Hallo,
ich würde gern wissen, wie bei euch der jährliche Zusatzurlaub bei Nachtschichten und außerdem der Zuschlag für Nachtschichten berechnet wird.
Oder anders gefragt: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ihr den Nachtdienstzuschlag und die zusätzlichen Urlaubstage bekommt?
Vielen Dank.
Grüße
vom Schwein
Mitglied inaktiv - 31.10.2010, 15:33
Antwort auf diesen Beitrag
Hallo!
Unser Zusatzurlaub wird nach geleisteten Nachtstunden berechnet ( Nachtstunden sind die zwischen 20:00 Uhr und 6 Uhr ). Insgesamt gibt es höchstens vier Tage. Den ersten nach 110 Nachtstunden, den zweiten nach 220 Nachtstunden, den dritten nach 330 Nachtstunden und den vierten nach 440 Nachtstunden.
Zuschlag für Nachtstunden liegt zwischen 1,50 + 2 Euro, steuerpflichtig, Sonntags und Feiertags bei 2,80 steuerfrei.
Viele Grüße Hunni
von
Hunni
am 31.10.2010, 19:32
Bei uns gibt es ca 1,30 euro die Stunde zw. 20.00 und 6.00 Uhr.
Und es ist so ähnlich wie bei Hunni gesplittet mit dem Zusatzurlaub. Wenn du 120 Stunden Nachtdienst gemacht hast, bekommst du 1 zusätzl. Tag frei.
von
sternenfee75
am 01.11.2010, 17:17
*hm* Bei uns gibt es sogen. "Schichtausgleichstage".
Ich müsste jetzt ehrlich mal schauen, wie vie das im einzelnen sind.
Nachtzuschläge werden bei uns prozentual zum Gehalt bezahlt.
von
Sumsebrumm
am 01.11.2010, 21:35