Baby und Job

Forum Baby und Job

Wie lange privat versichert?

Thema: Wie lange privat versichert?

Hallo wir sind alle privat krankenversichert. NUn frag ich mich grad, bin aber zu faul in den Policen zu suchen, bis wann die kidner privat bleiben bzw wie das dann weitergeht? Also wenn sie z.B: nach der Schule ne Lehre machen oder so, wie sind sie dann versichert? Wann fliegen sie aus diesem kindertarif raus? Wie könnten oder müssten sie in der Privaten bleiben? Weiß das wer?? Ab wann dürfen sie in die gesetzliche? Danke HEnni

Mitglied inaktiv - 26.01.2008, 18:34



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo! Bei uns sind auch alle privatversichert; mein Mann und ich sind verbeamtet. In der privaten können deine Kinder theoretisch lebenslang bleiben, nur ändert sich der Tarif irgendwann, da sie nicht ewig beihilfeberechtigte Angehörige sind. Das heißt, wenn sie studieren bzw. in Ausbildung sind, kannst du längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (entspricht dem Alter des Kindergeldbezuges)Beihilfe für sie beantragen. Wieso schreibst du "dürfen sie in die gesetzliche"? Ich bin froh, angesichts der ärztlichen Betreuung, dass meine Kinder privatversichert sind, und will sie gar nie nicht in der GKV sehen. Wenn mein Mann gesetzlich versichert wäre, hätten wir sie auf jeden Fall privatversichert. Den Beitrag für sie halte ich langfristig (und eigentlich auch jetzt schon) für sehr gut angelegt. Aber hier gibt es sicher auch andere Meinungen zum Mitversichern, angesichts der Mütter, die verbeamtet sind, ihre Kinder aber familienversichert haben. Grüße, Sabet

Mitglied inaktiv - 26.01.2008, 18:48



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo ich bin kein Fan von privater versicerung, schon alleindas abgerechne macht mich fertich *g*, da geht mir mangels disziplin einiges durch die lappen! Und: hier auf dem Dorf ist es definitv wurscht, ob man privat versichert ist oder nciht! Ich erlebe keine "Vorteile" oder so und finde das auch gut so. Also wenn ich könnte (und es finanziell nciht so ungleich besser wäre als beamtin) würde ich sicher wieder in die gesetzliche wechseln. LG HEnni

Mitglied inaktiv - 26.01.2008, 19:19



Antwort auf diesen Beitrag

Juristsisch gesehen (nicht gefühlsmäßig!) ist die Frag eher: Wann MÜSSEN sie in die GKV? Solange sie nicht eine sotialversicherte Beschäftigung aufnehmen, können / müssen sie nicht in die GKV. Studium: kein eGKV Direkt Selbständigkeit: keine GKV Ausbildung mit Ausbildungsentgelt (sozialversicherungspflichtig, wie praktisch alle Azubis): GKV, egal wie alt, auch minderjährig. Wird es so klar? Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 26.01.2008, 19:25



Antwort auf diesen Beitrag

ich war als kind privat versichert (und bin es jetzt wieder). mein vater hat mich rausgenommen, als ich angefangen habe zu studieren. bei ausbildung ist es das gleiche.

Mitglied inaktiv - 27.01.2008, 09:00



Antwort auf diesen Beitrag

Wenn ein Kind anfängt, selber Geld zu verdienen, also z.B. bei nem Nebejob, der Sozialversicherungspflichtig ist oder eben bei einer Ausbildung, muss es sich selber versichern. Natürlich kann das Kind dann auch eine Private Versicherung abschließen... aber da gilt zu bedenken, dass es ja irgendwann mal so kommen könnte, dass dieses Kind seinen Ehepartner bzw. die Kinder mitversichern muss, was dann doch seeeeehr teuer werden kann! Ein Bekannter von uns hat sich, als er jung war, privat versichert, weil das für ihn günstiger war als die gesetzliche... heute kommt er nicht mehr aus der privaten raus, muss aber seine 2 Kinder mitversichern und das kostet ihn monatlich ne Stange Geld. Er würde heute niemandem mehr raten, sich freiwillig privat zu versichern!! LG, Andrea

Mitglied inaktiv - 27.01.2008, 13:54



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ganz richtig ist das nicht, was Andrea schreibt. Kinder bleiben so lange beihilfeberechtigt und dürfen ohne folgen in der Privatversicherung bleiben, wenn sie nach Abzug aller Werbungskosten unter der Grenze bleiben, ab der sie nach der Steuererklärung Steuern zahlen müssen (mir fällt der Begriff grad nicht ein), auch wenn es sich um sozialversicherungspflichtige Arbeit handelt. Es kann sein, dass man dann vorher seinen freiwilligen Verzicht auf die gesetzliche Versicherung unterschreiben muss, um privat versichert bleiben zu dürfen. So ist das zumindest bei Aufnahme eines Studiums, wenn die Kinder in der Zeit privatversichert bleiben sollen, dann können sie auch erst wieder in die gesetzliche, wenn sie einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen. Zur Abmilderung eventueller Härtefälle gibt es jetzt ja aber auch diesen Grundtarif bei den privaten Versicherungen, in den sie jeden rein lassen müssen, eben damit alle Menschen eine Chance auf Krankenversicherung haben. Übrigens gibt es einen "Trick" zurück in die gesetzliche Versicherung. Wenn man durch Teilzeitarbeit wieder unter die Bemessungsgrenze fällt, kommt man in die gesetzliche Versicherung es sei denn man erklärt ähnlich wie beim Studium seinen Verzicht auf die gesetzliche Versicherung, dann darf man privat versichert bleiben. Viele Grüße, Sabine

Mitglied inaktiv - 28.01.2008, 10:05



Antwort auf diesen Beitrag

Ich glaube das Kind muss noch inder Ausbildung sein, max. 27 J und (damals bei mir) 1000 DM monatlich.

Mitglied inaktiv - 28.01.2008, 10:27