist das zuständige Amt hier sehr unfähig. Wie gesagt läuft ja seit dem 01.03.2008 theoretisch alles übers Jugendamt. Meine Tagesmutter hat inzwischen endlich einen Bescheid, ich aber immer noch nicht. Und für meinen Elterngeldantrag vom letzten Jahr muss ich im Juni auch noch alle meine Einkommensnachweise des laufenden Jahres nachreichen, obwohl ich nur Mindestbetrag bekomme und die folglich überflüssig sind. Ob sie maximal 30 Stunden arbeiten daf oder mehr, kann ihr auch keiner rechtsverbindlich sagen, denn Arbeitszeit als Tagesmutter wird wohl nicht als "richtige" Arbeitszeit gewertet, weil ja die Gelder vom Jugendamt auch kein "richtiges" Einkommen sondern eine Aufwandsentschädigung sind. Und als Tagesmutter betreut sie ihr Kind ja auch ausschließlich selbst, was wohl auch die Begründung für Elterngeld ist. Auf Elterngeld.net habe ich immerhin die Aussage gefunden, dass sie als Tagesmutter tatsächlich beliebig viel arbeiten darf. Das werde ich ihr jetzt schonmal ausdrucken. Was sie an Einkommen im Antrag angeben kann, wird ihr ja hoffentlich ihr Steuerberater sagen können. Viele Grüße Linda

Mitglied inaktiv - 19.05.2008, 17:16