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Geteilte Elternzeit und Teilzeitarbeit

Geteilte Elternzeit und Teilzeitarbeit

cluelessmom

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Hallo, mein erstes Kind kommt im Februar und ich beginne gerade, gemeinsam mit meinem Freund die Elternzeitplanung.  Ich habe eine etwas kompliziertere Frage, daher sorry für den langen Text und vielen Dank im Voraus für alle die vielleicht helfen können. ❤️ Aktuell ist der Plan dass wir Elternzeit nehmen, solange diese mit dem Maximalbetrag des Basiselterngelds von 1800€ gewährt wird (unser Gehalt liegt über der Kappungs-Grenze) und dass wir uns die Elternzeit 50/50 aufteilen. Jede:r von uns hätte also 7 Monate.  Um aber Spielraum zu lassen, damit ich ggf. doch 1-2 Monate mehr machen kann (und mein Freund entsprechend weniger), falls zB das Milchabpumpen nicht so funktioniert o.ä. würden wir gerne eine Lösung finden, wo wir noch einigermaßen spontan "umdisponieren" können.  Mein Chef sagt, Verkürzen ist besser/einfacher als Verlängern, und ich sollte lieber "sicherheitshalber" 2 Monate länger beantragen (also 9 statt 7). Wenn ich dann bei meinem ursprünglichen Plan von 7 Monaten bleibe, soll ich einfach verkürzen. Rechtlich muss der Arbeitgeber aber ja einer Verkürzung nicht zustimmen. Falls also zB mein Chef dann nicht mehr da ist kann alles passieren.  Nun kommt die Option ELTERNTEILZEIT in's Spiel.  Wenn ich 9 Monate Elternzeit beantragt habe, nach 7 zurück möchte und mein Arbeitgeber sagt nein, kann ich immer noch als Plan B sagen: dann mache ich Elternteilzeit.  Der Plan wäre dann also dass ich zwei Monate lang 32h/Woche in Elternzeit arbeite (was ohnehin fast meiner Vollzeit von 37,5h/Woche entspricht) und mein Freund Elternzeit nimmt. Nach den zwei Monaten darf ich ja wieder offiziell zum Vollzeit-Job zurückkehren, während mein Freund in Elternzeit bleibt.  Nun aber die Frage: Wäre ich wieder voll berufstätig und mein Freund alleine in Elternzeit könnte er, ab dem Tag wo ich wieder arbeite, die 1800€ Elterngeld beziehen, bis zum Ende seiner Elternzeit. Sodass wir dann insgesamt 14 Monate Elternzeit unter "vollen Bezügen" gemacht haben. Wie ist es, wenn ich in Elternteilzeit bin? Kann mein Freund dann trotzdem die vollen 1800€ beziehen? Und das für die vollen 7 Monate, die er dann zuhause ist?  Oder anders gefragt: Ergibt Plan A: "7 Monate Elternzeit Mutter (Vater arbeitet Vollzeit) + 7 Monate Elternzeit Vater (Mutter arbeitet Vollzeit)" dasselbe Basiselterngeld nach 14 Monaten wie Plan B: "7 Monate Elternzeit Mutter (Vater arbeitet Vollzeit) + 2 Monate Mutter Elternteilzeit, Vater Elternzeit + 5 Monate Elternzeit Vater (Mutter arbeitet Vollzeit)" ? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten! 🤗 Alexandra  PS: Mir ist schon klar, dass wir bei Plan B insgesamt etwas weniger Geld bekommen, da mein Gehalt in 2 Monaten dann ja niedriger ist als bei Plan A, wegen der 32h statt 37,5h. Es geht mit jetzt nur darum ob das Elterngeld zumindest dasselbe wäre. 


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von cluelessmom

Ich blick es nicht ganz. Generell gilt: Dein Verdienst wird bei dir angerechnet, dein Elterngeld somit gekürzt. Das Elterngeld deines Partners sollte davon unberührt bleiben. Und Elternzeit geht unabhängig von Elterngeld. Du kannst insgesamt 3 Jahre Elternzeit nehmen und bis zu 30h (weiß nicht, ob das angepasst wurde) in der Elternzeit arbeiten. Was sollen dir eigentlich die 2 Monate 32h statt VZ bringen? Sollen dir 5,5h weniger Arbeitszeit wirklich beim Abpumpen etc. helfen? Ist euer erstes Kind, gell?


JoMiNa

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Also ich glaube, ich habe es verstanden: Eigentlich möchtest du 7 Monate Elternzeit und danach Vollzeit arbeiten. Die nächsten 7 Monate übernimmt der Papa. (Plan A) Für den Fall, dass du wegen dem Stillen doch lieber länger zu Hause bist, beantragst du die ersten 9 Monate Elternzeit. Falls du die 2 Monate doch nicht benötigst, dann  verkürzt du die Elternzeit entweder, oder arbeitest die 2 Monate 32h/Woche. (Plan B) Also ich kenne mich nicht mit allen aktuellen Feinheiten aus, aber ich glaube, ob Plan A oder B macht für das Elterngeld keinen Unterschied. Denn die 7 bzw. 9 Monate bekommst du dasselbe jeden Monat, und auf das Elterngeld vom Vater dürfte es keinen Einfluss haben, ob du in (Teilzeit-)Elternzeit bist oder nicht. Folgende Dinge müsstet ihr bedenken: - Informiert euch nochmal über die ganzen Fristen (Elternzeit Vater, Teilzeitantrag Mutter, Änderung Elterngeld). Dann wisst ihr den Zeitpunkt, wann ihr spätestens die Entscheidung treffen müsst, ob ihr das Elterngeld in 7/7 oder 9/5 Monate aufteilt. Die Frage ist, wie weit im Voraus das wäre. Ab wann ein Baby längere Zeit gut ohne Stillen auskommt, kann man eigentlich nicht  vorhersagen. Aber ok, wenigstens ob Abpumpen klappt, weißt du bis dahin. - Wie sicher ist, dass das Kind mit 14 Monaten voll eingewöhnt in Betreuung ist? Das sagt einem vorher niemand, aber in manchen Gegenden ist es extrem schwer, einen Platz zum 1. Geburtstag zu bekommen, wenn der Geburtstag in einem "blöden" Monat liegt. In unserem KiGa finden zum Beispiel keine Eingewöhnungen zwischen Februar/März und August statt. - Sorry, vielleicht eine blöde Frage aber: Warum ist es so extrem wichtig, dass ihr 1800 Euro für 14 Monate bekommt? Wenn ihr irgendwie die Möglichkeit habt, spart lieber jetzt schon etwas an (ihr scheint ja ganz gut zu verdienen). Denn wie gesagt, wenn ihr zum Wunschtermin noch keinen Kitaplatz habt, oder die Eingewöhnung länger als gedacht dauert, fällt ein Gehalt eventuell doch eine Zeitlang aus, oder ihr müsst mit den Stunden runter. - Nach meiner Erfahrung ist beide Vollzeit mit einem 14 Monaten alten Kind sehr anstrengend. Mindestvoraussetzung ist, dass ihr möglichst beide flexible Arbeitszeiten habt. Denn das Kind wird auch mal krank, Kita hat Streik oder pädagogischen Tag oder was auch immer. Ohne Oma/Opa/Tante ist man da schnell aufgeschmissen.


85kathali

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Aber wenn du Angst hast, dein AG würde dir den Abbruch der Elternzeit verwehren, warum sollte er dann der Elternteilzeit nach deinen Wünschen zustimmen? Und auch das müsste ja rechtzeitig vorher beantragt werden? Du kannst es übrigens auch andersrum machen: zuerst 9 Monate beantragen und Elternteilzeit für Monat 8&9 und dann rechtzeitig vorher den Teilzeitantrag kündigen. Zweite Frage. Wenn Uhr 14 Mobate nehmt, was passiert mit dem Kind ab April. Jenachdem, wo ihr wohnt, könnte es sein  dass Plätze bei Tagesletern und Kitas eher kur zu Beginns es Kitajahres frei werden uns ihr somit ggf noch einige Monate überbrücken müsstet. Kann aber auch sein, dass das bei euch kein Problem ist. Oder macht ihr dann z.B. beide Teilzeir. Ansonsten: Wie wäre es, wenn du einfach gleich einen Monat mehr nimmst. Dann kommt ihr weniger in Stress. Und dein Partner nimmt Monate und danach noch Etwas reduziert weiter. Vielleicht sinnig für Eingewöhnung bei der Fremdbetreuung. Oder oder...  Gerecht aufteilen heißt ja nicht unbedingt, dass jeder gleich viele Monate bekommt. Und gerade mit Beikost und Abpumpen kann man sich ganz schön stressen...    


misses-cat

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Ich bin mir nicht sicher ob ihr überhaupt Elterngeld bekommt, du schreibst das ihr über der Grenze mit dem Gehalt seit, das bedeutet für mich das ihr gar kein Elterngeld bekommt, da nicht euer aktuelles Gehalt zählt was ihr blhabt wenn das Baby da ist sondern das was ihr 12 Monate davor verdient habt


Lewanna

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Also im Endeffekt ist der Plan also folgender. 7 Monate Du Elternzeit mit Elterngeld. Vater arbeitet Vollzeit  2 Monate beide Eltern Teilzeit in Elternzeit (wer da Elterngeld bezieht muss ihr euch überlegen) natürlich wird euer verdienst dann angerechnet.  5 Monate Vater in Elternzeit mit Elterngeld.  Du arbeitest Vollzeit. So würde ich das beantragen. Du musst die Elternzeit ja rechtzeitig beantragen und da wisst ihr ja noch nicht wie es aussieht wenn euer Baby 7 Monate alt ist.  LG   


vulpesvulpes

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Bei uns war es so: ich habe 12 Monate nach der Geburt Elternzeit geplant, danach wollte ich wieder vollzeit arbeiten. Im Anschluss wollte mein Mann noch 2 Monate Elternzeit nehmen. Nur war das echte Leben mit Kind anders als wir uns in der Theorie vorgestellt hatten. Ich habe meine Elternzeit um weitere 4 Monate verlängert und danach wieder (nur) teilzeit wieder angefangen zu arbeiten. Mein Mann hat die Elternzeit wie geplant beantragt und Elterngeld bekommen auch wenn ich weiterhin in Elternzeit war und nicht berufstätig. Also mach dir vielleicht keine so großen Gedanken um die 2 Monate wie in deinem Plan B... Wir waren ziemlich verunsichert durch die Infos im Internet, aber ein nettes telefonisches Gespräch mit einer Mitarbeiterin der Familienkasse hat uns weitergebracht :) Wir verdienen auch beide gut genug und hatten auch die max. 1800€. Hatten aber auch unsere Rücklagen und wir haben die Zeit zuhause und vor allem die Überlappung sehr genossen. Aber wir hatten/haben auch beide sichere Jobs mit unbefriesteten Verhältnissen, sodass die Planänderungen auch keine finanziellen oder sonstigen Probleme verursacht haben. Mein Vorschlag - aus eigener Erfahrung - versucht flexibel zu bleiben. Für Menschen, die gerne alles schon im Voraus regeln (scheint bei euch der Fall zu sein und so war bei uns...) super schwer umzusetzen. Aber im ersten Lebensjahr unseres Kindes gab es so unglaublich viele Änderungen. Ich habe bestimmt extrem viel mentale Kapazität damit verschwendet um jedes Mal neu zu planen und zu regeln. Sehr anstrengend! :)) jetzt bin ich deutlich mehr "go with the flow" geworden.   Und wie schon in den vorherigen Kommentaren geschrieben wurde: lasst euch mindestens mental Puffer für den Fall, dass z.B. die Betreuung nicht auf anhieb klappt, für Krankheiten aber auch für das Leben mit Kind, was eventuell die Prioritäten und eure Einstellung zur Arbeit, Familie, Freizeit etc ändern wird ;)


Pinguina1

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Antwort auf Beitrag von cluelessmom

So ganz habe ich es auch nicht verstanden. Man muss ja immer zwischen Elterngeld und Elternzeit unterscheiden. In der Regel bleibt das Elterngeld, aber immer gleich. Pro Monat bekommt ihr (bei eurem Einkommen scheinbar) die 1800 €. das wäre das klassische Basis Elterngeld. Wenn ihr in Teilzeit arbeitet, könnt ihr für die Monate das so genannte Elterngeld plus beantragen. Das beträgt dann nur die Hälfte also in eurem Fall 900 €. Allerdings bekommt ihr das auch doppelt so lang.    Was in eurem Plan noch gar nicht berücksichtigt ist, sind die so genannten PartnerschaftsMonate. Ihr könntet noch mal bis zu vier Monate Elterngeld bekommen, wenn ihr beide zwischen 24 und 32 Stunden arbeitet.    Eine wirkliche Reduktion des Elterngeldes gibt es eigentlich nur, wenn einer von euch das Basis-Elterngeld nimmt und gleichzeitig trotzdem arbeitet.