Baby und Job

Forum Baby und Job

Wechsel Arbeitsvertrag?

Thema: Wechsel Arbeitsvertrag?

Hallo, ich bin talua (32) und mit dem 2. Kind schwanger. Zu meiner Vorgeschichte: ich bin studierte BWLerin und habe bis zum Mutterschutz des 1. Kindes (2008) befristet bei der Arbeitsagentur gearbeitet. Fristgerecht lief dort der Vertrag aus und ich bin 12 Monate in Elternzeit gegangen. Wärenddessen habe ich mich um eine Halbtagsstelle bis 30 Std./Wo. bemüht. Bin aber immer mit Aussagen wie: überqualifiziert- die bleibt eh nicht lange, wann kommt denn das 2., ect. gescheitert. Nach langem Suchen habe ich seid Mai letzten Jahres einen Minijob/unbefristet in welchem ich mich sehr wohl fühle. Nun teile ich mir den Arbeitsplatz mit zwei weiteren Minijoblerinnen. Dieser geteile Arbeitsplatz soll nun auf zwei Halbtagsstellen umgewandelt werden, jedoch vorerst auf ein Jahr befristet. Meine Chefin bittet kommende Woche jede zu einem Einzelgespräch. Aus sicherer Quelle weiss ich, dass ich in der engeren Wahl bin. Meine Chefin weiss noch nichts von der Schwangerschaft (7. Woche). Einen Krippenplatz hätte ich ab Mai 2012. Nach einer Tagesmutter müsste ich mich erst umschauen. Sage ich meiner Chefin schon beim Gespräch nächste Woche dass ich schwanger bin? Sollte ich darauf drängen meinen unbefristeten Minijob zu behalten. Sollte ich den befristeten Vertrag annehmen? Sollte ich schnellstmöglich nach einer Tagesmutter schauen um nach 2-3 Monaten wieder arbeiten zu gehen? Mir schwirrt der Kopf und ich kann gerade gar nicht klar denken. talua

von talua78 am 11.01.2011, 12:32



Antwort auf Beitrag von talua78

Kurz, klar, knapp: Nix sagen TZ-Job annehmen dann weitersehen. Ob und wie Du mit 32 Kindern dann wieder arbeitest, kann man doch dann später sehen. Und: sooo ungewöhnlich ist es nicht, dass man von einer SS erst so in der 10 Woche erfährt...*hust* Wenn Du jetzt sagst, dass Du schwanger bist, kannst Du zu 99,9% den TZ-Job vergessen. Und damit auch eine höhere Leistung während der EZ. Alles Gute! Désirée

von desireekk am 11.01.2011, 13:28



Antwort auf Beitrag von desireekk

Naja, ich sehe das etwas anders. Wenn der TZ Vertrag nur erstmal nur befristet ist, dann würde ich darauf drängen den 400€ Job zu behalten. Denn nach dem Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages bist Du den Job dann auch ganz sicher los. Wenn Du aber den 400€ behalten kannst, dann steht er Dir auch nach der EZ wieder zu - oder auch während der EZ. Wenn Du nur die Wahl hast TZ oder gar nichts, dann würde ich auch den TZ Job nehmen ohne was von der SS zu sagen. Sobald Du den Job hast - also der Arbeitsvertrag unterschrieben ist, kannst Du dann von der SS erzählen - denn dann bist Du unkündigbar. Nur nach Ablauf der Befristung müssen sie Dich dennoch nicht weiterbeschäftigen. Für das Elterngeld ist der TZ Job auf jeden Fall besser :) LG Sabine

Mitglied inaktiv - 11.01.2011, 14:17



Antwort auf diesen Beitrag

Mit meiner Chefin verstehe ich mich sehr gut, was ja aber nichts über die Firmenpolitik sagt. Eine der Minijobs würde gekündigt werden zu Gunsten der zwei Halbtagsstellen. Mein Minijob ist ein unbefristeter Vertrag. Ich weiss momentan nicht sicher, ob die Halbtagsstelle befristet wäre. Da aber alle ausgegeben Verträge im vergangenen jahr befristet waren gehe ich davon aus. oder weiss jemand ob es da ein Verbot gibt einen unbefristeten Minijob in einen befristeten Halbtagsjob umzuwandeln? Ich habe eher die Befürchtung, dass, wenn ich meinen Minijob behalten will, dann im Mutterschutz nach vier Monaten gekündigt werde. Hab irgendwo gelesen, dass ich nur bis 4 Monate nach Geburt unkündbar bin. Mit TZ-Job erhöhe ich natürlich auch mein Elterngeld. Es ist echt verzwickt. talua78

von talua78 am 11.01.2011, 15:07



Antwort auf Beitrag von talua78

Hallo nochmal, also, wenn der MiniJob so oder so wegfällt - dann ist das doch nicht wirklich eine Frage. Auf jeden fall den TZ Job nehmen. Wenn Du willst, kannst Du bis zur Geburt auch komplett arbeiten, Du mußt VOR der Geburt nicht in Mutterschutz gehen. Nach der Geburt MUSST Du 8 Wochen daheim bleiben (beim Frühgeburten oder Mehrlingen sind es 12 Wochen). Danach kannst Du dann auch wieder anfangen. Ist vielleicht auch eine Sache mit der Deine Chefin leben könnte. Besprich das ruhig mal mit ihr - ABER erst wenn Du den Vertrag in der Tasche hast, und ein wenig in dem Vertrag gearbeitet hast. Solltest Du einen unbefristeten Vertrag bekommen, kannst Du nach der Elternzeit gekündig werden wie jeder andere Mitarbeiter auch. Also nicht einfach aus Lust und Laune, aber unkündbar ist in Deutschland fast keiner. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 11.01.2011, 15:49



Antwort auf diesen Beitrag

Danke Sabine :-)

von talua78 am 11.01.2011, 17:56



Antwort auf Beitrag von talua78

ich würds auch so machen, erstmal nichts sagen, den Vertrag in TZ unterschreiben und 3-4 Wochen damit arbeiten und dann erst sagen, dass du schwnager bist. So ungewöhnlich ist es nicht erst in der 10.-12. woche zu erfahren das man schwanger ist. Da dein Kind ja noch während des Vertrags wenn er befristet sein sollte geboren wird, kannst du ja in dem dann bestehenden Vertrag nach den 8 Wochen wieder arbeiten gehen und wenn du das dann ordentlich machst, denke ich dass zumindest das Kind nicht gegen die verlängerung spricht. Auf jeden Fall ist es gerade fürs Elterngeld eine enorme verbesserung wenn du vorher in TZ arbeiten warst.

von Luni2701 am 12.01.2011, 08:40