Geschrieben von babyproject am 08.09.2004, 11:53 Uhr |
wer kennt sich da aus?
wenn man eine neue Stelle antritt und in der Probezeit schwanger wird darf einem der neue Arbeitgeber dann kündigen oder geniesst man auch in der Probezeit Kündigungsschutz?
Meine Freundin sagt er darf es in der Probezeit auch trotz SS kündigen, ich denke nein oder???
leider doch...
Antwort von marit am 08.09.2004, 12:54 Uhr
und zwar deshalb, weil in der Probezeit beide Seiten ohne Angabe von Gründen kündigen können. Und da sagt der Arbeitgeber natürlich nicht ausdrücklich, daß es wegen der Schwangerschaft ist.
Re: wer kennt sich da aus?
Antwort von crisgon am 08.09.2004, 13:32 Uhr
Ich dachte eigentlich, dass man auch in der Probezeit nicht gekündigt werden darf! Wenn es ein Zeitvertrag ist, dann darf dieser natürlich auslaufen, ohne dass man ihn verlängert. Aber wenn es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag handelt, und man befindet sich noch in der Probezeit, darf man nicht gekündigt werden!
Könnte aber nicht die Hand für diese Aussage ins Feuer legen, ich meine aber dass es so ist!
LG
cristina
Re: Nein Marit das ist falsch
Antwort von desireekk am 08.09.2004, 14:07 Uhr
Hallo Marit,
nein, in der Probezeit kann zwar grundsätzlich ohne Angaben von Gründen gekündigt werden, aber diese Regelung wird durch eine SS außer Kraft gesetzt.
Also: sobald man SS ist, greift keine Kündigung, auch nicht in der Probezeit!, mehr!
Etwas anderes ist es, wenn dem eigentlichen Arbeitsvertrag ein "Probevertrag" über die Dauer der Probezeit vorgeschaltet ist. Dann läßt der AG diesen einfach auslaufen und der eigentliche Arbeitsvertrag wird nicht mehr geschlossen. Das ist dann aber keine Kündigung.
Viele Grüße
Désirée
danke für die Berichtigung...
Antwort von marit am 08.09.2004, 14:10 Uhr
... ich dachte eigentlich, daß ein Probezeitvertrag IMMER ein separater Zeitvertrag sei (ich kenne es aus meiner Berufspraxis nicht anders).
Desiree hat recht, crisgon: Da liegt ein Missverständnis vor..
Antwort von tinai am 08.09.2004, 20:57 Uhr
... während der ersten 6 Monate maximal dürfen beide Seiten ohne Grund kündigen, es sei denn, Tarifvertrag oder Einzelvertrag sehen etwas anderes vor. Die Frist für die Kündigung ist übrigens in diesen 6 Monaten sehr kurz.
Gruß Tina
weiß hier jemand einen rat für mich?
Antwort von baerli701 am 09.09.2004, 14:26 Uhr
Huhu,
nein in der Probezeit kann nicht bei SS gekündigt werden (habe ich vor kurzem irgendwo gelesen).
Liebe Grüße
Heidi
Re: Ging mir auch so
Antwort von Junge_Mami83 am 10.09.2004, 8:34 Uhr
Hi, ich bin in der 18. SSw und bin noch in der Probezeit. Der Arbeitgeber kann ich dich so lange du in der Probezeit bist und dein Mutterschutz noch nicht begonnen hat, kündigen. Da meine Firma mich auch kündigen wollte u ich ohne Geld da gestanden hätte, habe ich den Vorschlag gemacht das Sie mir einen befristeten Vertrag aufsetzen der bis zu meinem Mutterschutz gilt. So, kann ich jetzt noch bis Weihnachten arbeiten und verdiene Geld. Danach gehe ich in den Mutterschutz und bekomme dann Mutterschaftsgeld von meiner Krankenkasse.
junge mami
Antwort von titu am 10.09.2004, 23:26 Uhr
ich hoffe ich habe falsch verstanden...
Du hattest einen regulären vertrag und hast ihn dir befristen lassen??
ER KANN/DARF dich nicht! Kündigen wenn der vertrag nach der probezeit weitergeht.
Hättest du NACH der Prozeit nen neuen vertrag bekommen müssen dann ja...hoffe es war so-sonst hast dich freiwillig in eine ungünstige lage gezwackt (wobei auch in diesem fall es rechtlich unmöglich ist!! dir ein solches *Angebot* zu unterbreiten)
Gruss Tina
Nebenjob?
Schwangerschaft darf geheim bleiben (info)
Betr. Geld und Arbeitslosigkeit!!
Manchmal bin ich einfach sprachlos, bezüglich....
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