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Wie wird Lohn während EZ verrechnet?

Thema: Wie wird Lohn während EZ verrechnet?

Hallo! Meine EZ geht bis zum 21.9. Ich beginne aber schon ab dem 1.9. wieder zu arbeiten (TZ 19,5std) Wie kann ich errechnen, was ich im Sep. insgesamt bekomme? Wird mir der komplette Monatslohn abgezogen, oder nur die 21Tage? Irgendwie war es doch die Differenz von EZ Geld und 67% des Lohnes? LG finchen29

Mitglied inaktiv - 22.07.2010, 15:06



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Hi, dass du anfängst du arbeiten musstest du doch zusammen mit dem Antrag auf Elterngeld mit einem entsprechenden (zu erwartenden) Gehaltsnachweis angeben? Hast du das nicht gemacht, würde ich wohl bei der Elterngeldstelle anrufen und das klären. Umgehend. Die Elterngeldstelle rechnet das nicht für einen Monat individuell aus, sondern errechnet einen Gesamtbetrag pro Jahr (unter Berücksichtigung teilweiser Erwerbstätigkeit) und verteilt das dann auf die 10 (12/14) Monate entsprechend. Somit wirst du für den Monat in dem du arbeitest wohl eine Nachzahlungsaufforderung bekommen, wenn die Gesamtjahresabrechung fällig ist (also in dem Monat in dem dein Kind ein Jahr alt wird). VlG Annette

Mitglied inaktiv - 22.07.2010, 16:20



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Diese Antwort ist nicht ganz richtg. Es wird zwar das letzte Jahr zusammen gerechnet und daraus der Mittelwert genommen und davon dann wieder 67% das ist dein Elterngeld. Wenn du jetzt wieder anfängst zu arbeiten wird das Gehalt von vor der Elternzeit genommen und mit dem was Du dann teilzeit hast verglichen. Aus der Differenz dazu erhälst Du dann 67%. Sprich als Bsp. Vorher 1500 Jetzt 1000 Differenz 500 Erhälst Du 67% von 500.

Mitglied inaktiv - 22.07.2010, 17:55



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Und dass ich nur 3 Wochen in der EZ wieder arbeite ist irrelevant? Also vorher 2150,- Jetzt 1210,- Das bedeutet 629,80 Elterngeld in dem Monat anstatt (ca)1400,- Plus dem Gehalt des Monats? Das würde dann ca 400,-"Verdienst" bedeuten. Richtig??? Die Bescheinigung vom AG schicke ich morgen zur EG Stelle.Daraus geht ja nicht hervor wieviel mir "bleibt". LG finchen29

Mitglied inaktiv - 22.07.2010, 18:28



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Bei mir war es so ähnlich, daher weiß ich, dass die Berechnung etwas komplizierter ist. Die Elterngeldstelle wird aus dem von Deinem Arbeitgeber genannten Arbeitslohn berechnen, wie viel dann im September bis zum 21.9. als Arbeitslohn anfällt, da der Lohn für die Tage danach nicht mit zu berücksichtigen ist. Dieser Arbeitslohn wird dann als Einkünfte für Deinen letzten Elternzeitmonat genommen; hieraus erhält man dann die Differenz zum Verdienst vor der Elternzeit, von der Du 67% erhälst. Wahrscheinlich wird sogar Dein Arbeitgeber noch ein Formular ausfüllen müssen, in dem er genau den Arbeitslohn vom 1.-21.9. angibt. Dabei muss er auch angeben, wie hoch die Abgaben sind. LG Manisomama

Mitglied inaktiv - 22.07.2010, 22:35



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Danke, ich hoffe nicht, dass mein AG nochmal eine Bescheinigung machen muß, denn ich hatte extra bei der Elterngeldstelle angerufen, was in der Bescheinigung aufgeführt werden muß. Es gibt dafür ja keinen Vordruck. Und mit der Verwaltung meines AG habe ich auch deswegen schon 2mal tel. Der hat mir den Brutto/Nettolohn für den ges. Septembermonat bescheinigt. Ich hoffe das reicht. LG finchen29

Mitglied inaktiv - 23.07.2010, 08:41



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Also mir hatte die Elterngeldstelle ein Formular zugeschickt, dass mein Arbeitgeber ausfüllen musste, in dem er den voraussichtlichen Verdienst und die Abzüge angeben musste. Nach Ende der Elternzeit muss ich den Arbeitgeber noch einmal ein Formular ausfüllen lassen, in dem er dann den tatsächlichen Verdienst noch einmal angibt. Komisch, dass sie Dir gesagt haben, es gäbe kein Formular. Das Ganze ist schon recht aufwendig und ich könnte mir vorstellen, dass manche Arbeitgeber da auch fragen, warum sie denn alles mehrfach machen sollen. LG manisomama

Mitglied inaktiv - 23.07.2010, 22:37