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Kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger

Kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger

Littledeern

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Hallo,   ich benötige einmal euren Rat.   Meine Situation:   Ich bin bis Ende September in Elternzeit, Elterngeld endet dann auch. Ich habe 22 Monate genommen.   Ich würde nach der Elternzeit maximal 30 Stunden also Teilzeit arbeiten können/ wollen.    Mein derzeitiger Arbeitgeber hatte mir in der Vergangenheit schon durch die Blume gesagt, dass es meine Stelle nicht mehr gibt (Konzern, viele strukturelle Veränderungen). Ich habe mich Anfang des Jahres schon einmal umgesehen und ein Jobangebot mit Start im September erhalten. Unser Kind geht ab November in die Kita (Betreuung durch Großeltern bis dahin). Man muss dazu sagen, ich hegte eh schon den Gedanken den Job zu wechseln.  Es wäre dann so oder so dann ein Neuanfang.   Nun habe ich festgestellt, dass ich ungeplant schwanger bin. Es müsste nun die 7. SSW sein.    Aktueller Arbeitgeber:   — unbefristetes Arbeitverhältnis, über 15 Jahre Betriebszugehörigkeit. - Rückkehrgespräch gehabt, neuer Chef seit der Elternzeit, keine Stelle in meiner Niederlassung, aber interne Bewerbung auf eine Stelle in einer anderen Niederlassung läuft (Vollzeit, remote). Kein Fahrtweg und keine zusätzlichen Kosten für Sprit und parken.  Wäre Zeit und kostensparender. - Verlängerung der Elternzeit bis Ende des Jahres wäre möglich.  - Nebenberufliche Selbstständigkeit in der Elternzeit denkbar um Haushaltskasse aufzustocken in der Zeit.   Wenn…. ich die interne Stelle ab 01.12. bekomme, würde ich 2,5 Monate arbeiten bis zum Mutterschutz.     Neuer Arbeitgeber:   - Job ab 01.09., Probezeit 6 Monate, danach unbefristet. - 5,5 Monate bis zum Mutterschutz. - Nebenbeschäftigung nicht erlaubt. halbe Stunde pendeln, Parkplatzkosten und viel Stress wegen Kind abgeben und wieder abholen. Potential Berufserfahrung in einem neuen Unternehmen und nach x Jahren besseres Gehalt.       Zusammenfassung:   Alter AG: - Keine Stelle, interne Bewerbung läuft. Unbefristet. Nach Geburt 2 Jahre Elternzeit, Risiko nach Elternzeit: dann eventuell keine Stelle und dann wieder auf Jobsuche. - Einnahmen evtl ab 12/24 bis zum Mutterschutz, dann Mutterschaftsleistungen. Nebeneinkünfte aus Selbstständigkeit möglich. Elterngeld wahrscheinlich Mindestsatz, aber durch Nebeneinkünfte wohl höher.    Neuer AG: - Job ab 01.09., Probezeit 6 Monate, danach unbefristet. - Sofortige Einnahmen ab 09/24 bis zum Mutterschutz. - Ungewiss, ob Job nach Elternzeit sicher, da AG aufgrunddessen verärgert ist (stelle muss neubesetzt werden) und nach der Elternzeit Mittel und Wege findet, dass ich gekündigt werde.  -Keine Nebentätigkeit erlaubt. Nur Mindestsatz Elterngeld.   Anzumerken ist, wir wollen in nächster Zeit wohl ein Haus kaufen.   - Banken sehen Jobwechsel in Probezeit kritisch, Risiko keinen Kredit zu bekommen….   Meine Frage(n) an euch:   Wie würdet ihr handeln? Beim derzeitigen AG bleiben mit Risiko nach Elternzeit arbeitslos zu sein oder beim neuen AG, der mir in vielen Belangen entgegengekommen ist, aber ich nicht einschätzen kann, ob ich nach der Elternzeit noch einen Job habe werde?   Angenommen ich bekomme bisher die angebotene Stelle bei meinem noch AG nicht, es wird dann weiter gesucht und ich teile zwischenzeitlich meine Schwangerschaft mit. Was muss der AG tun? Kündigen können sie mich ja nicht ohne weiteres. Arbeiten will ich ja. Was könnte bis zum Mutterschutz theoretisch passieren oder was wären meine Rechte?   Danke euch und sorry für den langen Text und falls es etwas konfus sein sollte. Bin derzeit etwas überfordert mit der Situation und kann mich ehrlich gesagt noch nicht auf die Schwangerschaft konzentrieren und meine Gedanken zusammen fassen.. 😕        


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Littledeern

Ich würde die EZ beim aktuellen AG verlängern. Bis zum Mutterschutz. Umd dann innerhalb der EZ in TZ arbeiten. Vorteil Mutterschaftsgeld in Höhe VZ. Und nicht in Höhe TZ - wenn du den Vertrag dauerhaft in TZ änderst. Und du erhöhst Dein neues EG. Du hast jetzt bereits schon viele Monate mit 0 €, da zählt jeder € für das neue EG. Sofern dir der Mindestsatz nicht reicht. Sofern du kannst, kannst du auch VZ arbeiten. On dein AG war hat oder nicht kann dir egal sein. Er muss. Kündigen kann er dich nicht wegen Schwangerschaft. Er wusste wann deine EZ endet, sein Problem.   


JoMiNa

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Ich finde deinen Text etwas verwirrend, und bin nicht sicher, ob ich alles verstanden habe. Für mich klingen die Fahrzeit und die Probezeit (wegen Bank) als größte Nachteile im neuen Job. Außerdem wird es leider oft negativ ausgelegt, wenn man schwanger einen neuen Job annimmt. Und die Vorteile kann ich zwar gut nachvollziehen (berufliche Weiterentwicklung), aber es ist nichts handfestes und wäre mir daher in der Situation zu wenig. Beim Gehalt gibt es keine großen Unterschiede, wenn ich es richtig verstehe? Wenn ich es mir recht überlege, wäre eine längere Fahrzeit schwanger bzw. später mit 2 kleinen Kindern für mich der größte Haken. Eine halbe Stunde, plus ggf. Puffer, da kein Verkehrsmittel immer zuverlässig ist, und schon hast du mind. 1:15 Stunden, die du jeden Tag mit Fahren verbringst. Ohne Kinder kein Thema, aber mit 2 Kindern ist gefühlt immer zu wenig Zeit. Wenn dein aktueller AG ein Konzern ist, hast du eigentlich ein Recht auf deine Stelle, und auch auf Reduzierung der Stunden. Wenn du deine Elternzeit bis 1.12. verlängerst, ist das natürlich schlecht für das EG nach der Geburt. Daher solltest du darauf pochen, direkt zum Ende der jetzigen EZ wieder einzusteigen. Könntest du mit Hauskauf begründen, falls du die Schwangerschaft noch für dich behalten willst. Arbeitslos kannst du in der Situation eigentlich nicht werden, da du Kündigungsschutz aufgrund der Schwangerschaft hast. Aber dein jetziger AG könnte schlimmstenfalls versuchen, dich loszuwerden, indem er dir eine Stelle in einer anderen Niederlassung zuweist, die einen längeren Fahrtweg bedeutet.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Littledeern

Eigentlich spricht alles für den alten Arbeitgeber. Er MUSS dich erst einmal zurück nehmen und dir eine gleichwertige Stelle geben. Da du schwanger bist, kann er dich nicht kündigen. Ich würde auch nicht die Elternzeit verlängern. Du stehst ab 1.09. (Vollzeit wegen der Großelternbetreuung) zur Verfügung, bezahlen müssen sie dich. Wenn sie dich nicht beschäftigen können, ist das nicht dein Problem.   Trini