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Wer kann helfen? Ausgel. befristeter Vertrag, ....

Thema: Wer kann helfen? Ausgel. befristeter Vertrag, ....

Hallo, im August 05 ist mein befristeter Vertrag abgelaufen. Meine Tochter ist im September 05 geboren. In meine alte Arbeit kann ich leider nicht mehr zurück. Denn es dürfen keine neuen befristeten Verträge mehr vergeben werden. Ich möchte gerne wieder nächstes Jahr arbeiten gehen, wenn meine Tochter dann zwei Jahre alt ist, da ja dann auch das Erziehungsgeld komplett weg fällt. Wenn ich bis dahin nicht von alleine etwas finde, werde ich mich beim Arbeitsamt melden. Dort sagte man mir schon, dass ich mich dort erst arbeitslos melden kann, wenn ich mindestens 20 Stunden die Woche arbeiten gehe. Meine Fragen: 1. Wonach wird das Arbeitslosengeld dann berechnet? Noch von meinem damaligen befristeten Vertrag der August 05 abgelaufen ist? 2. Darf das Arbeitsamt auf einen laufenden Bausparvertrag und Sparguthaben zurückgreifen, wenn man sich arbeitslos meldet? Sprich, wenn man dieses hat, bekommt man dann erst einmal kein Arbeitslosengeld, da sie ja sagen: "Sie haben doch noch Geld zum Leben. Brauchen Sie dieses erst einmal auf." Muß man das überhaupt alles angeben? 3. Kann das Arbeitsamt verlangen, dass ich in einer anderen Stadt arbeiten gehe .... obwohl ich eine kleine Tochter habe? Und dann z.B. mit Auto und Bahn zwischen Haus und Arbeit pendele? Wer hat mit soetwas schon seine Erfahrung gemacht? Ich möchte so gerne wieder nächstes Jahr arbeiten. Es ist noch ein Jahr hin, aber jetzt macht man sich schon soviele Sorgen und Gedanken. Natürlich wäre es ein Traum, wenn ich gar nicht erst einmal zum Arbeitsamt müßte, sondern gleich etwas Neues finde. LG und Danke

Mitglied inaktiv - 16.10.2006, 09:53



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es könnte sein, daß du da pech hast. denn du bist dann für 2 jahre in keinem angestlltenverhältnis gewesen. üblicherweise hat man nur anspruch auf arbeitslosengeld, wenn man ein jahr oder 10 moante vorher arbeitslosenversicherung gezahlt hat. und du bist eben nicht!!!! im erziehungsurlaub, den haben nur mütter in einem angestellten verhältnis. nach meinen bisherigen erfahrungen steht die also kein arbeitslosengeld zu, sondern dann andere leistungen. bei alg-empfängern spielt das private vermögen noch keine rolle. erst die stufe danach ist wichtig. du solltest dich mal schleunigst erkundigen, welchen status du überhaupt hast. gruß claudia

Mitglied inaktiv - 16.10.2006, 17:08



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Stufenregelung für den Geldsegen Arbeitslosengeld I Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitslose, die in den vergangenen drei Jahren mindestens zwölf Monate beschäftigt und pflichtversichert waren. Wehr- und Zivildienst zählen genauso als Beschäftigung wie die Zeiträume, in denen der Antragssteller Kranken- oder Mutterschaftsgeld bezogen oder ein Kind unter drei Jahren erzogen hat. Wie lange der Staat zahlt, hängt vom Alter des Antragstellers und der Dauer der letzten Anstellung ab. Arbeitslose unter 45 Jahren bekommen sechs Monate Arbeitslosengeld I, wenn sie mindestens zwölf Monate am Stück beschäftigt waren. Wer länger gearbeitet hat, erhält mehr: Ab einer Beschäftigungsdauer von 16 Monaten zahlt der Staat acht Monate lang, wer 20 Monate am Stück gearbeitet hat, bekommt zehn Monate Arbeitslosengeld I. Nach zwei Jahren im Berufsleben fließt ein volles Jahr lang Geld aufs Konto. Die maximale Bezugsdauer beträgt 32 Monate - doch nur für Arbeitslose, die älter als 57 sind und in den vergangenen sieben Jahren mindestens 64 Monate beschäftigt waren. Ist der Anspuch erst einmal festgestellt, steht der Zahlung von Arbeitslosengeld nichts mehr im Wege. Die Höhe des Arbeitslosengelds beträgt 60 Prozent des letzten Nettogehalts - also des Betrags, der nach Abzügen von Steuern und Versicherung auf dem eigenen Konto gelandet ist. Wer ein Kind zu versorgen hat, erhält sogar 67 Prozent. Bei der Berechnung werden neben dem monatlichen Einkommen auch Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt. Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, die Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt die Bundesagentur für Arbeit.

Mitglied inaktiv - 17.10.2006, 07:50



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habe mich nach ende eines befristeten vertrages damals arbeitslos gemeldet. da waren die vorgaben eben nicht in den letzten 3 jahren. so hatte man es mir zumindest damals gesagt. naja, jetzt hast du scheinbar alle infos zusammen und auch anspruch auf 67 % deines letzten einkommens. glückwunsch man braucht aber auf jedenfall jemand, der bestätigt, daß kind zu betreuen. völlig formlos. gruß claudia

Mitglied inaktiv - 17.10.2006, 09:06



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Ich war vorher noch nie arbeitslos. Inklusive meiner Ausbildung habe ich vorher 10 Jahre lang durchgehend, ohne Unterbrechung, gearbeitet. Also müßte ich wie es aussieht ja dann 67 % Arbeitslosengeld erhalten. Oder? LG

Mitglied inaktiv - 17.10.2006, 07:53



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Jein! Du erhälst 67% deines letzten Nettos, aaaaber: Warst du denn vor der Schwangerschaft Vollzeit beschäftigt? Wenn ja, und du willst jetzt/nächstes Jahr nur noch Teilzeit arbeiten, wird natürlich auch das ALG nur für Teilzeit berechnet (auf Grundlage deines echten letzten Gehalts). Denn das ist ja praktisch das Gehalt, das dir "verloren" geht, weil du (noch)keinen Job gefunden hast. Ob du in einer anderen Stadt ein Angebot annehmen müsstest, hängt davon ab, ob du ein Auto hast und/oder wie lang die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln wäre. Bei Teilzeit musst du eine Fahrzeit (einfache Strecke!) von bis zu ca.1 Stunde in Kauf nehmen. Alles Gute! junima

Mitglied inaktiv - 17.10.2006, 11:13



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Stimmt. Du hast Recht. Ich habe vorher Vollzeit gearbeitet und würde jetzt nur noch Teilzeit arbeiten gehen. Meine Schwiegermutter hat sich schon angeboten auf die Kleine aufzupassen. Zur Zeit besitzen wir noch zwei Autos. Es ist aber nur noch eine Frage der Zeit bis wir wohl ein Auto verkaufen werden müssen. Mein Mann verdient nicht das dicke Geld, aber wir machen halt im Leben andere "Abstriche", sowie Verreisen, öfters mal Essen gehen, damit wir uns den "Luxus" noch von zwei Autos leisten können. LG

Mitglied inaktiv - 17.10.2006, 13:48