Mitglied inaktiv
Es ist so, dass grad 2 unserer dann Ex Aupairs (ener von 2003 und unsere Oksana die jetzt fertig ist) eventuell ab Oktober hier nun studieren. Dafür müssen anscheinend BEIDE vorher die komplette Finanzierung für EIN Jahr im Voraus nachweisen, also 7000 Euro. Das ging e ja indem WIR z.B. auf ihren namen ein Konto einrichten und das Geld eben da rauflegen. ABER: Wie lange muss das da liegen? Und natürlich möche ich auch nciht, dass die da was abheben können, denn EIGENTLICH wissen die ja, das sie ihr Studium komplett slebst finanzieren müssen. Das konto ist also eine Mogelpakcung, die die aber unbedingt bruachen. nunr eben wie lange und wie macht man das??? Ist ja nciht wirklich so, dass wir 14 000 Euro grad so rumliegen hätten, wir müssten da schon an festgelegtes geld ran und hätten es eben gern möglichst schnell wieder auf UNSER konto zurück!!! Also wie machen??? Danke!!!
Tja... soo einfach ist das nicht :-) Fakt ist, das Geld muß mindestens so lange dort liegen, bis alles "durch" ist. Wie lange das dauert, kann ich Dir nicht sagen. Anders: ich kennen Sprachstudentinnen, die ja die selben Auflagen haben. Bei denen kommt noch dau, daß sie m,ind. 25 Wochenstunden Deutschkurs nachweisen müssen. Das haben alle auch erst mal. Aber andersrumkenne ich auch keinen Fall, bei dem es nachgeprüft worden wäre, ob der Kurs auch dauerhaft besucht wurde oder nur 2-3 Monate... Nachfragen kann man da ja auch nirgends, denn "legal" ist das ja so alles nicht... Viele Grüße Désirée
Hm, also bis es "durch" ist hieße ja nur bis das Studentenvisum gemacht ist. Das wäre ja kein Ding! Aber wie mache ich ein Konto auf deren namen ohne dass sie da rankönnen? Geht das überhaupt? Wahrschenlich ja nciht wirklich...hm...
Tja, man könnte evtl. das geld "verpfänden" lassen? Frag doch mal die Bank, wie ihr das hinkriegen könnt... Viele Grüße Désirée
Hallo Henni, da muss ich dich leider enttäuschen. Man muss auch nachweisen, dass das Au-Pair an das Geld ran kommt, wenn sie es eben braucht. Von der Bank kann man es schon sperren, aber damit das Au-Pair ein Studiumvisum bekommt, muss sie an das Geld rankommen. Mit Au-Pair von meiner Schwester hat es 6 Monate gedauert. Und ich weiss, dass sie damit ziemlich Ärger hatten. Sie mussten auch nachweisen, dass das Au-Pair X Stunden im speziellen Kurs teilgenommen hat. Also Deutschkurs meine ich und dann hat man nur begrenzte Anzahl von Studienplätze für EU und noch weniger für Nicht-EU _mitglieder.
Hallo Henni, du bist ja ein :-) In manchem viel strenger als ich, aber bei sowas bin ich dann doch etwas zurückhaltender. Die 7000 Euro können nicht auf einmal abgehoben werden. Sie liegen auf dem Sperrkonto und der Stundent darf nicht mehr als eine bestimmte Summe abheben (1/12 pro Monat bei Laufzeit 1 Jahr). Also das Geld liegt da zu bescheidenen Zinsen und Gebühren. Man kann den Unterhaltsnachweis aber auch auf andere Weise erbringen. Das hängt letztlich wirklich von der Behörde ab. Unser Ex Au Pair, der noch studiert hat und auch schon nicht mehr bei uns wohnte, musste nur die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen. Da hatte er immer mal wieder Einzahlungen und damit waren sie zufrieden - allerdings hat er nur ein Visum für 6 Monate erhlaten, dass dann erneuert werden musste. Mehr gerne per E-mail. Du hast doch meine Adresse oder? Gruß Tina
ich probiere es mal so: auf ein Konto kommen diese 7000 Euro. Es dürfen nur 600 pro monat abgehoben werden. Mit den Aupairs vereinbare ich dann also, dass sie WENN sie von DEM konto was abheben( was ich WIE erfahre? Hat jemand ne Idee?) also wenn sie was abheben dann müssen sie es eben z.B. am Ende des Monats wieder auf MEIN Girokonto überweisen. Ansonsten lasse ich das KOnto komplett sperren. Geht das?? Ich weiß ja halt ehrlich gesagt nciht, AS davon nun "erlaubt" ist und was nciht. Grundsätzlich vertraue ich auch unseren Aupairs, aber man weiß ja nie!!! ICH muss nun halt mit unseren beiden Aupairs diese Bedingungen verhandeln, und irgendwie 14 000 Euro auftreiben. das kostet uns natürlich auch ganz derb Zinsen. Von daher finde ich Das schon genug Beteiligung an der Finanzierung ihres Studiums. Von Sachspenden eh mal ganz abgesehen... Also: ich frag mal demnächste einfach ganz naiv bei der Bank..oder?? LG HEnni
Henni, ich glaube nicht, dass das alles so eine gute Idee ist. Wenn Du das Geld auf ein Konto einzahlst, solltest Du auf jeden Fall davon ausgehen, dass es weg sein könnte. Die Unterhaltsverpflichtung ist übrigens unter Umständen viel weitreichender! Ich habe mich bisher immer geweigert das zu machen und Du weißt, dass ich meine Au Pairs alle sehr schätze und geschätzt habe. Gerne unterstütze ich sie bei den Ämtern. Ich habe auch schon Geld vorgestreckt, damit sie ein gewisses Guthaben hatten, habe ihnen geholfen mit der Vermittlung eines neuen Wohnsitzes, die richtigen Sprachschulen gefunden etc., aber alles was darüber hinausgeht und letztlich illegal ist, haben wir nicht gemacht. Ich vermute auch ganz stark, dass ein Sperrkonto nicht pfändbar ist - das würde nämlich das Sperrkonto ad absurdum führen. Das ist ja ganz zweckgebunden. Ich will Dich ja nicht demotivieren oder desillusionieren, aber ich würde es erst einmal auf andere Weise versuchen. Es ehrt Dich sehr, dass Du Dich so sehr für die beiden einsetzen willst. Grüße Tina
Hallo Henni, ich finde es ja gut, dass Du Dich so für Deine Au-pairs einsetzt, aber ich habe zum Sperrkonto eine Frage. Wenn Du nur zum Schein so ein Sperrkonto einrichtest, damit der Unterhalt der Studenten nachgewiesen ist, wie finanzieren sie denn tatsächlich ihren Lebensunterhalt? Denn nur darum gehts der Ausländerbehörde ja. Darum, dass der Lebensunterhalt gesichert ist und dem "Staat" keine Kosten entstehen. Wenn Du jetzt das Geld zum Schein bereit stellst und dann wieder zurück bekommst ist natürlich die Frage, wie der Lebensunterhalt tatsächlich sichergestellt wird? Ich weiß, dass ich mich damit unbeliebt mache, aber ich kopiere hier mal den Gesetzestext von § 95 des Aufenthaltsgesetzes ein, welcher meiner Meinung nach in so einem Fall greift. Natürlich forschen nicht alle Ausländerbehörden nach, aber wir bringen solche Fälle (wenn sie auffallen) zur Anzeige: § 95 AufenthG Strafvorschriften (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 2. unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel zu beschaffen oder einen so beschafften Aufenthaltstitel wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht. Wie wäre es denn in euren Fall mit einer Verpflichtungserklärung? Das wäre einfacher. LG Stephanie
Hallo Stephanie, meinst Du das im Ernst? Eine Verpflichtungserklärung kann ganz schön übel enden. Je nachdem wie die Verpflichtungserklärung vom Umfang her aussieht, die das Amt verlangt. Viele Grüße Désirée
Hallo, arbeitest Du in einer Ausländerbehörde? Dann kennst Du Dich aus oder? Ich finde es toll, dass Du das hier gleich so reinschreibst. Ganz ehrlich und Du machst Dich überhaupt nicht unbeliebt. Ich hätte auch eine Frage, falls meine Vermutung richtig ist. Darf ich? Gruß Tina
Und zwar deshalb, weil es eine legale Möglichkeit ist. Mir ist natürlich schon klar, dass damit eine finanzielle Verpflichtung eingegangen wird (das ist ja auch Sinn der Sache). Es gibt übrigens nur eine Art der Verpflichtungserklärung und zwar den, dass der Verpflichtende für ALLE Kosten aufkommt, die "durch den Ausländer entstehen", für den die VE abgegeben wird (also Lebensunterhalt, Krankenversicherung und evtl. Abschiebungskosten, falls es soweit kommt). Die VE ist aber immer nur auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt und muss dann erneuert werden. Es handelt sich also nicht um eine VE für immer. Ich persönlich würde eine VE nur für Personen unterschreiben, denen ich bedingungslos vertrauen kann. Trotzdem ist die Möglichkeit doch besser, als der Ausländerbehörde falsche Tatsachen vorzutäuschen (was auch unangenehme Folgen haben kann) ? VG Stephanie
Hallo Tina, ja, das ist richtig, ich arbeite bei einer Ausländerbehörde. Falls Du Fragen hast, kein Problem. Wenn ich sie beantworten kann, mache ich das gerne. VG Stephanie
Vielen Dank für Dein Angebot. Wir haben regelmäßig das Problem, dass unsere Au Pairs gerne noch einen Sprachkurs besuchen, das kleine Sprachdiplom machen oder die DSH-Prüfung. Die Kurse sind immer anerkannt, das war nie das Problem. Unsere Ausländerbehörde untersagt jedoch den ehemaligen Gasteltern, für irgendwelche Leistungen noch aufzukommen: Heißt konkret, dass das Au Pair einen neuen Wohnsitz haben muss, weil es kein Sprachvisum bekommt, wenn es bei uns wohnt (immerhin konnten wir einmal eine Frist für die Suche von 8 Wochen rausschlagen) und wir dürfen keine VE für die Au Pairs abgeben, auch dann bekäme es kein Visum. Bisher konnten die Au Pairs sich das tatsächlich anders regeln (die eine hatte einen Vater, der viel Geld geschickt hat, die beiden anderen einen Freund, bei dem sie eingezogen sind) Als Begründung wurde mir gesagt, dass sei generell so, um den Missbrauch zu verhindern (als ob sich so irgendein Missbrauch verhindern lässt). Ich weiß aber von anderen Gemeinden, auch Nachbargemeinden, dass die kein Problem damit haben, wenn die Ex-Gasteltern weiter Wohnungsgeber sind und auch die VE übernehmen. Im Grunde ist es ja auch erst absurd - erst soll man das Au Pair wie ein Familienmitglied aufnehmen und so behandeln und wenn man ihm dann wie einem Familienmitglied die Monate zur Prüfung noch ermöglichen möchte, dann darf man eigentlich gar keine Beziehung mehr haben. Gibt es für so ein Vorgehen eine gesetzliche Grundlage? Muss es dafür eine Dienstvorschrift geben, die man einsehen kann? Denn freies Ermessen des Sachbearbeiters ist es sicher nicht, denn sie berufen sich alle darauf, dass das generell nicht möglich ist. Diese Fragestellung kommt voraussichtlich Anfang nächsten Jahres wieder auf uns zu und dieses Mal will ich mich nicht mit "das müssen sie halt akzeptieren" abspeisen lassen. Also wenn Dir bis hier noch nicht die Augen flimmern und Du immer noch bereit bist, mir zu antworten, dann freu ich mich sehr. Grüße Tina PS: Die haben das auch nicht gestattet, obwohl ein neues Au Pair bereits auf den gleichen Termin bei uns eingezogen ist - also ganz offensichtlich war, dass das kein "Trick" ist, die Zeit für uns auch arbeitstechnisch zu verlängern.
Hallo Tina, sag mal, kommst Du aus Bayern :-) ? Das Aufenthaltsgesetz ist zwar ein Bundesgesetz, aber es gibt Anwendungshinweise, die vom Innenministerium ausgestaltet werden. Hier in NRW, insbesondere bei unserer Behörde wäre es kein Problem, den Aufenthalt für einen Sprachkurs zu verlängern und dabei in der Gastfamilie wohnen zu bleiben. Wer eine VE abgibt ist bei Sprachkurs generell egal, hauptsache Leistungsfähig. Es muss allerdings schon sichergestellt sein, dass ein Intensivsprachkurs absolviert wird und keine Verlängerung der Au-Pair-Tätigkeit dahintersteckt. Das ist ja ganz einfach nachzuweisen, indem nur eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Monate erteilt wird und dann jeweils Nachweise über den erfolgreich absolvierten Kurs verlangt werden. Wenn es kein studienvorbereitende Sprachkurs ist, wird die Erwerbstätigkeit untersagt. Ich habe allerdings in den Erläuterungen zu § 20 Beschäftigungsverordnung (zur Au-Pair-Tätigkeit) den Passus gefunden, dass nach Beendigung der Au-Pair-Tätigkeit beim Absolvieren eines Sprachkurses das Ex-Au-Pair nicht in der Wohnung der Gasteltern wohnen bleiben darf. Allerdings ist das nur eine Erläuterung und weder eine Anweisung noch ausdrücklich im Gesetz verankert. Ich würde mit dem Sachbearbeiter noch mal sprechen und evtl. falls er bei der ablehnenden Haltung bleibt auf einem rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen (da müsste ja eine weitere AE für das Ex-Au-Pair abgelehnt werden) und dann einen Antrag nach § 80 Abs.V Verwaltungsgerichtsordnung beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen. Aber normalerweise sollte sich die Sache im Vorfeld mit dem Sachbearbeiter (und evtl. dessen direktem Vorgesetzten) klären lassen. Vielleicht gibts in eurem Bundesland ja wirklich einen entsprechenden Erlass des Innenministeriums, aber der sollte Dir dann schon erläutert werden können. Einfach die Aussage: Das ist so! Ist ja nicht wirklich hilfreich. Bei uns ist es jedenfalls nicht so (habe auch gerade noch mit meinem Chef gesprochen, der sieht das genauso). Wie gesagt: Im Endeffekt geht es darum, Mißbrauch, d.h. die Fortführung des Au-Pair-Verhältnisses unter Angabe eines anderen Aufenthaltszweckes zu unterbinden. Aber meiner Meinung nach kann die Kontrolle auch dadurch erfolgen, dass z.B. eine Bescheinigung der Sprachschule gefordert wird. Wenn es ein Intensivsprachkurs ist über mehrere Stunden täglich, dann wird sie kaum noch bei euch aushelfen können. Und zur VE: Eine VE kann abgegeben werden, wenn ihr Leistungsfähig seit. Ist euer Einkommen also hoch genug um eine VE fürs Ex-Aupair und eine fürs aktuelle Au-pair abzugeben, sehe ich da kein Problem. So, ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, fällt mir mit den ganzen Paragraphen manchmal etwas schwer. LG Stephanie
Du bist ein Schatz! Ganz herzlichen Dank. Ich komme aus Stuttgart und in Esslingen oder Sindelfingen ist es überhaupt kein Problem mit dem "wohnenbleiben", das ist wriklich nur in S so. Allerdings hatte die Stuttgarter Ausländerbehörde in den letzten Jahren so viele "Skandale", dass sie es mehrfach in die Zeitung geschafft hat. Vielleicht läuft da einfach grundsätzlich was schief. Deine Hinweise druck ich mir aus. Vielen vielen Dank, jetzt habe ich was, auf dem ich aufbauen kann. Unsere haben übrigens alle einen Abschluss gemacht und teilweise täglich 5 Stunden Unterricht an der Uni oder ca. 15 Stunden/Woche bei anerkannten Sprachschulen gehabt. Abschluss war entweder kleines oder großes Deutsches Sprachdiplom oder DSH-Prüfung (für letztere ist die Kursgebühr sehr hoch, deswegen weichen die, die nachher nicht studieren wollen, eher auf die Diplome aus). Die haben wirklich kaum Zeit, wenn die diese Kurse machen, deswegen schaffen sie das auch nicht "nebenher" zur Au Pair-Tätigkeit, sonst müssten sie schon deutlich bessere Sprachkenntnisse haben, wobei unser jetziges das kleine Sprachdiplom tatsächlich "nebenher" schafft. Grüße Tina
Dieses Forum http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi ist sehr gut. Einfach mal nach Au-pair googeln oder selbst ein Posting aufmachen. Das Forum wird von Mitarbeitern verschiedener Ausländerbehörden betreut. LG Stephanie
Hallo also MEINE Aupairs haben aber wirklich in erster Linie das Problem IM VORAUS für ein jahr diesen Nachweis zur Finazierung zu erbringen. WOHER sollen die 7000 euro haben ??? Es ist allen beiden klar, dass sie von Anfang an sich selbst hier finanzieren müssen und da beide ja sachon jeweils auch ein jahr hier waren wissen sie auch dass das wirklich hart ist. BEIDE haben schon gespart nd bekommen auch von anderer Seite kleine monatliche Zuwendungen. Edi wird mit 1000 Euro einreisen, die wird er aber ja auch sofort für Wohnung etc los. woher soll er da noch 7000 Euro haben? Ich möchte da ja auf keinen Fall die Behörden bescheißen, aber die Auflage IST einfach nciht zu erfüllen!! Oksanan wird monatlich ca 200 Euro von ihren Eltern bekommen (hofft sie) den rest muss sie sich erarbeiten., aber WOHER sollen 7000 Euro kommen? klar, im Prinzip kann ich beiden privat einfach das Geld leihen. Aber DAs ist mir zu heiß muss ich einfach gestehen. Daher ja diese Sperrkonto Idee, so dass im schlimmsten fall eben 600 Euro weg sind. Diese verpflichtungserklärung mache ich auf KEINEN fall. Sowas würde ich wirklich nur für engste Familienangehörige machen. Also noch mla für die Ausländerbehörde: wenn cih den Aupairsprivat einfach 7000 Euro "schenke", dann ist das kein Problem, oder? Dass ich das Geld bitte unangetastet wiederhabenmöchte weiß doch keiner, oder? Und das man da eine monatliche "Sperre" einbaut geht nciht?? Es ist einfach z.B. bei unserem Edi so, dasser schon der Typ ist, wenn was nciht funktioniert alles schnell hinzuschmeißen. Ob er dann nciht als Kurzschluss das ganze Geld nimmt (mit 7000 Euro könnte er in georgien ein HAUS kaufen!!!!) und auf nimmmerwiedersehen verschwindet, weiß ich nciht!!! (Gelegenheit macht Diebe....) Also bei beiden ist jedenfalls DEFINIT ohne uns keien Chance auf einen "Finanzierungsnachweis" LG HEni LG HEnni
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