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Wer muss dann kündigen ? Arbeiten nach Elternzeit

Thema: Wer muss dann kündigen ? Arbeiten nach Elternzeit

Hier gibts bestimmt jemanden, der mir weiterhelfen kann... Ich bin bis Ende August noch in Elternzeit. Ende März hatte ich schon ein Gespräch in der Firma, in der ich meinen Wunsch nach Teilzeitarbeit (ca. 16 Wochenstunden nach der Elternzeit) äusserte. Das wurde abgelehnt, da man mich für diese kurze Zeit nicht beschäftigen kann. Ok, aber mehr kann und will ich selber nicht arbeiten, da mir die entsprechende Kinderbetreuung fehlt. Wer muss nun kündigen ? Der Arbeitgeber oder ich ? Weiss das jemand von euch ? Danke schonmal und LG Nicole

Mitglied inaktiv - 15.06.2010, 10:31



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Mitglied inaktiv - 15.06.2010, 10:44



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Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 15.06.2010, 12:51



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Hatte das gleiche Problem, wobei zu beachten ist daß dir dein AG eine teilzeitstelle anbieten MUSS wenn er mehr als 12 Beschäftigte hat. Sonst muss er beim Arebitsamt nachweisen WARUM er dich nicht Teilzeit beschäftigen kann. Und du solltest es dir auf jeden Fall schriftlich holen, daß er dich nicht mehr beschäftigen kann. Da Du ja kündigen musst bist du für das ALG1 drei Monate gesperrt (falls du so dieses beantragen willst). Es sei denn du kannst nachweisen, daß du gar keine Vollzeit mehr arbeiten kannst. Muss dann aber wirklich hieb- und stichfest sein. So á lá "ich brauch noch Zeit zum einkaufen,..." zählt nicht. Bei mir hätten sie die Sperre aus durchgezogen, obwohl ich für vier Stunden Arbeitszeit fast fünf Stunden unterwegs gewesen wäre. Hatte auch nicht gezählt, denke das ist aber vom Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter und seiner Stimmung abhängig. Hoffe natürlich, daß es gar nicht dazu kommt sondern du direkt eine Stelle in teilzeit findest.

Mitglied inaktiv - 15.06.2010, 14:48



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Die Firma hat gut 300 Mitarbeiter in Deutschland. Ich könnte wieder ganztags arbeiten wenn ich wollte, aber da wäre ich von 7.00-17.30 unterwegs, das ist mir definitiv zu lange mit zwei Kindern. Die möchte ich nämlich nicht in den Hort geben, zumal da ein Platz mit knapp 400 Euro zu Buche schlägt. Bei zwei Kids und den Spritkosten würde ich dann quasi für nix arbeiten und eine Oma die aufpassen könnte, hab ich leider nicht. Finde auch, daß so ein Tag für die Kinder einfach zu lange ist, aber das ist wohl bei Müttern Ansichtssache (O-Ton Personaldame: "Mein Kind geht auch in die Ganztagesbetreuung und lebt noch") Danke für deine ausführliche Antwort.

Mitglied inaktiv - 15.06.2010, 17:47



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es gibt viele Kinder die mit einer Ganztagesbetreuung "leben", manche sind dabei sogar sehr glücklich. Für meinen Sohn wäre es die Hölle auf Erden (siehe auch Beitrag unten), er hat Schwierigkeiten im sozialen Bereich und für ihn ist es sehr anstrengend mit so vielen Menschen einen Teil des Tages zu verbringen (er ist schon sehcs Stunden erschöpft). Ich bin daher sehr glücklich, daß ich meinem Sohn nicht mehr zumuten muss. Wie gesagt, jedes Kind ist anders und wenn man das Geld braucht müssen wohl Kinder und Eltern in den sauren Apfel beißen. Und bevor ich Geld vom Amt beziehen müsste würde ich das auch tun, aber nicht wenn ich nicht muss. Was jetzt nicht heißen soll, daß ganztägige Fremdbetreuung per se schelcht ist!!!!!- bevor jetzt alle kommen und mich beißen wollen ;)

Mitglied inaktiv - 15.06.2010, 18:16



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Für meine Kinder wäre die Ganztagesbetreuung warscheinlich nicht so schlimm wie bei deinem Sohn, aber ich bin der Meinung daß es fürs Kind einfach besser ist, den restlichen Tag nach der Schule mit der Familie zu verbringen. Ich selber wurde damals von der Oma betreut, hatte es dort wirklich gut, aber am Schönsten wars doch immer noch zu Hause bei Mutti :-) Ich bin der Meinung, durch die Fremdbetreuung (auch wenn die Oma ja nicht wirklich Fremdbetreuung war) fehlt mir ein Stück glückliche Kindheit.

Mitglied inaktiv - 15.06.2010, 21:15



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halbtags. aber ich habe auch nicht immer ein gutes gefühl und ganztags würde ich es nicht machen denn dafür habe ich meine 2 mäuse bekommen

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 13:52



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Hallo, bei mir war das ähnlich! Hab fast 5 Jahre als Verkäuferin gearbeitet und dann gegen Ende der Elternzeit mit meinem Chef gesprochen bezüglich der Arbeitszeiten. Vorher habe ich 18 Stunden die Woche in der Zeit 7-20 uhr von Mo- Sa gearbeitet. (d.h. flexibel, jeden Tag mal anders bzw. auch mal frei dann wieder den ganzenTag).Nun mit einem einjährigen Kind geht das aber nicht mehr, das wollte mein Chef einfach nicht verstehen!! Mein Mann und auch die Großeltern arbeiten aber 3 Schichten !! Mir bleib nichts anderes übrig einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, denn sie wollten mich nicht kündigen! Ich habe keine Sperre vom Amt bekommen, weil ich gute Gründe hatte!! LG

Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 13:17