Hallo ihr Lieben,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin mir nicht sicher wie das mit der Elternzeit sich verhält wenn man während der Elternzeit ein zweites Kind bekommt. Wieviel Anspruch hat man denn da? Wie wird dann die Elternzeit berechnet?
Mein erstes Kind wurde am 16.12.2005 geboren, da habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt (also bis 16.12.2008). In der Zwischenzeit wurde mein zweites Kind am 14.03.2007 geboren und da habe ich wieder 3 Jahre beantragt. Nun sagt mein Arbeitgeber, daß die Elternzeit bis zum 14.03.2010 läuft. Was ist aber mit der Zeit die vom ersten Kind "übrig ist"? Versteht ihr was ich meine?
Vielen Dank für eure Antworten!
Maja_76
Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 14:50
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Für die Firma verfällt die Elternzeit, d.h. Du musst am 14.03.2010 wieder arbeiten. Du hättest beim ersten Kind nur 2 Jahre beantragen können und Dir das dritte für später aufsparen. Vielleicht kannst Du das in Einvernehmen mit Deinem Arbeitgeber noch machen (falls man nach der 3. Geburtstag des Kindes noch Elternzeit nehmen will, ist das aber ohnehin nur bei Zustimmung des Arbeitgebers möglich).
Für die Rente kriegst Du dagegen volle 6 Jahre angerechnet.
Gruß
Linda
Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 15:25
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Da du die vollen 3 Jahre, die maximal möglich sind beim 1. Kind angemeldet hast und zwischendrin dann das 2. Kind kam, geht eine Elternzeit in die andere über.
Du mußt zum Ende der Elternzeit des 2. Kindes wieder arbeiten. Die überschneidende Zeit der Elternzeiten verfällt somit (beim 1. Kind).
Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 15:31
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Pech für dich. Die "Restelternzeit" verfällt, beziehungsweise du machst sie gleichzeitig mit der "neuen" des jüngeren Kindes. Wenn das dann drei ist, ist die Elternzeit rum.
Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 15:36
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Hi,
du hättest sie mit der Zustimmung des AG nach Ablauf der 2 JAhre für dein erstes Kind "aufsparen" können - und kannst dies auch jetzt noch, aber nur, wenn dein AG zustimmt. Sonst ist das eine Jahr leider weg.
Gruß, Speedy
Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 16:24